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Experten-Antwort

Warum drei verschiedene Berechnungsgrundlagen für Altersruhegelder?

von Leni20.09.2011 | 11:15
1639 Ansichten
5 Antworten

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Das statistische Bundesamt weist jedes Jahr drei verschiedene Werte der Einkommensentwicklung für Altersruhegelder aus. Eine als Grundlage für die Rentenanpassungen, eine als Grundlage für die Pensionserhöhungen und eine als Grundlage für die Politikereinkommen. Wir haben im GG den Gleichbehandlungsgrundsatz verankert. Sollten die Verwalter der DRV hier nicht endlich mal einschreiten, um Gleichbehandlung sicherzustellen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leni,

In § 68 Abs. 1 und 2 SGB VI wird ausdrücklich von Bruttolöhnen und – gehälter je Arbeitnehmer gesprochen. Diese hat das statistische Bundesamt zu ermitteln. Somit besteht ein klarer gesetzlicher Auftrag. Daher auch die Unterscheidung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leni,

mit der Rentenanpassungsformel wird nichts „doppelt gemoppelt“. Vielmehr haben die in der Anpassungsformel aufgeführten Faktoren unterschiedliche Hintergründe. Einmal wird die Lohnentwicklung berücksichtigt, das andere Mal das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern.

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3 Antworten

...am 20.09.2011 | 12:04
Zitat: "Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum und keine Bühne für politische Meinungsäußerungen..."
Leniam 20.09.2011 | 13:36
Wenn politische Entscheidungen nicht in die Rentenberechnungen eingreifen würden, hätten Sie Recht. Es werden die jährlichen Anpassungen oder gar Nullrunden von politischen Richtungsweisungen beeinflusst. Dagegen müssen sich die Verantwortlichen der DRV im Sinne der Beitragszahler und Rentner wehren. Gleiches Recht für alle! Hier ist doch das richtige Forum, um schnell und unkompliziert den Anliegen der Betroffenen nachzukommen, oder? Wie und wo sollen sich die Betroffenen zu Wort melden? Auch brauchen Sie nicht damit kommen, die richtigen X bei den Wahlen zu machen. Die Politik hat die Finger aus der Rentenkasse zu halten. Das sind zweckgebundene Beiträge für die Versicherten und keine Steuern.
Leniam 20.09.2011 | 15:10
Lieber Experte, danke für den Hinweis. Daraufhin habe ich mir den Text und die Formel angesehen. Dort steht: BE(tief)t-2 = Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im vorvergangenen Kalenderjahr unter Berücksichtigung der Veränderung der beitragspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Beamte einschließlich der Bezieher von Arbeitslosengeld, Sie und wir Beitragszahler sind diesem Gesetz unterworfen, aber mir fiel auf, dass bei dieser Konstellationen die veränderten Arbeitsmarktlagen berücksichtigt werden. Somit wäre die Berechnung mit dem Nachhaltigkeitsfaktor doppelt gemoppelt? Bitte klären Sie mich auf, falls ich da etwas falsch verstanden haben sollte. An dieser Stelle schon besten Dank Leni
Deutsche Rentenversicherung
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