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Warum gibt es eigentlich die Gutachten

von Claudi31.10.2019 | 16:02
172 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, mich würde mal interessieren, warum man immer wieder zum Gutachter geschickt wird von der DRV. Man hat doch seine behandelnden Ärzte schon teilweise seit vielen Jahren, die einen genau kennen und diese Ärzte werden nun gebeten, die entsprechenden Formulare auszufüllen. Reicht das denn nicht? Sind diese Ärzte etwa nicht glaubwürdig oder vielleicht zu inkompetent für die DRV? Ich verstehe nicht, warum man hinterher immer noch zum Gutachter muss und diese ganze Prozedur die Entscheidung der DRV um Wochen und Monate verzögert..... Warum macht die DRV das? Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung? Danke vorab für Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte beachten Sie in unserem Forum die Netiquette. Streitigkeiten und Beleidigungen sind nicht zielführend und werden deshalb von uns als Administratoren gelöscht. Danke.

13 Antworten

Wuselam 31.10.2019 | 19:24
War das früher nicht mal so, dass auch andere Ärzte einen in die EU-Rente schicken konnten? Sozialmediziner sind ein Argument, aber nicht alle Gutachter sind auch zwangsläufig solche.Es begutachten ja auch normale niedergelassene Ärzte. Die Gutachten sind halt notwendig, um streng zu prüfen-das kann man ruhig so sagen-zu welchen Einschränkungen die Erkrankungen wirklich führen und statt einer Berentung, die ja immer der Weißheit letzter Schluss ist, doch noch andere Maßnahmen greifen könnten,von denen Hausärzte vielleicht nicht so viel wissen(Reha, LTA, usw.) Es ist ja nicht so, dass die Meinungen der behandelnden Ärzte ignoriert werden. Es kommt durchaus vor, daß bspw. ein Internist sagt, sie können nicht mehr arbeiten und die RV sieht das genauso. Aber es kann auch anders beurteilt werden, weil sich vielleicht doch noch machbare Tätigkeiten ergeben oder Therapien. Daher lässt die RV eben selbst noch medizinisch draufschauen.
Ach ja,am 01.11.2019 | 11:22
In diesem Sinne wäre es dann aber auch zielführende „merkwürdige“ Fragen seitens der Experten schneller zu beantworten, da dann auch eher „merkwürdige“ Antworten ausbleiben. Danke!
Ach wasam 01.11.2019 | 11:33
Dann sollte man hier nicht zweierlei Maß messen! Man beachte die Beleidigungen, Sexistischen Äusserungen des Users W°lfgang! Da werden hier in dem Forum schon mal Frauen abwertend als "Schätzchen" bezeichnet. Weitere Ausfälligkeiten des Users können Sie ja zu genüge selber nachlesen.
Zustimmungam 01.11.2019 | 14:36
Bitte beachten Sie in unserem Forum die Netiquette. Streitigkeiten und Beleidigungen sind nicht zielführend und werden deshalb von uns als Administratoren gelöscht. Danke.
Dann sollte man hier nicht zweierlei Maß messen! Man beachte die Beleidigungen, Sexistischen Äusserungen des Users W°lfgang! Da werden hier in dem Forum schon mal Frauen abwertend als "Schätzchen" bezeichnet. Weitere Ausfälligkeiten des Users können Sie ja zu genüge selber nachlesen.
Der User @W*lfgang scheint hier Narrenfreiheit zu genießen. Warum eigentlich? Hier sind schon User wegen harmloserer Bemerkungen ermahnt worden.
Clauduam 01.11.2019 | 15:39
Hallo, es wäre echt nett und hilfreich, wenn Sie sich auf die ursprüngliche Frage konzentrieren und diese beantworten können oder andere hilfreiche Informationen hierzu hätten. Vielen Dank.
Siehe hieram 01.11.2019 | 16:08
In den SGB VI und IX ist geregelt, wann und warum ein Gutachter hinzugezogen wird. Ansonsten hat @Wusel es schon ganz treffend beschrieben, ein Gutachter hat andere Einblicke in die Gesamtsituation, die zu einer Berentung führen, während Ihr Arzt, auch wenn er sie schon lange kennt, nur entscheiden kann, dass Sie akut arbeitsunfähig sind. Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderung ist aber ein Unterschied. Sie sollten die Begutachtung positiv betrachten, denn so haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, Ihre Einschränkungen in einem persönlichen Gespräch zu erläutern, was oft aussagekräftiger ist als standardmäßig ausgefüllte Formulare. Alles Gute!
Gutachenam 02.11.2019 | 04:19
Es gibt die Gutachte weil die behandelnden Ärzte keine Ahnung haben. Also keine Ahnung davon, wann jemand erwerbsgemindert ist - es sind ja keine Sozialmediziner. Man würde ja auch nicht von einem Lungenfacharzt erwarten dass er sich mit Hautkrankheiten auskennt. Also weil Gutachter Sozialmediziner sind. Und ja die Gutachter der DRV sind auch objektiv, denn Sie erhalten Ihr Arbeitsentgelt ganz unabhängig davon, was Sie im Gutachten feststellen. Ein Gutachter der bei der DRV angestellt ist, hat keinen Grund jemand bewusst falsch zu beurteilen.
Bennoam 02.11.2019 | 12:31
Differenzen gibt es immer dann, wenn der Rentenbegehrende nicht mit der DRV-Entscheidung einverstanden ist. Das ist in allen anderen Lebensbereichen auch so. Meistens kommt es deshalb zu juristischen Auseinandersetzungen, weil die DRV-Sachbearbeiter die sozialmedizinischen Gutachten anders interpretieren als die Kläger. Aber nicht deshalb, weil die Gutachten falsch sind. Warum gibt es wohl so viele Mietrechtsstreitigkeiten, Arbeitsgerichtsprozesse und Klagen gegen Bußgeldbescheide? Überlegen Sie mal!
Bennoam 02.11.2019 | 14:47
Aber nicht deshalb, weil die Gutachten falsch sind.
Doch, auch das kommt vor. Wie eben in allen Bereichen des Lebens ;-) H.
Lesen Sie mal im Duden nach, was "meistens" bedeutet. Das schrieb ich nämlich etwas weiter oben auch.
Ziniam 02.11.2019 | 18:40
Zitat von Benno anzeigenausblenden
Was ist mit den Fällen, die via Sozialgericht entschieden werden?! Da scheint es doch Differenzen zu geben.
Differenzen gibt es immer dann, wenn der Rentenbegehrende nicht mit der DRV-Entscheidung einverstanden ist. Das ist in allen anderen Lebensbereichen auch so. Meistens kommt es deshalb zu juristischen Auseinandersetzungen, weil die DRV-Sachbearbeiter die sozialmedizinischen Gutachten anders interpretieren als die Kläger. Aber nicht deshalb, weil die Gutachten falsch sind. Warum gibt es wohl so viele Mietrechtsstreitigkeiten, Arbeitsgerichtsprozesse und Klagen gegen Bußgeldbescheide? Überlegen Sie mal!
Wenn das Gutachten ergibt"über 6 Stunden erwerbsfähig "und ein Sozialgericht-meist mit eigenem Gutachten-dieses kippt, dann war es wohl anscheinend FALSCH!
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