@ corvus_maximus,
kurz zur Erklärung von Ausbildungszeiten:
a) berufliche Ausbildungszeiten (idR Beschäftigung in Form eines Ausbildungs-/Lehrverhältnisses).
Hier handelt es sich natürlich um Beitragsjahre. Schule (zB die wöchentliche Berufsschule) ist unerheblich. Diese Zeiten müssen aber als Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung gekennzeichnet sein (was bei Ihnen bereits passiert ist).
Hintergrund:
Lehrlinge verdienen idR eher unterdurchschnittlich. Dieser unterdurchschnittliche Verdienst würde sich negativ auf die Rente auswirken. Negative Auswirkungen durch geringene Verdienst wegen Ausbildung sollen aber vermieden werden. Diese Zeiten werden daher ggf im Rahmen der Rentenberechnung aufgewertet. Dafür ist die Dokumentation als "berufliche Ausbildung" entscheidend. Wer wenig Verdienst erzielt weil er/siei zB nur Teilzeit arbeitet, soll nicht aufgewertet und begünstigt werden.
b) (Voll-)Schulische Ausbildungen (zB Abitur, Fachhochschule, Studium) sind beitragsfreie Zeiten und quasi ein Rentenbonus. Diesen quasi Bonus sollen aber nur die Damen und Herren erhalten, die wegen der (Voll-)schulischen Ausbildung daran gehindert waren relevante Rentenbeitragszeiten zu erwerben. Bei diesen Zeiten wird daher immer geprüft, ob die Schule oder der Job überwiegend ausgeübt wurde.
Hintergrund:
Wer keine Rentenzeiten durch Arbeit zurücklegen konnte weil er/sie eine Vollzeitschule besucht hat, soll rentenmäßig für diese Schulzeit begünstigt/bessergestellt werden und erhält für den Schulbesuch Rentenzeiten gutgeschrieben. Wer volle rentenbeiträge erworben hat und "nur für den privaten Karriereschub" noch eine weiterführende Schule besucht, der bekommt diese Bonifikation für den Schulbesuch nicht noch neben der Beschäftigung (on Top). Damit sind idR berufsbegleitende Schulformen und Abendschulen raus.
Bleiben noch viele, viele andere Schul- und Jobgestaltungen (zB Studium und durchgehender studentischer Hilfsjob), bei denen individuell zu prüfen ist ob die Schule noch zusätzlich berücksichtigt werden kann oder eben nicht.
Zum "Hiwi" Job bitte mal die Abrechnungen aus damaliger Zeit sichten. Sind Rentenbeiträge gezahlt worden?? Falls ja, dann sollte der Job auch in Ihren rentenzeiten auftauchen. Denkbar ist aber auch ein rentenversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis (zB ein kurzfristiges, von vorne herein auf 2 Monate oder 50 Arbeitstage begrenzter Job). Dies würde dann antürlich nicht zu Ihren Rentenzeiten zählen.
In der Mehrheit der Fälle ist die Rentenversicherung mit einfachen Kopien zufrieden. Wenn Sie eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen, dann bitte die Originale mitnehmen (können dann vor Ort kopiert und auch gleich beglaubigt werden; ..ist die ganz sichere Nummer). Bitte niemals Ihre Originale einreichen.