Hallo lisa F,
bei der Berechnung des Gesamtleistungswerts sind die Anspruchsvoraussetzungen (versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) nicht maßgebend, da diese bereits erfüllt wurden. Grundsätzlich ist auch in Ihrer Konstellation eine zweite Vergleichsberechnung durchzuführen, mit der Folge dass die zweite Vergleichsbewertung nur für die Zeit bis 2013 erfolgt (also ohne 2014 bis 2018).