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Experten-Antwort

Wartezeit von 45 Jahren für besonders langjährig Versicherte

von Glenn30.07.2025 | 13:00
826 Ansichten
10 Antworten
Hallo zusammen, gemäß Rentenauskunft (Stand 31.12.2024) sind bei mir die folgenden Wartezeiten zu berücksichtigen: - 485 Monate Beitragszeit (40 Jahre und fünf Monate) - 10 Monate Anrechnungszeit Für den Erhalt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalte ich zusätzlich den folgenden Hinweis: Die Wartezeit von 45 Jahren ist derzeit nicht erfüllt. Es fehlen noch 8 Jahre und 7 Monate. Wenn ich jetzt 485 Monate Beitragszeit und die fehlenden 8 Jahre und 7 Monate zusammenrechne, komme ich auf 49 Jahre Beitragszeit, die ich für die Wartezeit von 45 Jahren für besonders langjährig Versicherte benötigen würde. Ich bin 58 Jahre alt und beende im Juni 2032 (in etwas weniger als 7 Jahren) mein 65. Lebensjahr. Wie kommt die fehlende Wartezeit von 8 Jahren und 7 Monaten zustande?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.07.2025 | 08:13

Guten Tag, Glenn,

 

bei der Zählung der Monate für die Warte-/Mindestversicherungszeit von 45 Jahren zählen unter Umständen nicht alle Beitragszeiten mit. Sie sollten Ihre Rentenauskunft noch einmal genau durchsehen, ob dort ein Hinweis auf klärungsbedürftige Zeiten z.B. der Arbeitslosigkeit besteht. 

Da wir hier keinen Einblick in Ihre Versicherungsunterlagen haben, lassen Sie sich bitte entsprechend telefonisch oder per Video beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Na jaam 30.07.2025 | 13:22
Nun, meine Vermutung wäre Folgende: Sie geben an, 58 Jahre alt zu sein. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie im Jahr 1967 geboren sind. Und das wiederum bedeutet, dass Sie frühestens im Alter 67 Jahre in eine abschlagsfreie Altersrente gehen können (Erwerbsminderungs- und/oder Schwerbehindertenrente lassen wir jetzt einmal aussen vor). Rechnen Sie es einmal nach 😉...
Maxam 30.07.2025 | 14:03
Die Rente für besonders langjährig Versicherte kann man nicht als vorgezogene Altersrente beziehen. Viele denken, dass 45 Beitragsjahre das einzige Kriterium sind, aber auch das entsprechende Renteneintrittsalter muss erreicht sein. Wenn Ottonormal mit 17 anfängt zu arbeiten, kommen schonmal 50 Arbeitsjahre zusammen.
Glennam 30.07.2025 | 14:13
Na ja schrieb

Nun, meine Vermutung wäre Folgende: Sie geben an, 58 Jahre alt zu sein.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie im Jahr 1967 geboren sind. Und das wiederum bedeutet, dass Sie frühestens im Alter 67 Jahre in eine abschlagsfreie Altersrente gehen können (Erwerbsminderungs- und/oder Schwerbehindertenrente lassen wir jetzt einmal aussen vor).

Rechnen Sie es einmal nach 😉...

Vielen Dank für die Antwort. Die Website der Rentenversicherung sagt dazu: "Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen." Wenn ich nun mit 65 in Rente gehen möchte und die Wartezeit (nach meiner Meinung) erfüllt ist, dann wäre dies in weniger als sieben Jahren. Laut Rentenauskunft soll ich aber noch acht Jahre und sieben Monate arbeiten und deshalb meine Frage: Woher kommt diese Diskrepanz?
Direkt an zuständige Renten-Sachbearbeitung wendenam 30.07.2025 | 14:27
Da müssen die 485 Monate nochmals genau betrachtet werden, ob alle diese Monate die Bedingungen für die speziellen 45 Jahre Wartezeit erfüllen. Das kann hier im anonymen Forum niemand klären. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen (Versicherungsverlauf etc.) an die für Sie zuständige Renten-Sachbearbeitung.
abcam 30.07.2025 | 14:28
Äpfel und Birnen ... lesen sie mal das: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wartezeit-fuer-die-rente-zaehlt-das-studium-mit Vermutlich sind in den 'Beitragszeiten' Monate mitgerechnet, die nicht für die besonders langjährig Versicherte-Rente gelten. Machen sie doch einen persönlichen Beratungstermin aus, dann können sie zu ihrer Situation passende Antworten erhalten.
Unsinnam 30.07.2025 | 14:29
Na ja schrieb

Nun, meine Vermutung wäre Folgende: Sie geben an, 58 Jahre alt zu sein.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie im Jahr 1967 geboren sind. Und das wiederum bedeutet, dass Sie frühestens im Alter 67 Jahre in eine abschlagsfreie Altersrente gehen können (Erwerbsminderungs- und/oder Schwerbehindertenrente lassen wir jetzt einmal aussen vor).

Rechnen Sie es einmal nach 😉...

Das ist schlicht Unsinn. Wenn die Fragende zum geplanten Rentenbeginn mindestens 45 Jahre spezielle Wartezeit zusammen hat, dann kann sie (nach jetziger Gesetzelage) natürlich mit 65 Jahren in die abschlagsfreie ""Rente für besonders langjährig Versicherte) gehen (eben maximal 2 Jahre vor dem Erreichen ihrer persönlichen Regelaltersgrenze mit 67 Jahren).
Prüfenam 30.07.2025 | 14:37
Was für die 45 Jahre nicht berücksichtigt wird: Nicht berücksichtigt werden: Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden. Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Scheidung. Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Anrechnungszeiten: Zeiten, in denen Sie aus persönlichen Gründen keine Rentenversicherungsbeiträge zahlen können, zum Beispiel wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung und Studium. Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
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