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Experten-Antwort

Warum kein verbindliches Beratungsprotokoll bei der DRV?

von Warum kein Beratungsprotokoll01.06.2018 | 14:21
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7 Antworten

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bei persönlicher Beratung in der DRV. Mit den wichtigsten Fragen und Antworten. Warum bei drohenden Gesetzesänderungen keine Information. 2 x war ich vor meiner Ausreise und Wohnsitz im Ausland bei der DRV zur Beratung. 2 x wurde mir bestätigt, dass ich mit 63 Jahren ohne Abzug von 7,2% mit über 48 Versicherungsjahren in Rente gehen könnte. Sonderbarer weise geht dies zur Zeit. Was ist mit den Rentnern welche betrogen wurden? Es erfolgte eine Gesetzesänderung, ich glaube sogar Rückwirkend zum Febr. In meinem Fall ! Keine Information der DRV an Ihre Versicherten, als Warnung. Meine vollständige neue Adresse lag der DRV vor. Bin 1942 geboren. Ein Internet hatte ich zu diesem Zeitpunkt nicht. Gebt den Versicherten endlich eine rechtsverbindliche schriftliche Aussage. Wie bei den Banken. Warnt die Versicherten vor der Untätigkeit der DRV gegenüber den Versicherten. Diese ganzen mündlichen Aussagen der DRV sind Dampfplaudereien und für die Katz. Werdet endlich aktiver. Setzt Euch für langjährige Versicherte ein. Schiebt nicht alles auf den Gesetzgeber, Ihr sitzt mit am Tisch bei der Politik.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Warum kein Beratungsprotokoll,

„KSC“ hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits ausreichend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

KSCam 01.06.2018 | 15:27
Ist ja schon lange her seit Sie sich zuletzt beschwert haben. Warum kein Beratungsprotokoll bei der DRV? Ganz einfach deshalb, weil es eine diesbezügliche Vorschrift nicht gibt und früher auch nicht gab. Wann war das denn als Sie beraten wurden? Der Jahrgang 42 ist normalerweise schon seit etwa 10 Jahren Rentner, d.h. die Beratung liegt schon sehr lange zurück. Wenn damals nicht über Abschläge gesprochen wurde, vielleicht deshalb weil es diese Abschläge damals noch nicht gab. Und die "45 Jahre für die abschlagsfreie Rente" gab es damals wohl auch noch nicht. hellseher arbeiten aber nicht bei der DRV. Somit konnte dies kein Berater wissen und über etwas was es damals gar nicht gab, gäbe es heute auch kein Beratungsprotokoll, selbst wenn dieses damals zu führen gewesen wäre. Sie erregen sich also über unabänderbare Dinge. Und die Forderung, Sie über jede Änderung zu informieren, geht einfach an der Realität vorbei. Man kann mit klarem Verstand nicht fordern, dass die DRV jeden Kunden über jede Rechtsänderung informiert, weder die Kunden im Inland noch die im Ausland wohnenden Menschen, die irgendwann mal hier versichert waren. Wäre das erforderlich würde jeder Bürger jedes Jahr ein Paket mit "Gesetzesänderungen" zugeschickt bekommen. Nicht nur mit Rentenänderungen, sondern auch mit jedem geänderten Verkehrszeichen,o.ä. Wenn Sie mir einen Staat in dieser Welt nennen, der dies macht, können wir weiterreden. Wetten diese Forderung kann kein Land auf der Welt erfüllen? Wer hat Sie gehindert sich jedes Jahr neu über Gesetzesänderungen in D zu informiern?
egal (der Erste)am 01.06.2018 | 15:19
Hääähhhh???
Schorscham 01.06.2018 | 15:28
Es ist weder die Aufgabe der DRV noch einer anderen Behörde, die Bürger unseres Landes über geplante Gesetzesänderungen und alle möglichen Eventualitäten zu informieren. Dafür sind Sie schon selbst verantwortlich und sollten daher aufmerksam die Nachrichten in Tageszeitungen, Fernsehen und Radio verfolgen. MfG
Staatam 01.06.2018 | 17:24
Eine geradezu lächerliche Forderung. Das genau sind die Versicherten die nur fordern. Sie müssen auch im hohen Alter noch lernen, dass Ihnen der Staat mit seinen Organen nicht alles hinterhertragen muss. Selbsinformation ist gefragt, aber meckern ist ja viel einfacher. Beschämend!
W*lfgangam 01.06.2018 | 19:57
...ist ja u n g l a u b l i c h, dass wir nicht mehr die kaiserlichen Rentengesetze haben - und eine Altersrente erst ab 67 möglich war. Wollen Sie sich nicht besser noch auf den 'damals' geltenden Gesetzesstand berufen/das will ich auch ;-) Beratungen erfolgen nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und sind grundsätzlich - für diesen Zeitpunkt der Beratung - auch verbindlich/egal ob Protokoll oder individuell selbst rechtssicher 'dokumentiert'. Was am Tag danach gilt - nun, wenn Sie Presse/Funk/und Fernsehen aufmerksam verfolgen (manche können sogar Internet zur Informationsbeschaffung nutzen ;-)) - und SIE sich selbst auf dem Laufenden zu allen Sie betreffenden Gesetzesänderungen/Leistungsansprüchen halten, dann sind Sie aktuell informiert ...ansonsten weinen Sie sich an der Schulter Ihrer ortsnahen Vertretung im Bundestag aus, wenn Sie sich 'betrogen' fühlen - DIE sind für Gesetzesänderung verantwortlich. Wer die 'Schuld' bei der DRV sucht, ist einfach ...wohl etwas 'unterbelichtet', um die Ursache/Wirkung zu verstehen *g Gruß w.
Watteauam 02.06.2018 | 17:49
Die DRV führt nur aus, was die Gesetzgebung festlegt. In der Tat, war es z.B. 2009 noch so, dass selbst 50 Jahre Einzahlung von Rentenbeträgen, sofern man das 65 Lj. noch nicht erreicht hatte, zu einer Kürzung der Rente von o,3% p.Mt. bis zur Vollendung des 65. Lj. geführt hat. Dies hat der Gesetzgeber irgendwann nach 2009 geändert. Ich selbst gehörte zu dem Personenkreis mit Einzahlungen von 50 Jahren aber noch wenige Monate unter 65 Jahren. Sicher war man schon verwundert ob dieser Kleinkariertheit des Gesetzgebers. Zumal ja wenige Jahre zuvor, der Gesetzgeber mit der sog. 58er Regel das Durchschnittsalter bei Eintritt in die Rente deutlich verjüngt hat. So ist nun mal die Politik.
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