Hallo HerrStürmer,
die Alo Meldung bei der Agentur für Arbeit ist bei Bezug einer sog Arbeitsmarktrente nicht generell ausgeschlossen. Allerdings setzt eine fortlaufende Alo Meldung voraus, dass man sein Gesuch bei der Agentur auch regelmäßig erneuert/verlängert und so die eigene Arbeitsfähigkeit und den Vermittlungswillen weiterhin bekundet und sich den weiteren Regularien der Agentur unterwirft.
Falls dies in der Vergangenheit nicht regelmäßig passiert ist, dann sind sie aus diesem Grund bei der Agentur für Arbeit "aussortiert" worden.
Eine neuerliche Alo Meldung (um einen Teilzeitarbeitsplatz im Rahmen ihres Restleistungsvermögens) scheint möglich. Leistungen(AloGeld) während des EM-Rentenbezuges sind nicht möglich.