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Experten-Antwort

Wartezeit Genehmigung LTA

von snowwhite4407.08.2014 | 14:28
1354 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich war bis Ende Mai für fünf Wochen in medizinischer Reha. Dort wurde mir zu einer Umschulung geraten (Wurde auch in den Entlassungsbericht geschrieben). Dieser ist von Anfang Juni. Es wurde auf der ersten Seite dieses Berichtes der Hinweis für die Rentenkasse angekreuzt "Antrag auf Leitung zur Teilhabe am Arbeitsleben prüfen". Habe Anfang Juli mal bei der Rentenversicherung nachgefragt, obschon etwas in Sachen umschulung entschieden wurde. Man hat mir am Telefon gesagt, dass es gar kkeinen Antrag geben würde und das auf den bloßen Hinweis im ReHa - Bericht nicht von Amts wegen reagiert werden würde. Ich hab dann Mitte Juli nochmal selbst einen Antrag auf LTA eingereicht. Nun die Frage. Wie lange muss ich jetzt noch mit der Ungewissheit leben ob ich umgeschult werde oder nicht ? Werde Ende des Jahres ausgesteuert ! Ich weiß gar nicht, ob ich eine umschulung aufgrund meiner psychischen Erkrankungen durchhalte. Wird vor Anfang einer evtl umschulung nochmal geprüft, ob ich dazu fähig bin ? Falls nicht, wie geht es denn dann weiter ? Danke für die Antwort !

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo snowwhite44,

sofern nach einer durchgeführten medizinischen Reha-Maßnahme Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) angeregt werden (dies geschieht in der Regel im Entlassungsbericht der Klinik ; dieser wird durch den Arzt des Rentenversicherungsträgers ausgewertet), muß der Rentenversicherungsträger prüfen, ob und welche Leistungen bzw. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation erforderlich sind um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine leistungsgerechte Wiedereingliederung in das Arbeitsleben zu realisieren.

Wir empfehlen Ihnen eine Beratung beim Reha-Berater Ihres Rentenversicherungsträgers zur Klärung der Frage von Leistungen der beruflichen Rehabilitation für Sie. Hierbei wird dann auch geprüft welche Maßnahmen anhand Ihrer gesundheitlichen Situation und Ihrer Eignung/Neigungen in Betracht kommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo snowwhite44,

bitte erkundigen Sie bei der Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin nach dem Sachstand in Ihrem beruflichen Reha-Verfahren und vereinbaren, je nach Ergebnis, anschließend einen Termin bei Ihrem Reha-Berater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

snowwhite44am 07.08.2014 | 16:45
Sehr geehrter Experte, die für mich zuständige Reha - Beraterin hat mir mitgeteilt, dass erst durch die Zentrale in Berlin festgestellt werden müsste, ob ich Anspruch auf eine Umschulung hätte. Sie könnte erst dann beratend tätig werden, wenn die LTA durch die Zentrale in Berlin genehmigt worden wäre. In sofern kann ich mich von der Reha - Beraterin nicht beraten lassen ! !
Deutsche Rentenversicherung
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