Hallo,
freiwillige Beiträge werden auf die 45-jährig Wartezeit angerechnet, wenn Sie vorher bereits im Laufe Ihres Versicherungslebens mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge wegen einer Beschäftigung gezahlt haben.
Freiwillige Beiträge können Sie entrichten, wenn Sie sich in Deutschlang aufhalten oder unabhängig vom Wohnsitz, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und wenn in dem Monat, für den Sie zahlen wollen, nicht bereits Pflichtbeiträge im Konto sind. Ihre Idee müsste also funktionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ja. Dann ist die Rente mit 65 abschlagsfrei, ohne 45 Jahre haben Sie mit 45 noch 7,2% Abschlag.
Aber da ist ja noch 5 Jahre Zeit, bis dahin kann noch viel passieren.
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