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Experten-Antwort

Wartezeit für Übertragene Punkte bei Scheidung

von Sybille25.08.2021 | 13:33
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13 Antworten

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Hallo, mir wurden bei der Scheidung für ca. 20 Jahre Ehezeit Rentenpunkte übertragen. In der Ehezeit habe ich 3 Kinder erzogen und war nicht versicherungspflichtig tätig. Werden die ca. 20 Jahre bei der Wartezeit von 35 Jahren mitgerechnet. Viele Grüße S. B. aus T.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sybille,

die Wartezeitmonate, die sich aus den übertragenen Anwartschaften errechnen, zählen auch mit zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.

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12 Antworten

senf-dazuam 25.08.2021 | 17:32
Hallo S.B. Die Ehezeit dauerte 20 Jahre? Die Wartezeitmonate errechnen sich aber aus den übertragenen Entgeltpunkten und nicht aus der Ehe-Dauer. Im Versorgungsausgleich sollte angegeben sein, wie hoch die Zahl der Wartezeitmonate ist.
KSCam 25.08.2021 | 21:40
Fordern Sie doch ganz einfach eine aktuelle Rentenauskunft an. Darin sehen Sei was alles für 35 Jahre zählt und ob Sie 35 Jahre bereits erreicht haben. Oder Sie rufen morgen früh mit Ihrer Versicherungsnummer die nächste DRV Beratungsstelle an, die Kollegen schauen geschwind in den PC und die Kuh ist vom Eis. Geht ganz ohne jede Theorie mit wachsweichen Angaben im Forum .
senf.dazuam 26.08.2021 | 08:04
Grundsätzlich werden die übertragenen EP durch 0,0313 geteilt. Ein EP ergibt also etwa 32 Monate. Dabei gibt es noch Obergrenzen, zB werden maximal die Anzahl an Ehe-Monaten verwendet. Siehe dazu u.a. https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Hobbyexperteam 26.08.2021 | 09:10
Grundsätzlich werden die übertragenen EP durch 0,0313 geteilt. Ein EP ergibt also etwa 32 Monate.
Danke, das wollt ich wissen. da werden aber noch die "Mütterrentenpunkte" für die 3 Kinder eingerechnet?
Hallo Sybille, die durch den Versorgungsausgleich errechneten, zusätzlichen Wartezeitmonate füllen nur die in der Ehezeit vorhandenen Lücken. Da Sie in der Ehezeit auch Kinder erzogen haben, wofür auch schon Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten anerkannt wurden, kann es sogar sein, dass Sie in den 20 Jahren Ehezeit gar keine zusätzlichen Wartezeitmonate durch den Versorgungsausgleich erhalten. Wieviele Monate Sie tatsächlich für welche Wartezeit haben, können Sie (wie von KSC vorgeschlagen) entweder über die Hotline erfahren oder Sie fordern eine Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger an.
Dieteram 26.08.2021 | 08:55
Da sieht man, welche Blüten dieser VAG treibt. Nicht einen Tag gearbeitet, aber 35 Jahre auf der Habenseite.
senf-dazuam 26.08.2021 | 11:22
Wenn die Kindererziehungszeiten in der Ehezeit lagen, dann sind sie im Versorgungsausgleich berücksichtigt worden. Ggf. kann der Ausgleichspflichtige eine Abänderung des Versorgunsgausgleichs anstreben, wenn die die "Mütterrente" hier eine Verbesserung bei der ausgleichsberechtigten Person erfolgte. Fordern Sie eine Rentenauskunft an, in der sind die relevanten Punkte aufgeführt oder fragen Sie den Familienanwalt, der/die Sie damals vertreten hat.
senf-dazuam 26.08.2021 | 11:25
Mal ganz anders aufgerollt: Zur Wartezeit von 35 Jahren gehören auch die Kindererziehungszeiten (7,5 bis 9 Jahre je nach Geburtsdatum) sowie die Kinderberücksichtigungszeiten, die bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes andauerten. Insofern sollte daher unabhängig vom Versorgungsausgleich ein Großteil der 35 Jahre erfüllt sein.
Sybilleam 26.08.2021 | 12:11
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Also wenn Kinder z.B. 1980, 1982, 1984 geboren, dann 7,5 (Erziehungszeiten, wenn nicht geteilt) + ca. 14 Jahre Berücksichtigungszeiten. + evtl. anteilige Monate vom Versorgungsausgleich. Danke für die Geduld
Schadeam 26.08.2021 | 15:59
So auch nicht richtig - die 7,5 Jahre Kindererziehungszeit sind in den ca 14 Jahren Kinderberücksichtigung enthalten, das wird nicht addiert. Fazit: statt des ganzen theoretischen Gedöhns doch lieber einen Blick ib die Rentenauskunft werfen oder scih das alles persönlich (Präsen- ode Telefonberatun) erklären lassen. <damit werden neervige Rückfragen vermieden und man kann Missverständnisse besser ausräumen. Ist aber nur der Vorschlag eines Mannes aus der Praxis, den Sie nbicht annehmen müssen.
Sybilleam 26.08.2021 | 17:11
Danke für die Antworten. Ich frage für eine Freundin, die sehr unsicher ist. Nun blicke ich etwas durch und werde sie entsprechend in ihrem weiteren Vorgehen begleiten.
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