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Experten-Antwort

Wartezeit vorzeitig erfüllt?

von Maxi14.01.2017 | 15:18
1031 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin aufgrund einer schweren Krankheit mit 28 Jahren schon erwerbsgemindert. Die Wartezeit von 5 Jahren für die Erwerbsminderungsrente erfülle ich leider nicht. Auf der Homepage der Rentenversicherung steht, dass die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein kann, wenn man vor Ablauf von 6 Jahren nach Ablauf der Ausbildung erwerbsunfähig geworden ist und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens 12 Pflichtbeiträge geleistet hat. Zu der Ausbildung, zählen da das Bachelorstudium UND das Masterstudium? Also muss ich 6 Jahre nach dem Bachelorabschluss erwerbsunfähig geworden sein, oder 6 Jahre nach dem Masterabschluss? Das Studium war ein konsekutives Studium, Bachelor und Master bauten aufeinander auf und man musste praktisch beides studieren.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maxi,

maßgebend für die 6-Jahresfrist ist das Ende des Masterstudiums.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 14.01.2017 | 17:06
Ja auch das Masterstudium ist eine Ausbildung im Sinne der genannten Vorschrift.
W*lfgangam 15.01.2017 | 15:36
Hallo Maxi, die Ausbildung muss nicht in dem Sinne beendet worden sein, dass sie erfolgreich abgeschlossen wurde. Der 'Abbruch' der Ausbildung, z. B. wegen Erwerbsminderung (EM) reicht schon. Problem wird nur sein, wo Sie in den letzten 2 Jahren vor EM die 12 Monate Pflichtbeiträge herbekommen. Wobei es auch hier 'Streckungszeiten' gibt, die zu älteren Pflichtbeitragszeiten führen können. Sollten Sie in der örtlichen Beratungsstelle mal checken lassen. Tipp: auch Grundsicherung/Sozialamt prüfen lassen - wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht zum Lebensunterhalt reichen sollten. Gruß w.
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