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Experten-Antwort

Wartezeit für besonders langjährig Versicherte

von Thomas 07.09.2022 | 18:10
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Aufgrund einer Vorruhestandsregelung werde ich voraussichtlich mit 63 in Rente gehen können. Mit 65 Jahren würde ich ohne eine solche Regelung die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen können. Meine Frage ist nun, ob es Sinn macht nun zwei Jahre mit dem Rentenantrag zu warten und freiwillig Mindestbeiträge zu zahlen, um dann abschlagsfrei in Rente zu gehen. Würden Zeiten mit freiwillig gezahlten Mindestbeiträgen anerkannt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.09.2022 | 08:13

Hallo Thomas,

wir schließen uns den Ausführungen von KSC und W°lfgang an.

Letztendlich müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie den Abschlag in Kauf nehmen möchten. Wichtig ist dabei zu beachten, dass der Abschlag für immer bleibt, auch bei eventuell später zu zahlenden Hinterbliebenenrenten.

Zudem sollten Sie mit der Krankenkasse klären, wie Sie vom 63. bis zum 65. Lebensjahr krankenversichert sind.

Beachten Sie auch, dass bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Bruttorente abgezogen werden.

Freiwillige Beiträge werden auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherungspflichte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen. In den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden sie jedoch nicht berücksichtigt, wenn gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen.

Die freiwilligen Mindestbeiträge werden bei der Berechnung der Rente berücksichtigt, sie erhöhen die Rente aufgrund der niedrigen Beiträge jedoch nur minimal.

Ihre aktuelle Rentenhöhe können Sie aus Ihrer Renteninformation oder Rentenauskunft entnehmen.

Wir empfehlen Ihnen, sich nochmal ausführlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 07.09.2022 | 18:33
Ist doch ein simples Rechenbeispiel; Sie brauchen die Höhe Ihrer Rente mit allen Beiträgen bis 63 und die Höhe des Abschlages. Dann können Sie selbst rechnen wie alt Sie mindestens werden sollten bis sich das Warten auf die abschlagsfreie Rente lohnt. Reines fiktives Beispiel: Die Rente mit 63 betrüge 1000 €, die abschlagsfreie Rente mit 65 betrüge 1100 €. Gehen Sie mit 63 haben Sie lebenslang 100 € weniger, dafür aber zwischen 63 und 65 bereits 24.000 € kassiert. In diesem Beispiel hätte sich alles dann nach 240 Monaten = 20 Jahren amortisiert. Sterben Sie genau mit 85 wäre es egal gewesen wie die jetzige Entscheidung ausfällt. Werden Sie 100 ist die abschlagsfreie Rente besser, sind Sie mit 70 bereitstot, wäre es besser gewesen schon mit 63 in Rente gegangen zu sein. Ob Sie im Zweifel in den beiden Jahren freiwillig einzahlen, würde diese Zahlen nur gering verändern - 2 Jahre Mindestbeittrag kosten derzeit gut 2000 € und bringen nochmals etwa 9 € mehr Monatsrente. Jetzt noch die KV einkalkulieren und die Frage ob eine potentielle Witwe nach Ihrem Tod existiert. Viel Spaß beim Grübeln
W°lfgangam 07.09.2022 | 19:17
Zitat von KSC anzeigen
Ergänzend: Nehmen Sie/@Thomas mal den Rentenhöhenrechner und kalkulieren das selbst mal durch. https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/rente-berechnen-mit-dem-ren… alternativ: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Vergessen Sie nicht etwaige Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung für gesetzlich pflichtversicherte Rentner! Nebenbei auch die 2-jährige finanzielle Überbrückungsphase - ganz schnell werden Sie feststellen = blöde Idee, die abschlagsfreie Rente nicht zu beantragen *g hmm ...muss man jedem Versicherten das kleine 1x1 immer UND IMMER WIEDER erklären - wenn er die Zahlen/Alternativen selbst nachlesbar vor Augen hat!??? ;-) Gruß w.
Thomasam 08.09.2022 | 07:58
Vielen Dank für die Antwort, unklar ist mir allerdings, ob eine freiwillige Zahlung von Mindestbeiträgen überhaupt bei der Wartezeit für besonders langjährig Versicherte berücksichtigt würde... Liebe Grüße Thomas
Sorry alles Quatsch?am 08.09.2022 | 11:45
wenn Sie Bargeld im Haus haben und der Abzug beträgt 100 Euro Monat, ist das im Jahr 1 Monatsrente. Mit der Inflation von 10% entwertet sich Ihr Kapital in 5 Jahren um die Hälfte. Die Beiträge zur Rentenversicherung aber, werden durch Lohnerhöhungen, welche sicher kommen ebenfalls massiv steigen. Bringen Sie Ihr Kapital, Ihr Geld in Sicherheit und schenken es der DRV Berlin. Der Staat, wird immer eine Rente bezahlen. Werfen Sie das immer nutzlose Bargeld der DRV in Rachen, so retten Sie Ihr Bargeld real. Diese Rechnerei, der DRV Experten ist real nur ein Zahlenspiel. Am Markt sieht es anders aus. Die reale Inflation, ist weit höher als 10% Zahlen Sie ein, Ihr Geld wird zu schnell wertlos.
Berndam 08.09.2022 | 22:47
Naja, wenn man stirbt und keine Hinterbliebenenrentenberechtigten da sind, ist das Geld komplett weg. Anderes Kapital kann man vererben. Also Sachwerte kaufen kann im Einzelfall sinnvoller sein. Dazu beraten z.B. die Verbraucherzentralen.
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