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Experten-Antwort

Warum Grundrentenzuschlag nicht ausbezahlt wegen Vorvorvorjahreseinkommen?

von Biggi16.02.2024 | 10:29
283 Ansichten
13 Antworten

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Ich hab jetzt schon viel darüber recherchiert. Aber WARUM zählt betzt das anzurechnende Einkommen von 2021? Damals hab ich gearbeitet, JETZT muss ich von meiner sehr geringen Altersrente leben! Was spielt da das Einkommen von vor 3 J eine Rolle? Und das ändert sich dann jedes Jahr und ca in 3 Jahren sieht es dann anders aus, weil ich im Vorvorjahr auch nur Rente bekam?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.02.2024 | 10:02

Hallo Biggi,

wir berücksichtigen nicht Ihr aktuelles Einkommen, sondern das steuerpflichtige Einkommen, das uns Ihr Finanzamt mitteilt. Das ist zur Zeit meist das Einkommen aus den Jahren 2020 oder 2021. Da wir an die Meldung der Finanzämter gebunden sind, können wir weder das Einkommen eines anderen Jahres berücksichtigen noch davon abweichendes, von Ihnen selbst mitgeteiltes Einkommen.

Dieses Vorgehen ist gesetzlich so geregelt.

Die Einkommensprüfung wird jährlich zum 01.01. neu durchgeführt. Dies kann dazu führen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag haben könnten.

12 Antworten

Zitronenfalteram 16.02.2024 | 10:32
kurz und knappam 16.02.2024 | 10:34
Beschweren Sie sich beim Gesetzgeber, der das so geregelt hat. Die Rentenversicherung ist in dem Fall nur 'ausführend'. Es ist ja noch nicht einmal eine Leistung von der Rentenversicherung. Denn Ihre eigentliche Rente ändert sich dadurch nicht. Aber ja, es wird jährlich geprüft... Beantragen Sie Wohngeld, dafür benötigen Sie lediglich die Grundrenten'zeiten' (mindestens 396 Monate also 33 Jahre), unabhängig davon, ob ein Anspruch auf 'Zuschlag' besteht. https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT
Einfache Antwortam 16.02.2024 | 10:34
Weil der Gesetzgeber das so beschlossen hat. Die Gründe können Sie in der Gesetzesbegründung nachlesen. Lässt sich googeln. Aber erwarten Sie nicht unbedingt ein Sinn darin.
Frankam 16.02.2024 | 10:45
Das ist gesetzlich so geregelt.
Bettwäscheam 16.02.2024 | 10:50
Wie langweilig, mal wieder ein Internet-Troll, der von nichts 'ne Ahnung hat, davon aber ganz viel. Das Grundrenten-Gesetz wurde von einer Regierungskoalition aus CDU und SPD beschlossen, die Grünen hatten damit absolut nichts zu tun. Und die diese komplizierte und vermurkste Enkommensanrechnung ist ausschließlich der CDU zu verdanken, denn ohne dieses Konstrukt hätte es mit der CDU überhaupt keine Grundrente gegeben. Aber das interessiert die Intelligenzbestie "Zitronenfalter" nicht die Bohne. Sie sind nicht zufällig ein versoffenes AfD-Sektenmitglied, dass sich in brau verschissener Putin-Bettwäsche suhlt?
Schnarchlangweiligam 16.02.2024 | 13:23
Oben steht geschrieben: "Das Grundrenten-Gesetz wurde von einer Regierungskoalition aus CDU und SPD beschlossen, die Grünen hatten damit absolut nichts zu tun. Und die diese komplizierte und vermurkste Enkommensanrechnung ist ausschließlich der CDU zu verdanken, denn ohne dieses Konstrukt hätte es mit der CDU überhaupt keine Grundrente gegeben." Wie kommen Sie also darauf, dass behauptet wurde, die AfD habe etwas mit dem Grundrenten-Gesetz zu tun? Kommen Sie mit solch eklatanten Problemen beim Leseverständnis wenigstens halbwegs unfallfrei durchs Leben oder muss man sich Sorgen um Sie machen?
Mal die FDP und die Grünen fragenam 16.02.2024 | 14:26
Das ist einfach. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist auch die FDP Mitglied der Regierung, und mit dieser war eine Änderung bislang nicht möglich. Vielleicht tut sich da aber noch etwas, neulich war ja zu lesen, dass auch zumindest einige FDP-Vertreter diese komplizieret Einkommensanrechung nicht gut finden. https://www.ihre-vorsorge.de/rente/nachrichten/kritik-aus-spd-un… Frage Sie doch einfach mal bei den FPD und auch den Grünen nach, wie hier der aktuelle Stand ist.
Antwortam 16.02.2024 | 14:31
Hier die Position der Grünen zum Thema "Grundrente": https://www.gruene.de/themen/rente Allerdings ist unter anderem auch die FDP mit in der Regierung...
Praxisam 19.02.2024 | 08:33
Prinzipiell ist die Bedürftigkeitsprüfung beim Grundrentenzuschlag eine vernünftige Sache. Warum soll man jemandem das Geld der Steuerzahler hinterherwerfen, der es nicht braucht? Nur die Umsetzung ist saublöde! Das Einkommen von vor drei Jahren zu nehmen kann niemand plausibel erklären. Eine jahreskompatible Einkommensanrechnung wie bei Witwenrenten wäre sinnvoller gewesen. Aber das Rad musste ja unbedingt neu erfunden werden!
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