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Experten-Antwort

Wartezeit von 5 Jahre und Freiwillige Beiträge

von Maria 04.09.2024 | 15:02
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage. Ich habe etwa 2 Jahre in die DRV eingezahlt, wurde dann befreit und zahle jetzt in die Versorgungswerk ein. Um die Wartezeit von 5 Jahren zu erreichen, kann ich den restlichen Zeitraum mit freiwilligen Beiträgen bei der DRV abdecken? Ich stelle diese Frage, weil ich nach dem Lesen verschiedener Artikel unsicher bin, ob freiwillige Beiträge tatsächlich für die Erfüllung der Wartezeit von 5 Jahren angerechnet werden. Die zweite Option wäre, die eingezahlten zwei Jahre zurückzufordern. Welche Empfehlungen dazu? Vielen Dank!

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4 Antworten

Berateram 04.09.2024 | 15:12
Sie können die 5 Jahre auch mit freiwilligen Beiträgen erreichen. Bei Ihrem zuständigen Rententräger können Sie erfahren, in welcher Höhe Ihnen Beiträge erstattet werden können oder welche Rentenhöhe Ihnen nach Zahlung freiwilliger Beiträge ab dem Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze zusteht. Eine Abwägung müssen Sie dann selber treffen, da der bessere Weg abhängig von Ihrem Lebensalter ist.
Lisaam 04.09.2024 | 16:33
Hallo Maria, vielleicht können Sie die 5 Jahre Mindestversicherungszeit auch durch Kindererziehungszeiten erreichen, diese werden im Versorgungswerk ja nicht entsprechend angerechnet, man kann sie sich deshalb bei der RV anerkennen lassen. Besser die 5 Jahre auf irgendeine Art vollmachen, evtl. auch durch zusätzlichen Minijob, aber nur wenn man auch selbst Beiträge abführt. Falls Sie in der GKV sind und in der 2. Hälfte des Berufslebens zu 90% GKV versichert, können Sie durch eine kleine Rente aus der GRV in die KVdR kommen, zumindest nach heutiger Rechtslage. Dann ist man in der Rentenzeit pflichtversichert und nicht freiwilliges Mitglied der GKV, man muss dann nur auch die Renten und Arbeitseinkommen Krankenkassenbeiträge bezahlen aber nicht auf Kapitalerträge, Mieten etc.
Lisaam 06.09.2024 | 19:32
Hallo KK, warum sollte die Frage der späteren Krankenversicherung in diesem Forum keine Rolle spielen? Schließlich gibt es auch Broschüren der RV zu diesem Thema, z.B. Rentner und ihre Krankenversicherung. Man sollte alle Aspekte einer Entscheidung bedenken, dazu wollte ich einen Beitrag leisten. Warum sollte jemand der vielleicht lebenslang der GKV die Treue hielt und vom Versorgungswerk keinen Zuschuss zur KV erhält, die jeder Bezieher einer Rente aus der GRV aber aerhält, nicht diesen Aspekt auch bedenken? Erst ist ja nichts Ungehöriges seine Rechte zu kennen und wahrzunehmen. Eine gute Entscheidung benötigt fundierte Informationen.
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