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Experten-Antwort

Wartezeit LTA

von nadine04.07.2022 | 11:02
169 Ansichten
6 Antworten
Hallo zusammen, nach einer Operation für ein künstliches Hüftgelenk wurde ich nach der med. Reha als arbeitsunfähig entlassen, da der Heilungsprozess noch nicht abgeschlossen war. Desweiteren wurde mir geraten, einen Antrag auf LTA zu stellen. Mittlerweile wurde der Antrag auf LTA dem Grunde nach bewilligt und ich bin mit dem Reha-Berater so verblieben, Ende August eine zweiwöchtige Arbeitserprobung zu beginnen. Lt. ihm wäre eine Umschulung wohl am Besten, je nachdem was die Erprobung bringt. Nun habe ich meiner Chefin mitgeteilt, dass ich wohl nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz als Verkäuferin zurück kehren werde. Da ich mittlerweile sechs Monate krank geschrieben bin, ist der Heilungsprozess fast abgeschlossen und ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie es weiter geht, da es keinen Grund mehr für eine Krankschreibung gibt. Muss/ soll ich für die Dauer bis zur Arbeitserprobung, bzw. bis zum Anfang der eigentlichen LTA-Maßnahme ALG1 beantragen? Über eine kurze Rückantwort würde ich mich sehr freuen. Mit besten Grüßen, nadine

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.07.2022 | 16:16

Hallo nadine,

bitte besprechen Sie Ihre aktuelle Situation mit Ihrem zuständigen Fachberater für Rehabilitation.

Bezüglich des Aufhebungsvertrags wäre eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll (Gewerkschaft / Fachanwalt für Arbeitsrecht).

5 Antworten

...am 04.07.2022 | 12:02
Eine "Krankschreibung" ist eine ArbeitsUNFÄHIGKEITsbescheinigung. Wie beurteilen Sie ihren Gesundheitszustand denn selbst? Sind Sie in der Lage (FÄHIG), ihre ehemalige Arbeit wieder uneingeschränkt auszuüben?
nadineam 04.07.2022 | 12:11
Aktuell bin ich noch bis zum 01.08.22 krank geschrieben. Uneingeschränkt werde ich diesen Beruf nicht mehr ausüben können, da ich gewisse Haltungen nicht mehr dauerhaft ausführen sollte (in die Hocke gehen, Zwangshaltung der WBS, Bücken). Sehe in diesem Beruf auch keine Zukunft mehr, daher die Antrag auf LTA, der ja bewilligt wurde. Chefin hatte einen Aufhebungsvertrag angeboten, aber ich bin unsicher, ob ich diesen annehmen soll. So könnte die Stelle neu besetzt werden.
Abschlägeam 04.07.2022 | 12:34
... schrieb

Aktuell bin ich noch bis zum 01.08.22 krank geschrieben. Uneingeschränkt werde ich diesen Beruf nicht mehr ausüben können, da ich gewisse Haltungen nicht mehr dauerhaft ausführen sollte (in die Hocke gehen, Zwangshaltung der WBS, Bücken). Sehe in diesem Beruf auch keine Zukunft mehr, daher die Antrag auf LTA, der ja bewilligt wurde. Chefin hatte einen Aufhebungsvertrag angeboten, aber ich bin unsicher, ob ich diesen annehmen soll. So könnte die Stelle neu besetzt werden.[/quote]

Nachtrag: Gesundheitlich glaube ich noch nicht, dass ich aktuell wieder fit für den Arbeitsmarkt bin, da es noch gewisse Beschränkungen bei mir gibt (war eine etwas größere OP).[/quote]

Ich würde Ihnen empfehlen, Ihre Bedenken mit ihrem behandelnden (Fach-)Arzt zu besprechen. Da Ihnen eine LTA empfohlen und dem Grunde nach bewilligt wurde, schätzt man Ihre Erwerbsfähigkeit als gefährdet ein und Ihr Facharzt wird wahrscheinlich zu einer ähnlichen Folgerung kommen. Mit der Arbeitserprobung ist ein grober Fahrplan ja schon bekannt und einen Krankengeldanspruch haben Sie (vermutlich) auch noch.

Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie dieses "abwarten" nicht gerade glücklich macht, aber im schlimmstenfall würden sie Ihre Erwerbsfähigkeit (und damit auch den Erfolg einer LTA) sogar gefährden, wenn Sie vor lauter Tatendrang schnellstmöglich wieder zurück an ihren alten Arbeitsplatz gehen würden. Ggf. kann da auch die Reha-Fachberatung noch informieren. Ganz persönlich würde ich ihnen empfehlen: Krankengeld so lang ausschöpfen, wie nötig und möglich- danach sind Sie eh gezwungen, ALG1 zu beantragen.

(ALG1 setzt, wenn das Kranke Geld nicht ausgeschöpft und man ausgesteuert würde, eine vermittelbarkeit vorraus)

Hier ist ein 'nicht' zuviel, denn ausgesteuert wird man, wenn der Anspruch erschöpft ist. Und ALGI gäbe es dann nach §145 SGB III (Nahtlosigkeit) und dies setzt dann 'Vermittelbarkeit im Rahmen des Leistungsvermögens' voraus. Es kann im vorliegenden Fall aber auch Anspruch auf 'Zwischenübergangsgeld' von der DRV bestehen... das wäre mit dem zuständigen Reha-Fachberater abzuklären, weil hier nicht beurteilt werden kann, ob dafür alles Voraussetzungen vorliegen, er aber kann das.
...am 04.07.2022 | 12:25
nadine schrieb

Nachtrag: Gesundheitlich glaube ich noch nicht, dass ich aktuell wieder fit für den Arbeitsmarkt bin, da es noch gewisse Beschränkungen bei mir gibt (war eine etwas größere OP).

Aktuell bin ich noch bis zum 01.08.22 krank geschrieben. Uneingeschränkt werde ich diesen Beruf nicht mehr ausüben können, da ich gewisse Haltungen nicht mehr dauerhaft ausführen sollte (in die Hocke gehen, Zwangshaltung der WBS, Bücken). Sehe in diesem Beruf auch keine Zukunft mehr, daher die Antrag auf LTA, der ja bewilligt wurde. Chefin hatte einen Aufhebungsvertrag angeboten, aber ich bin unsicher, ob ich diesen annehmen soll. So könnte die Stelle neu besetzt werden.
Nachtrag: Gesundheitlich glaube ich noch nicht, dass ich aktuell wieder fit für den Arbeitsmarkt bin, da es noch gewisse Beschränkungen bei mir gibt (war eine etwas größere OP).
Ich würde Ihnen empfehlen, Ihre Bedenken mit ihrem behandelnden (Fach-)Arzt zu besprechen. Da Ihnen eine LTA empfohlen und dem Grunde nach bewilligt wurde, schätzt man Ihre Erwerbsfähigkeit als gefährdet ein und Ihr Facharzt wird wahrscheinlich zu einer ähnlichen Folgerung kommen. Mit der Arbeitserprobung ist ein grober Fahrplan ja schon bekannt und einen Krankengeldanspruch haben Sie (vermutlich) auch noch. Ich kann mir gut vorstellen, dass Sie dieses "abwarten" nicht gerade glücklich macht, aber im schlimmstenfall würden sie Ihre Erwerbsfähigkeit (und damit auch den Erfolg einer LTA) sogar gefährden, wenn Sie vor lauter Tatendrang schnellstmöglich wieder zurück an ihren alten Arbeitsplatz gehen würden. Ggf. kann da auch die Reha-Fachberatung noch informieren. Ganz persönlich würde ich ihnen empfehlen: Krankengeld so lang ausschöpfen, wie nötig und möglich- danach sind Sie eh gezwungen, ALG1 zu beantragen. (ALG1 setzt, wenn das Kranke Geld nicht ausgeschöpft und man ausgesteuert würde, eine vermittelbarkeit vorraus)
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