Angestellte im Rheinland wurden bis 31.12.2004 immer der DRV Bund, früher der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, zugeordnet. Angestellte hatten also bis dato immer die vermeintlichen "Nachteile", die Sie beklagen. Seit es die bisherige Zuordnungsabgrenzung zwischen Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nicht mehr gibt, ist eine quotenbasierte Versichertenverteilung gesetzlich festgeschrieben.
Echte Nachteile, wie von Ihnen geschildert, ergeben sich dadurch allerdings nicht. Sie können sich ebenso vor Ort beraten lassen, wie Versicherte der DRV Rheinland. Auch telefonisch oder per Mail ist die DRV Bund genauso schnell erreichbar, wie jeder andere Versicherungsträger. Sollten Sie mit der Bearbeitungsdauer bei der DRV Bund bislang schlechte Erfahrungen gemacht haben, ist das bedauerlich, eine allgemeine Verurteilung der Arbeitsweise bei der DRV Bund ist allerdings unangebracht.