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Experten-Antwort

Warum bekommt Maike keine Antwort

von Maike28.08.2017 | 12:01
1084 Ansichten
11 Antworten
Klar für viele ist die Antwort schon klar es muss nur die drei monatliche Frist eingehalten werden. Hätte dennoch gern eine Antwort das ich es richtig verstanden habe. 28.08.2017, 11:12 Zitieren von Maike Danke für die erste Antwort, habe noch eine Frage zum SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Der Entscheidende Satz aus R5: !!!Der Versicherte muss andererseits die Nachteile in Kauf nehmen, die er durch unvollständige Anträge UND verzögerte Mitwirkung am Nachzahlungsverfahren selbst zu vertreten hat. In diesen Fällen ist der tatsächliche Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge maßgebend.!!! Und wie sieht es aus wenn beim Antrag SEPA-Basis-Lastschriftmandat gewählt würde, aber das SEPA-Basis-Lastschriftmandat Vordruck V0005 vergessen würde beizufügen. Aber man wurde Grundsätzlich zur freiwilligen Versicherung zugelassen, da der Antrag doch als Vollständig angesehen wurde und man bekam als Anlage V0005 SEPA-Basis-Lastschriftmandat noch mit zugeschickt zum ausfüllen. Bleibt man dann auch in der drei Monats frist wenn innerhalb von drei Monaten seid den ursprünglichen Antrag abgebucht wurde. So das das Datum der Antragsstellung zählt? Aber wenn man logisch denkt und sich den Antrag unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… durchlist; Merkt man das neben Punkt 5 Zahlungsweg, auch bei Punkt 6 Dokumentenzugang und Punkt 7 Für sehbehinderte Menschen werden ja zusätzlich Dokumente benötigt. Und wenn das SEPA-Basis-Lastschriftmandat Vordruck 0005 oder die anderen Dokumente neben der Zulassung zugesendet werden muss es nur innerhalb drei Monaten abgebucht werden, damit der Tag der Antragstellung auch als Zahltag gilt. Da man ja Grundsätzlich zugelassen wurde und bei einen unvollständigen Antrag würde Ja keine Zulassung erfolgen. Zudem heißt es ja "die er durch unvollständige Anträge UND verzögerte Mitwirkung am Nachzahlungsverfahren selbst zu vertreten hat" und das UND im Satz macht schon deutlich es muss beides zutreffen es ist kein ODER. Somit kommt es Hauptsächlich auf die Frist von drei Monaten an. Sehe ich das So richtig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2017 | 12:22

Hallo Maike,

ich verweise auf die Antworten zu Ihren identischen Fragen vom 28.08.2017 - 6.47 Uhr und 28.08.2017 - 11.12 Uhr

10 Antworten

tztzzam 28.08.2017 | 12:59
wenn Maike von sich in der 3. Person spricht, hat Maike viel größere (gesundheitliche) Probleme als eine Antwort zu erhalten
Schilas Mamaam 28.08.2017 | 13:11
Weil - es seit 20.08.2017 immer wieder neu gefragt wird !!!!
Fastrentneram 28.08.2017 | 13:32
Ich habe großen Respekt vor den Experten hier im Forum, insbesondere deshalb, weil diese die penetrante, sich ständig wiederholende Fragerei von Ihnen Maike noch so respektvoll beantworten. Es wäre an der Zeit endlich Ruhe zu geben, bevor auch die Experten die Geduld verlieren. Vergessen sie nicht: Sie sind nicht der Nabel der Welt!
Schadeam 28.08.2017 | 18:32
Maike bekommt keine (andere) Antwort, weil Maike ihre Antwort schon längst hat. Sie verhält sich wie ein bockiges Kind, oder ist so krank dass Sie es einfach nicht kapiert.
Maikeam 29.08.2017 | 12:24
Ich habe meine Frage aber etwas differenziert. Ich verstehe auch nicht, warum ich plötzlich so angegangen werde, nur weil ich noch eine Nachfrage stelle...
tztztzam 29.08.2017 | 12:37
Maike schrieb

Ich habe meine Frage aber etwas differenziert. Ich verstehe auch nicht, warum ich plötzlich so angegangen werde, nur weil ich noch eine Nachfrage stelle...

Sind Sie tatsächlich so dusselig oder tun Sie nur so???? Mädel Lass es endlich gut sein....
Maikeam 30.08.2017 | 09:48
Ich will den Beitrag nur nach oben holen, in der Hoffnung doch noch eine abschließende Antwort zu erhalten.
Schorscham 30.08.2017 | 10:06
Maike schrieb

Ich will den Beitrag nur nach oben holen, in der Hoffnung doch noch eine abschließende Antwort zu erhalten.

Sie riskieren mit diesem albernen Spielchen höchstens die dauerhafte Sperrung Ihres Namens. MfG
???am 30.08.2017 | 11:23
Maike schrieb

Ich will den Beitrag nur nach oben holen, in der Hoffnung doch noch eine abschließende Antwort zu erhalten.

Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ging es Ihnen doch um eine Antwort des Experten. Wenn oben jetzt der Experte auf frühere Antworten verweist, deutet das darauf hin, dass die Sache aus seiner Sicht ausreichend klar beantwortet wurde. Eine weitere Antwort werden Sie wohl nicht mehr bekommen, egal wie oft Sie diese Thema noch oben holen. Wenn Ihnen die Antworten nicht ausreichen, sollten Sie sich entweder in einer Beratungsstelle einen Termin geben lassen oder mit Ihrem Sachbearbeiter (falls das nicht zu weit ist) ein Gespräch vereinbaren. In einem Forum sind halt beratungstechnisch auch Grenzen gesetzt.
Zweisteinam 30.08.2017 | 14:53
Wie hat der kluge Mann früher einmal doch so schön und richtig gesagt: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein Wenn es nicht so traurig wäre, müßte man eigentlich darüber lachen. Die Frau braucht vermutlich Hilfe, ärztliche Hilfe.
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