Guten Morgen,
wie bereits schon zutreffend angeführt wurde, gibt es bestimmte Situationen, in denen weiterhin Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Hierzu zählen die Anschlussrehabilitationen (AHB). Dies sind Behandlungen in einer Rehabilitationseinrichtung, die unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt werden. Sie werden in den Akutkrankenhäusern verordnet und stellen einen sehr wichtigen Teil der Behandlungskette dar. Die AHB kann weder lange ausgesetzt noch lange aufgeschoben werden.
Die Entscheidung darüber, welche Rehabilitanden in der aktuellen Situation noch eine Rehabilitation durchführen können, trifft die jeweilige Klinikleitung. Soweit Verfügungen übergeordneter Stellen, z.B. von Gesundheitsbehörden, Landesbehörden o.ä., vorhanden sind, sind diese maßgebend.
Für weitere Informationen verweise ich auf den folgenden Beitrag:
Corona (Covid-19): Antworten zu Beratungsterminen und Reha
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/corona-covid-19-antworten-zu-beratungsterminen-und-reha.html
Bezüglich dieser Frage verweise ich auf die bereits gegebene Antwort sowie den dortigen Link, wo ständig die aktuellen Neuigkeiten zum Thema Corona und Reha publiziert werden.
Wie bereits in der vorherigen Antwort erwähnt, obliegt die Beurteilung der Sachlage der Klinikleitung. Diese hat dabei den Gesundheitszustand der Rehabilitanden, die entsprechenden Kapazitäten an Personal, Betten und Schutzausrüstung sowie die Verfügungen der Gesundheitsbehörden zu berücksichtigen.
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