Guten Tag, Glenn,
bei der Zählung der Monate für die Warte-/Mindestversicherungszeit von 45 Jahren zählen unter Umständen nicht alle Beitragszeiten mit. Sie sollten Ihre Rentenauskunft noch einmal genau durchsehen, ob dort ein Hinweis auf klärungsbedürftige Zeiten z.B. der Arbeitslosigkeit besteht.
Da wir hier keinen Einblick in Ihre Versicherungsunterlagen haben, lassen Sie sich bitte entsprechend telefonisch oder per Video beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nun, meine Vermutung wäre Folgende: Sie geben an, 58 Jahre alt zu sein.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie im Jahr 1967 geboren sind. Und das wiederum bedeutet, dass Sie frühestens im Alter 67 Jahre in eine abschlagsfreie Altersrente gehen können (Erwerbsminderungs- und/oder Schwerbehindertenrente lassen wir jetzt einmal aussen vor).
Rechnen Sie es einmal nach 😉...
Vielen Dank für die Antwort.
Die Website der Rentenversicherung sagt dazu:
"Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind. Da das Rentenalter schrittweise angehoben wird, verschiebt sich auch das Eintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben. Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen."
Wenn ich nun mit 65 in Rente gehen möchte und die Wartezeit (nach meiner Meinung) erfüllt ist, dann wäre dies in weniger als sieben Jahren.
Laut Rentenauskunft soll ich aber noch acht Jahre und sieben Monate arbeiten und deshalb meine Frage: Woher kommt diese Diskrepanz?
Nun, meine Vermutung wäre Folgende: Sie geben an, 58 Jahre alt zu sein.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie im Jahr 1967 geboren sind. Und das wiederum bedeutet, dass Sie frühestens im Alter 67 Jahre in eine abschlagsfreie Altersrente gehen können (Erwerbsminderungs- und/oder Schwerbehindertenrente lassen wir jetzt einmal aussen vor).
Rechnen Sie es einmal nach 😉...
Die Rente für besonders langjährig Versicherte kann man nicht als vorgezogene Altersrente beziehen. Viele denken, dass 45 Beitragsjahre das einzige Kriterium sind, aber auch das entsprechende Renteneintrittsalter muss erreicht sein. Wenn Ottonormal mit 17 anfängt zu arbeiten, kommen schonmal 50 Arbeitsjahre zusammen.
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