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Experten-Antwort

Warum musste ich in Hartz 4, obwohl die Rentenversicherung mein Leistungsträger ist?

von Ines Filip11.11.2016 | 18:15
1398 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin gerade echt verwirrt und wollte hier mal fragen, ob sich da jemand auskennt ... Nach langer Krankheit hatte ich von Februar 2015-Oktober 2015 eine Langzeit-Reha und Übergangsgeld. Danach bekam ich ALG 1 weiter, trotz der Bewilligung von der RV zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dann von Januar bis März 2016 war die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben und ich bekam wieder Übergangsgeld. Während der Maßnahme wurde ich krank und sie wurde von der RV beendet. Gleichzeitig endete mein ALG 1 Anspruch und ich musste zum Jobcenter und Hartz 4 beantragen. Das Jobcenter sagte mir, da bei mir noch weiter die RV der Leistungsträger ist, können die mit mir gar nichts machen. Hä? Wenn doch weiter die RV mein Leistungsträger ist, warum wurde ich dann in Hartz 4 geschickt und bekomme nicht weiter Übergangsgeld? Nun habe ich eine neue Arbeitsstelle ab 01.12.2016 zugesagt bekommen und müsste dafür nach München umziehen. Ist für mich kein Problem und ich bin inzwischen auch wieder fit und fühle mich stabil genug, die Stelle auch anzutreten. Deshalb habe ich beim Jobcenter Antrag auf Umzugskostenbeihilfe gestellt. Die sagen aber wieder ... für mich ist die Rentenversicherung zuständig dafür und ich muss die Anträge dort stellen. OK, hab ich gemacht ... alles eingereicht usw ... JETZT ... sagt die Rentenversicherung, sie sind der Meinung, die neue Arbeitsstelle sei nicht "leidensgerecht" in deren Augen und wollen daher den Umzug nicht bezahlen, auch keine Fahrt und Übernachtung für den Termin zur Arbeitsvertragsunterzeichnung . Warum ist die Rentenversicherung weiter mein Leistungsträger, wenn ich doch seit März keine Maßnahme mehr bei denen gemacht habe, ich kein Übergangsgeld mehr bekomme und ich inzwischen in Hartz 4 geschickt wurde?? Warum wird mir alles verwehrt, obwohl ich mich selbst für stabil halte und eine neue Arbeitstelle hätte ab 01.12.2016? Ich kann alleine von Hartz 4 den Umzug nicht bezahlen und dadurch dann die neue Arbeitsstelle nicht antreten!!! Das gibt es doch nicht! Jobcenter würde alles übernehmen, sagen die, doch sie dürfen nicht, weil RV mein Leistungsträger sei ... Ich verzweifle gerade!!!! WAS passiert, wenn ich die neue Arbeitsstelle trotzdem antrete? Würde nur gehen, wenn ich irgendwie die Kosten für den Umzug aufbringen kann .... Müsste halt alle möglichen Leute um Hilfe bitten, bis ich mein erstes Gehalt dann habe ... Welche Konsequenzen hätte die Aufnahme der neen Arbeit, wenn die RV diese für nicht "leidensgerecht" hält? Ich hoffe, ihr könnt mir einen Rat geben oder mir sagen, was das alles soll ....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Filip,

sofern Sie die Arbeitsstelle ab dem 01.12.2016 annehmen, müssen Sie seitens der DRV keine Konsequenzen befürchten.

Die Übernahme von Umzugskosten durch die DRV ist jedoch nur im Zusammenhang mit einer leistungsgerechten Wiedereingliederung / Arbeitsaufnahme möglich.

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3 Antworten

???am 11.11.2016 | 18:45
Sie haben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt und auch bewilligt bekommen. Das Verfahren läuft grundsätzlich solange, bis Sie einen passenden Arbeitsplatz haben, das Verfahren beenden wollen oder in Rente gehen. Die DRV zahlt in dieser Zeit die Kosten, die nötig sind, um Ihnen einen gesundheitlich passenden Arbeitsplatz zu verschaffen (grob gesagt). Anspruch auf Übergangsgeld besteht aber nur, solange Sie an konkreten Maßnahmen teilnehmen. Das Jobcenter ist damit aus den der Vermittlung dienenden Maßnahmen raus und muss nur noch Ihren Lebensunterhalt finanzieren. Die DRV wird sich sicher nicht weigern, auf Ihren Wunsch das LTA-Verfahren zu beenden. Sie sollten vorher aber sich bei Ihrem Jobcenter rückversichern, dass die damit auch einverstanden sind und wie versprochen dann auch Ihren Umzug bezahlen. Welche Arbeit Sie ausüben, ist erstmal ganz alleine Ihre Entscheidung. Niemand kann Ihnen eine Arbeit verbieten, nur abraten. Wenn Sie diese Arbeit aufnehmen und die DRV hätte Recht, schaden Sie "nur" Ihrer Gesundheit. Von den Behörden haben Sie mit keinen Konseuenzen zu rechnen. Haben Sie schon mit Ihren behandelnden Ärzten über diese Arbeit gesprochen? Wenn die auch abraten, sollten Sie sich das gut überlegen.
Donaldam 11.11.2016 | 19:28
Ein LTA Verfahren läuft nicht bis der Versicherte wieder in Arbeit steht.Der LTA Grunsbescheid ist 3 Jahre gültig ab Erstellung des Bescheides.Wenn sich in dieser Zeit nichts tut muss die Leistung LTA neu beantragt werden.Dann würe es einen erneuten Grundbescheid geben wenn die Voraussetzungen wiederum gegeben sind.
???am 12.11.2016 | 14:07
"Der LTA Grunsbescheid ist 3 Jahre gültig ab Erstellung des Bescheides." Und wo steht das? Die Grundbescheide, die ich kenne, enthalten keine zeitliche Befristung.
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