Hallo Maria,
auch freiwillige Beiträge zählen bei der Wartezeit von 5 Jahren mit. Eventuell hilft Ihnen auch die folgende Broschüre weiter: Homepage | Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)
Im Übrigen schließen wir uns den Ausführungen von "Berater" an.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung