1. Die Rente wird, wie Sie schildern, auf Dauer geleistet. Eine Aufhebung des Rentenbescheides ist nur möglich, sofern eine Veränderung in den gesundheitlichen Verhältnissen vorliegt.
Ergibt sich keine Verbesserung, sondern sogar eine Verschlechterung in den Verhältnissen, ist eine Aufhebung des Rentenbescheides nicht möglich. Von daher haben Sie nichts zu befürchten.
2. Aus welchem Grunde der Rentenversicherungsträger hier eine Überprüfung des Gesundheitszustandes vornimmt, kann ohne Kenntnis der Aktenlage nicht beantwortet werden.