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Experten-Antwort

Wartezeit für Rente 63+

von Fragesteller23.02.2017 | 11:29
2474 Ansichten
6 Antworten

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Zählen eigentlich die Zeiten einer vollen EM-Rente als Wartezeiten für die Altersrente für langjährig versicherte? Oder anders gefragt, könnte die EM-Rente in eine Altersrente 63+ umgewandelt werden, wenn die 35 Jahre erreicht sind (falls eben die Zeiten der EM-Rente mit angerechnet werden). Ich habe darüber leider nirgendwo Information gefunden. Und falls ja, würde sich an der Höhe der Rente etwas ändern? Danke für Antworten

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Fragesteller,

Ihre Fragen können folgendermaßen beantwortet werden:

1. Zeiten des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung zählen zur Erfüllung der sogenannten 35-jährigen Wartezeit mit, soweit diese als Anrechnungszeiten wegen Rentenbezugs angerechnet werden.

2. Anrechnungszeiten sind u.a. Zeiten, in denen Versicherte eine Rente bezogen haben, soweit diese Zeiten auch als Zurechnungszeit in der Rente berücksichtigt waren, und die vor dem Beginn dieser Rente liegende Zurechnungszeit

3. Sind die Voraussetzungen für eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze erfüllt, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung z.B. in eine Altersrente für langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze „umgewandelt“ werden.

4. Zur Höhe dieser Altersrente kann hier keine verlässliche Auskunft gegeben werden. Es gilt jedoch, dass bei der Berechnung der Altersrente wieder mindestens die persönlichen Entgeltpunkte der bisher geleisteten Rente wegen Erwerbsminderung zugrunde zu legen sind. Allerdings muss dazu die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der Rente wegen Erwerbsminderung beginnen.

5. Weitere Informationen zum Thema „Altersrenten“ und ihren Voraussetzungen finden Sie der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.html

6. Im Zweifelsfall sollten Sie sich zu dieser Thematik im Rahmen eines persönlichen Gesprächs in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen:

Sie finden diese unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragesteller,

wird eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt und hat der Rentenberechtigte das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird in der Rentenberechnung automatisch die sogenannte Zurechnungszeit mit berücksichtigt

Diese Zurechnungszeit beginnt mit dem Tag des Eintritts der Erwerbsminderung. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, wenn die Rente in der Zeit ab 01.07.2014 und später begonnen hat bzw. beginnt.

Geht es bei diesem Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung um die Frage, ob die 35-jährige Wartezeit erfüllt ist, werden die Zeiten des Bezuges der Erwerbsminderungsrente darauf als Anrechnungszeiten angerechnet. Diese zählen allerdings nur bis zum Ende der Zurechnungszeit, also bis zum Monat der Vollendung des 62. Lebensjahres, mit. Der Zeitraum des Rentenbezuges danach bis zum Beginn der Altersrente, z.B. für langjährig Versicherte frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres, zählt dann nicht mehr mit.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Fragesteller,

das freut mich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

=//=am 23.02.2017 | 13:16
Wenn Sie mit "Altersrente 63 +" die Altersrente für BESONDERS LANGJÄHRIG VERSICHERTE meinen, beträgt die Wartezeit dafür 45 Jahre und nicht 35 Jahre.
Fragestelleram 23.02.2017 | 13:28
Vielen Dank Experte! Verstehe ich das richtig, dass nach Ihren Erläuterungen die EM-Renten-Zeit bis zur Zurechnungszeit als Wartezeit für die 35 Jahre zählt, nicht aber die Zeiten ab/nach der Zurechnungszeit? Dann könnte ein EM-Rentner, der bis zur Zurechnungszeit keine 35 Jahre zusammen hat, diese auch nicht mehr bis zum 63+ ten Lebensjahr erreichen (wenn er nur EM-Rente bezieht)?
Fragestelleram 23.02.2017 | 16:56
Vielen Dank Experte, ich denke, ich habe es jetzt verstanden. Ein Fragesteller
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