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Experten-Antwort

Wartezeiten

von Joachim Fechir07.01.2015 | 11:05
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2 Antworten

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Guten Tag, nochmal zu Wartezeiten. Ich habe meine Wartezeiten neu berechnen lassen (für besonders langjährig Versicherte). Daraufhin wurden Nachweise gefordert, die ich auch erbringen konnte. Auf einem neuen Bescheid sind die Wartezeiten jetzt so, dass eine Rente für besonders langjährig Versicherte für mich möglich ist. In dem Bescheid steht ebenfalls, dass alle Zeiten bis 2007 verbindlich festgestellt sind. Seit 2007 bis zum Ende gibt/wird es keine Unstimmigkeiten mehr geben. Kann ich die im Bescheid genannten Wartezeitmonate für diese Rente jetzt als verlässlich ansehen und damit meinen Ausstieg aus dem aktiven Arbeitsleben planen? Vielen Dank für eine Auskunft. J. Féchir

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn Sie die WZ von 45 Jahren erfüllt haben und das geforderte Lebensalter erreicht ist, dann können Sie jetzt die Altersrente für bes. langjährig Versicherte beantragen.

Bitte wenden Sie sich diesbzgl. an eine A+B Stelle der DRV in Ihrer Nähe.

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1 Antworten

W*lfgangam 07.01.2015 | 21:48
Hallo Joachim Fechir, rein rechtlich gesehen: nein! Der 'Feststellungsbescheid' listet nur alle rentenrechtlichen Zeiten mit Verbindlichkeit älter als 5 Jahre auf. Kommen morgen gesetzliche Änderungen bei den bereits 'verbindlich' anerkannten Zeiten, werden diese ggf. auch rückwirkend durch Aufhebungsbescheid 'gelöscht' (Beispiel, die früher anerkannte Schulzeit 16. - 17. Lbj. wurde gestrichen, plötzlich keine 35 Versicherungsjahre mehr da). In der 'Rentenauskunft' sind die Wartezeiten zu allen infrage kommenden Rentenzeiten dargestellt (was ist, was fehlt, was erfüllt ist). Eine Rentenauskunft hat grundsätzlich keinen rechtsverbindlichen Charakter. Wenn der Versicherungsverlauf (Anlage 2) aber tatsächlich Ihr bisheriges Versicherungsleben widerspiegelt, hätte ich keine Beklemmungen, Ihnen die erreichten/erreichbaren Wartezeiten NACH AKTUELLER RECHTSLAGE auch zuzusichern mit den danach möglichen Rentenansprüchen. Hört sich alles sehr vage an? ...ist es dem Grunde nach auch, allerdings brauchen sich gefühlt 99,9 % der Versicherten da keine Sorgen machen, dass alles so kommt, wie erwartet. Gruß w.
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