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Experten-Antwort

warum unterschiedliche Behandlungen?

von Viktor12.08.2014 | 08:56
2518 Ansichten
8 Antworten
Mein Vater, geb. 1951, ist am 16.06.1992 aus Kasachstan nach Deutschland gekommen und ist in Besitz eines Vertriebenenausweises. Sein Rentenkonto ist vollständig geklärt, alle FRG-Zeiten sind darin ebenfalls enthalten. Er hat nun am 21.07.14 einen Rentenantrag gestellt zum 01.09.2014, er hat das 63. Lebensjahr vollendet und 45 Beitragsjahre erfüllt. Er hat gegenüber der DRV mit dem Formular R865 eine Erklärung abgegeben, dass er keine Rente aus Russland bezieht und dort auch keinen Rentenantrag gestellt hat und auch nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt. Trotzdem will die DRV jetzt, dass er vom russischen Rentenfonds eine Negativ-Bescheinigung vorlegt. Sein Bruder, geb. 1950 ist 4 Jahre später nach Deutschland gekommen, hat am 10.06.14 ebenfalls einen Rentenantrag gestellt und hatte innerhalb von 6 Wochen seinen Rentenbescheid ohne irgend welche Rückfragen bekommen. Wo werden hier von der Rentenversicherung denn unterschiede gemacht? Das ist für mich alles unverständlich und diskriminierend. Außerdem steht in der Erklärung folgendes: Ich erkläre ausdrücklich meine Einwilligung zur Anforderung von Daten und Vorgängen durch den deutschen Rentenversicherungsträger bei den russischen Behörden, soweit dies zur Klärung meines russischen Rentenanspruches erforderlich ist. Mein Vater hat auch das unterschrieben, warum holt sich die DRV nicht selbst die Auskünfte aus Russland?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.08.2014 | 11:37

Hallo Viktor,

im Rahmen von § 31 Fremdrentengesetz ist zu prüfen, ob der Antragsteller ggf. aus einem Staat der russischen Förderation eine Rente erhält. Hierzu ist es erforderlich, dass der Vordruck R 865 ausgefüllt werden muss. Sollten nur Beschäftigungszeiten in Kasachstan vorliegen ist dies nicht nachvollziehbar, da Kasachstan nicht zu den Staaten der russischen Förderation zählt.

Bitte halten Sie Rückfrage bei der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers, da wir von hier aus nur grundsätzliche Dinge klären können.

7 Antworten

=//=am 12.08.2014 | 09:33
Beim Bruder hätten die gleichen Erhebungen gemacht werden müssen. Warum dies nicht so war? Wurde vermutlich "vergessen". ;-)
Cassandraam 12.08.2014 | 09:50
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Ausserdem erteilen die russischen Behörden nur den Versicherten selber auskünfte, nicht aber der deutschen Rentversicherung (insofern ist der Passus auf dem Fragebogen irreführend). Letztlich ist es aber doch auch nicht so problematisch für den Versicherten, ein Anfrage nach Russland zu versenden, oder ? ul.Schabolowka 4, 119991 Moskau
Viktoram 12.08.2014 | 11:55
im Rahmen von § 31 Fremdrentengesetz ist zu prüfen, ob der Antragsteller ggf. aus einem Staat der russischen Förderation eine Rente erhält. Hierzu ist es erforderlich, dass der Vordruck R 865 ausgefüllt werden muss. Sollten nur Beschäftigungszeiten in Kasachstan vorliegen ist dies nicht nachvollziehbar, da Kasachstan nicht zu den Staaten der russischen Förderation zählt. Bitte halten Sie Rückfrage bei der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers, da wir von hier aus nur grundsätzliche Dinge klären können. R 865 wurde von uns ausgefüllt. ja und es liegen nur Zeiten aus Kasachstan vor. Also doch unverständlich.
Luckyam 12.08.2014 | 12:02
Viktor, das FRG ist ein "Buch mit sieben Siegeln", und dass Kasachstan nicht zur russ. Föderation gehört, belauscht so manche/r SachbearbeiterIn nicht. Ihre Anfrage hinsichtich "russischer" Beitragszeiten in Moskau würde auch nichts bringen - von dort wird Ihr Vater keine Auskünfte bekommen - weil: nicht zuständig! Die politischen und geographischen Verhältnisse sind etwas anders. Tipp: rufen Sie doch mal den Sachbearbeiter Ihres Onkels an, mögicherweise kann der dem Sachbearbeiter Ihres Vaters weiterhelfen, denn zwischen den Spätaussiedlern aus der russ. Föderation und Kasachstan (Herkunftsland) muss unterschieden werden.
Cassandraam 12.08.2014 | 13:05
Wenn ausschließlich Zeiten in Kasachstan zurückgelegt wurden, dann brauchen Sie tatsächlich keine Bescheinigung vom russ. Rentenfonds. In Ihrem erten Thread stand aber nur etwas von Zuzug aus Kasachsan...
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