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Experten-Antwort

Warum werden diese Angaben/Vordrucke benötigt?

von ?*?21.03.2016 | 08:56
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe vor kurzem einen Antrag auf Kontenklärung gestellt, welcher vom örtlichen Versicherungsamt aufgenommen und an die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg weitergeleitet wurde. Ich stamme aus Polen (keine Anerkennung als Vertriebener/Spätaussiedler) und habe dort bis 1998 gelebt und gearbeitet, seit 1998 arbeite ich in Deutschland. Ich habe die polnische und zwischenzeitlich auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Im Antrag wurden im E2070 meine Arbeitsjahre in Polen angegeben und die entsprechenden Nachweise beigefügt. Jetzt habe ich aus Berlin ein Schreiben mit Rückfragen und weiteren Vordrucken erhalten, deren Sinn und Zweck sich mir nicht erschließen. Der Versuch einer telefonischen Klärung mit der Sachbearbeiterin war leider erfolglos - vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen. Angefordert wurden neben dem Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung, den ich - wie im Antrag angegeben, nicht besitze - auch noch ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland. Für was wird dieser benötigt? An Vordrucken soll ich den V720 und den Fragebogen zur weiteren Abkommensanwendung (4-U-3010). Der V720 ist nach meinem Verständnis nur für Vertriebene/Spätaussiedler erforderlich. Kann mir jemand sagen, für was der Vordruck 4-U-3010 benötigt wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ?*?,

in Ihrem Fall ist der V720 und der Vordruck 4-U-3010 nicht erforderlich.

Die beiden Vordrucke sind in Fällen wichtig, in denen Versicherte bis zum 31.12.1990 aus Polen nach Deutschland zugezogen sind, um für die Anwendung des Abkommens von 1975 die polnischen Zeiten zu klären und den Aufenthaltsstatus festzustellen.

Da hier der Verzug von Polen nach Deutschland 1998 war und der Versicherte als Vertriebener bzw. Aussiedler nicht anerkannt ist, sind die polnischen Versicherungszeiten über die europäischen Verordnungen zu koordinieren.

Für das europäische Verfahren mit dem polnischen Träger sind dabei Unterlagen von den polnischen Zeiten und der E207 wichtig. Aber nicht der V720 und der 4-U-3010.

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2 Antworten

Herr Benzinam 21.03.2016 | 11:18
Die Mitarbeiter der DRV Berlin-Brandenburg haben Ihnen die Vordrucke vermutlich zugesandt, weil für Sie evtl. die Vorschriften des Fremdrentengesetz (FRG). Diese werden jedoch nur für Vertriebene bzw. Spätaussiedler angewandt. Da Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen erübrigt sich das Ausfüllen der Vordrucke vermutlich. Ich würde der DRV schriftlich mitteilen, dass Sie über keinen Vertriebenenausweis o.ä. verfügen.
W*lfgangam 21.03.2016 | 19:29
Ergänzend: Besser mitteilen, dass er gar nicht Vertriebener bzw. Spätaussiedler ist, sondern als polnischer Staatsangehöriger nach D eingereist ist. Wie Sie richtig sagen, entfallen damit die zusätzlichen Vordrucke für diesen Personenkreis. B-B hat da wohl 'umsichtigerweise' noch mal nachgefragt, weil - die Daten im V0100 könnten ja gefakt sein ;-) Erlebe ich auch schon mal, ich rege mich da schon gar nicht auf, geschweige denn telef. ich mit 'uneinsichtigen' MA ...kurzes schriftliches Statement und gut ist. > 4-U-3010 ...könnte der zur Wohnsitznahme/dauernder Aufenthalt sein. M. W. für Zeiten/Zuzug nach 1991 genauso unbedeutend. Gruß w.
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