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Experten-Antwort

Was alles für Rente relevant?

von corvus_maximus28.03.2016 | 17:54
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann man irgendwo nachlesen, was alles für die Berechnung des Rentenanspruchs relevant ist? Bis zur Rente ist es bei mir zwar noch lange hin, aber ich möchte demnächst mal zur Rentenversicherung gehen, um alle Nachweise einzureichen (ist ja auch für eine mögliche Erwerbsminderungsrente relevant). Mir fallen hier die folgenden Zeiten ein: 1) Gymnasium/Abitur: Hier habe ich von meiner Schule eine gesonderte Bescheinigung für die Rentenversicherung erhalten. Dies zählt vermutlich. 2) Duales Bachelorstudium: Hier habe ich von der Hochschule auch eine Bescheinigung für die Rentenversicherung erhalten. Da ich aber dual studiert habe, habe ich während der gesamten Dauer dieses Studiums ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen gehabt, sodass ich auch als Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt habe. Zählt dieser Zeitraum dann doppelt für die Renteversicherung (1x Studium, 1x Arbeitnehmer)? 3) Masterstudium: Hier habe ich (bis auf die letzten 3-4 Monate) ein sozialversicherungspflichtiges Stipendium aus der Industrie erhalten. Gleichzeitig werde ich von der Uni irgendwann eine Bescheinigung erhalten, dass ich in dieser Zeit Masterstudent war. Was gilt hier? 4) Derzeit bin ich als Promotionsstudent an der Uni eingeschrieben und arbeite gleichzeitig als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Vollzeit. Was gilt hier (Arbeitnehmer/Student)? 5) Hiwi-Job: In 2010 habe ich als Hiwi gearbeitet. Muss ich hier irgendetwas an die Rentenversicherung melden? Oder geschieht dies - falls erforderlich - automatisch im Hintergrund? 6) Zählen meine Abschlüsse, sodass ich meine Zeugnisse einreichen sollte? Abi, Bachelor, Master, ggf. Doktor, Abschluss Berufsausbildung (IHK). Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo corvus_maximus ,

alle von Ihnen benannten Unterlagen/Nachweis (Ziff.1-4) sind erstmal relevant.

Die Beurteilung einer Schule/eines Studiums neben einer rentenpflichtigen Beschäftigung hängt davon ab, was überwiegend ausgeübt wurde. Schule udn Studium wird nur berücksichtigt, wenn diese zeitlich zum zeitgleich liegenden Job überwiegen.

Hiwi-Job/Minijob/Nebenjob in 2010 sollte von Ihrem Arbeitgeber automatisch gemeldet worden sein.

Zeugnisse bitte immer einreichen.

HINWEIS:

Lassen Sie sich im Vorfeld einen sog. Versicherungsverlauf schicken. Es geht nicht nur darum, Rentenjahre zu vervollständigen, es geht auch darum, dass Sie die beim Rententräger bekannten Rentenjahre überprüfen können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ corvus_maximus,

kurz zur Erklärung von Ausbildungszeiten:

a) berufliche Ausbildungszeiten (idR Beschäftigung in Form eines Ausbildungs-/Lehrverhältnisses).

Hier handelt es sich natürlich um Beitragsjahre. Schule (zB die wöchentliche Berufsschule) ist unerheblich. Diese Zeiten müssen aber als Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung gekennzeichnet sein (was bei Ihnen bereits passiert ist).

Hintergrund:

Lehrlinge verdienen idR eher unterdurchschnittlich. Dieser unterdurchschnittliche Verdienst würde sich negativ auf die Rente auswirken. Negative Auswirkungen durch geringene Verdienst wegen Ausbildung sollen aber vermieden werden. Diese Zeiten werden daher ggf im Rahmen der Rentenberechnung aufgewertet. Dafür ist die Dokumentation als "berufliche Ausbildung" entscheidend. Wer wenig Verdienst erzielt weil er/siei zB nur Teilzeit arbeitet, soll nicht aufgewertet und begünstigt werden.

b) (Voll-)Schulische Ausbildungen (zB Abitur, Fachhochschule, Studium) sind beitragsfreie Zeiten und quasi ein Rentenbonus. Diesen quasi Bonus sollen aber nur die Damen und Herren erhalten, die wegen der (Voll-)schulischen Ausbildung daran gehindert waren relevante Rentenbeitragszeiten zu erwerben. Bei diesen Zeiten wird daher immer geprüft, ob die Schule oder der Job überwiegend ausgeübt wurde.

Hintergrund:

Wer keine Rentenzeiten durch Arbeit zurücklegen konnte weil er/sie eine Vollzeitschule besucht hat, soll rentenmäßig für diese Schulzeit begünstigt/bessergestellt werden und erhält für den Schulbesuch Rentenzeiten gutgeschrieben. Wer volle rentenbeiträge erworben hat und "nur für den privaten Karriereschub" noch eine weiterführende Schule besucht, der bekommt diese Bonifikation für den Schulbesuch nicht noch neben der Beschäftigung (on Top). Damit sind idR berufsbegleitende Schulformen und Abendschulen raus.

Bleiben noch viele, viele andere Schul- und Jobgestaltungen (zB Studium und durchgehender studentischer Hilfsjob), bei denen individuell zu prüfen ist ob die Schule noch zusätzlich berücksichtigt werden kann oder eben nicht.

Zum "Hiwi" Job bitte mal die Abrechnungen aus damaliger Zeit sichten. Sind Rentenbeiträge gezahlt worden?? Falls ja, dann sollte der Job auch in Ihren rentenzeiten auftauchen. Denkbar ist aber auch ein rentenversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis (zB ein kurzfristiges, von vorne herein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzter Job). Dies würde dann antürlich nicht zu Ihren Rentenzeiten zählen.

In der Mehrheit der Fälle ist die Rentenversicherung mit einfachen Kopien zufrieden. Wenn Sie eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen, dann bitte die Originale mitnehmen (können dann vor Ort kopiert und auch gleich beglaubigt werden; ..ist die ganz sichere Nummer). Bitte niemals Ihre Originale einreichen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Der nicht rentenversicherte Hiwi-Job ist für Ihre Rente uninteressant, da keine Beiträge während dieser Zeit gezahlt wurden.

Arbeitsverträge neben den Studienzeiten mitnehmen ist ratsam.

Sollten am Ende noch Unterlagen fehlen, so könnten diese dann auch kurzfristig nachgereicht werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

corvus_maximusam 29.03.2016 | 11:28
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Einen Versicherungsverlauf habe ich im Jahr 2014 mit meiner Rentenfinformation erhalten. Darin steht "Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung". Der Berufsabschluss und die Studienabschlüsse sind im Versicherungsverlauf nicht vermerkt. Der Hiwi-Job ist nicht aufgeführt. Die Unterscheidung, was zeitlich überwog (Ausbildung oder rentenpflichtige Tätigkeit) finde ich schwierig, da ich das Geld ja bekommen habe, um dieser Ausbildung nachgehen zu können. Rein zeitlich habe in dieser Zeit fast ausschließlich studiert (bzw. an meiner Berufsausbildung gearbeitet). Für das Einkommen musste ich (fast) nichts Anderes tun. Für mich heißt dies, dass die Ausbildungszeiten zusätzlich anerkannt werden könnten, oder nicht? Ich vermute, dass ich dann mal einen Termin bei der Rentenversicherung machen sollte, um die Unterlagen vorzulegen. Muss ich Originale einreichen, die dann vor Ort kopiert werden? Oder wollen Sie beglaubigte Kopien? Oder reichen einfache Kopien?
corvus_maximusam 29.03.2016 | 12:32
Gut, dann weiß ich, was ich alles zur Beratungsstelle mitnehmen muss. Beim arbeitgeberfinanzierten Vollzeit-Studium ist mir noch nicht ganz klar, wie die Einstufung aussehen wird, insbesondere weil die Finanzierung nicht für das gesamte Studium erfolgte. Ich vermute, dass ich hier meine Arbeitsverträge mit zur Beratungsstelle nehmen sollte, damit eine Beurteilung erfolgen kann. Ist dies sinnvoll? Benötigen Sie zur Beurteilungn och mehr? Zum Hiwi-Job: Auf der Bescheinigung steht "RV = 0 (keine Beitragspflicht)". Dann gehe ich davon aus, dass keine Rentenbeiträge gezahlt wurden!?
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