Hallo Viktor,
im Rahmen von § 31 Fremdrentengesetz ist zu prüfen, ob der Antragsteller ggf. aus einem Staat der russischen Förderation eine Rente erhält. Hierzu ist es erforderlich, dass der Vordruck R 865 ausgefüllt werden muss. Sollten nur Beschäftigungszeiten in Kasachstan vorliegen ist dies nicht nachvollziehbar, da Kasachstan nicht zu den Staaten der russischen Förderation zählt.
Bitte halten Sie Rückfrage bei der Sachbearbeitung des zuständigen Rentenversicherungsträgers, da wir von hier aus nur grundsätzliche Dinge klären können.
im Rahmen von § 31 Fremdrentengesetz ist zu prüfen, ob der Antragsteller ggf. aus einem Staat der russischen Förderation eine Rente erhält. Hierzu ist es erforderlich, dass der Vordruck R 865 ausgefüllt werden muss. Sollten nur Beschäftigungszeiten in Kasachstan vorliegen ist dies nicht nachvollziehbar, da Kasachstan nicht zu den Staaten der russischen Förderation zählt.
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R 865 wurde von uns ausgefüllt. ja und es liegen nur Zeiten aus Kasachstan vor. Also doch unverständlich.
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R 865 wurde von uns ausgefüllt. ja und es liegen nur Zeiten aus Kasachstan vor. Also doch unverständlich.
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