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Experten-Antwort

Wartezeit und Anrechnungszeit - Unterschied

von MB27.03.2014 | 09:12
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5 Antworten
Hab da mal zwei Fragen: Worin besteht der Unterschied zwischen Wartezeit und Anrechnungszeit? Werden die Wartezeiten für die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) nach gleichen Kriterien ermittelt oder gibt es auch da Unterschiede? Ist es möglich, dass die Anrechnungszeiten bei den beiden Renten unterschiedlich bewertet werden?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.03.2014 | 10:17

Hallo MB,

dass es in der Rentenversicherung für die verschiedenen Rentenansprüche unterschiedliche wartezeiten gibt hat =//= bereits beschrieben.

Allerdings muss ich die Antwort zur Berücksichtigung von Anrechnungszeiten bei den unterschiedlichen Wartezeiten ein wenig richtig stellen.

Anrechnungszeiten = Zeiten in denen oftmals KEIN Beitrag gezahlt wurde, die aber trotzdem bei der Rente angerechnet werden.

Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren zählen Beitrags- und Ersatzzeiten. Anrechnungszeiten werden hierfür also regelmäßig nicht berücksichtigt.

Gleiches gilt bei der Wartezeit für besonders lang Versicherte (45 Jahre). Hier werden aktuell nur Beitragsjahre auf Grund von Arbeit (also keine Zeiten der Arbeitslosigkeit) und Kinderzeiten berücksichtigt.

Diese Wartezeit soll durch die geplante "Rente mit 63" etwas erweitert werden. Es sollen dann auch Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I Bezug) berücksichtigt werden, nicht jedoch Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II. Hier befindet sich die Politik aber aktuell noch in einem abschließenden Meinungsfindungsprozess und man muss abwarten wie die entgültigen neuen gesetzlichen Regelungen aussehen werden.

Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten mit.

Experten-Antwortam 27.03.2014 | 15:05

Danke "oder so" für die Ergänzungen.

Im Einzelfall bitte eine Rentenauskunft beim Rententräger anfordern. Dort sind die jeweiligen Wartezeit, und ob diese erfüllt sind oder nicht, ausgewiesen.

3 Antworten

=//=am 27.03.2014 | 10:00
Für alle Renten muss eine bestimmte WARTEZEIT erfüllt sein: 1. Für Erwerbsminderungsrenten = 5 Jahre (es zählen aber nur Beitragszeiten - Pflicht- oder freiwillige B.-Zeiten 2. Für die Regelaltersrente und alle Hinterbliebenenrenten = 5 Jahre (wie 1.) 3. Für die Altersrente für langjährig Versicherte und für schwerbehinderte Menschen = 35 Versicherungsjahre (ALLE Zeiten: Beitrags und Anrechnungszeiten) 4. Für die "neuen" Altersrenten für besonders langjährig Versicherte und evtl. die AR mit 63+ = 45 PFLICHTBEITRAGSJAHRE. Die Anrechnungszeiten (z.B. für ALO, AU, Ausbildungszeiten) werden bei allen Renten gleich angerechnet und bewertet.
oder soam 27.03.2014 | 11:18
Bitte hier nicht die 'Berücksichtigungszeiten' vergessen, welche es 01.01.1992-31.03.1995 auch bei Pflegetätigkeit gegeben hat (und für Kinder bis Vollendung des 10.Lj. wie auch heute noch...); zudem die Wartezeitmonate bei Zuschlägen aus Minijobs ab 01.04.1999, wenn dort nicht 'pflichtig'...!
Sylvia Schröderam 09.11.2014 | 17:15
ich war beim Rententräger, mit Termin und dem Grund Rente mit 63 bei 45 Arbeitsjahren. Der Bearbeiter konnte keine Auskunft geben und hat eine Überprüfung beantragt, denn angeblich ist die Wartezeit bis zum Renteneintritt nicht erfüllt. Der Versicherungsverlauf beginnt mit der Lehre und Pflichtbeitragszeiten begonnen 09/1967 bis 08/2015 = 48 Jahre, abzüglich eine Unterbrechung im Verlauf 01/1999 – 03/2001 von 2,2 Jahren durch Selbstständigkeit. Das sind insgesamt = 45,8 Jahre Pflichtbeitragszeiten (darunter auch ALG1-Zeiten und Zeiten durch Konkurs). Ich hatte nie Arbeitshilfe/ALG2-Zeiten. Sind Pflichtbeitragszeiten nun Wartezeiten oder nicht? Die Definitionen sind sehr schwammig. Liegt es evtl. daran, dass die Lehre mit dem 15. Lj. und nicht mit 17. Lj begonnen wurde? Sind diese Pflichtbeitragszeiten keine Wartezeiten? Angeblich fehlen bis zum Renteneintritt noch 9 Monate. Überprüfung durch den Rententräger läuft bereits. Ich musste Zeiten durch Konkurs und ALG1-Zeiten von vor über 21 Jahren nachweisen, die jedoch im Versicherungsverlauf auch immer ausgewiesen waren (hatte zum Glück noch alle Belege). Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar, denn die Firma in der ich beschäftigt bin, möchte mich los werden und drängelt schon.
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