Hallo Spatz,
diejenigen, die einen Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag haben, erhielten automatisch einen neuen Rentenbescheid. Sofern Rentenbeziehende keine Information zum Grundrentenzuschlag erhalten haben, liegen die Voraussetzungen auch nicht vor. Sie können sich bei dem für Sie zuständigen Rententräger die entsprechenden Berechnungsanlagen anfordern, um die Anspruchsberechnung nachvollziehen zu können.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung