Ihre-Vorsorge Logo

Kritik aus SPD und FDP an Einkommensprüfung bei Grundrente

1,1 Millionen Menschen beziehen Grundrente. Jetzt gibt es Kritik an der jährlichen Überprüfung ihrer Einkommenverhältnisse.

Artikel vorlesen

Tags

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Hände einer Rentnerin umfassen einen Gehstock. Bild: IMAGO / blickwinkel / imago stock&people

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Rentenexpertinnen von SPD und FDP haben die regelmäßige Einkommensprüfung bei der Grundrente infrage gestellt. Die SPD habe sich immer dafür eingesetzt, dass die Grundrente bei Bedarf ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung ausgezahlt werde, sagte Tanja Machalet, rentenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch). Man habe den Kompromiss akzeptieren müssen, um in der vergangenen schwarz-roten Koalition überhaupt eine Grundrente verabschieden zu können. “Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.”

Auch von der FDP gibt es Kritik an der Einkommensprüfung. “Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten”, sagte Anja Schulz, rentenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion der Funke Mediengruppe. Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet werde, lande nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde. 

Die Grundrente war Anfang 2021 für Menschen eingeführt worden, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Rente. Insgesamt profitieren nach Zahlen aus 2023 rund 1,1 der etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner davon. Die Einkommensüberprüfung erfolgt jährlich. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1.375 Euro für Alleinstehende oder 2.145 Euro für Eheleute oder Lebenspartner liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge.

Laut Funke Mediengruppe hatten sich Anfang des Jahres bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Grundrentenbezieher gemeldet, denen nach der Einkommensprüfung die Bezüge gekürzt worden waren.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026