Hallo Biggi,
wir berücksichtigen nicht Ihr aktuelles Einkommen, sondern das steuerpflichtige Einkommen, das uns Ihr Finanzamt mitteilt. Das ist zur Zeit meist das Einkommen aus den Jahren 2020 oder 2021. Da wir an die Meldung der Finanzämter gebunden sind, können wir weder das Einkommen eines anderen Jahres berücksichtigen noch davon abweichendes, von Ihnen selbst mitgeteiltes Einkommen.
Dieses Vorgehen ist gesetzlich so geregelt.
Die Einkommensprüfung wird jährlich zum 01.01. neu durchgeführt. Dies kann dazu führen, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag haben könnten.