Hallo Sybille,
die Wartezeitmonate, die sich aus den übertragenen Anwartschaften errechnen, zählen auch mit zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.
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Hallo Sybille,
die Wartezeitmonate, die sich aus den übertragenen Anwartschaften errechnen, zählen auch mit zur Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.
Hallo Sybille, die durch den Versorgungsausgleich errechneten, zusätzlichen Wartezeitmonate füllen nur die in der Ehezeit vorhandenen Lücken. Da Sie in der Ehezeit auch Kinder erzogen haben, wofür auch schon Erziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten anerkannt wurden, kann es sogar sein, dass Sie in den 20 Jahren Ehezeit gar keine zusätzlichen Wartezeitmonate durch den Versorgungsausgleich erhalten. Wieviele Monate Sie tatsächlich für welche Wartezeit haben, können Sie (wie von KSC vorgeschlagen) entweder über die Hotline erfahren oder Sie fordern eine Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger an.Grundsätzlich werden die übertragenen EP durch 0,0313 geteilt. Ein EP ergibt also etwa 32 Monate.Danke, das wollt ich wissen. da werden aber noch die "Mütterrentenpunkte" für die 3 Kinder eingerechnet?
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