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Experten-Antwort

Was beantragen wenn man EMR möchte und was ist wichtig, dass die EMR auch genehmigt wird?

von Bieni18.07.2021 | 15:18
101 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe hier in einem anderen "Faden" sinngemäß gelesen, wenn man Reha möchte, kann man EMR beantragen, da der Leitsatz "Reha vor EMR" gilt. Ich möchte jedoch EMR. 1. Welcher Leitsatz gilt dort? 2. Was ist wichtig, dass die EMR auch sicher (ohne Widerspruchsverfahren/Gerichtsverfahren etc.) genehmigt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bieni,

der Leitsatz „Reha vor Rente“ gilt natürlich auch dort, ist aber kein zwingendes Kriterium. Es kann auch eine EM-Rente bewilligt werden, ohne dass eine Reha davor stattgefunden hat. Hierfür wird Ihr Gesundheitszustand geprüft und wenn Sie für eine Em-Rente krank genug sind, erhalten Sie diese. Sprechen Sie hierzu schon mal vorab mit Ihren behandelnden Ärzten und stellen dann einen Antrag. Dann wird sich die Frage klären, ob Sie eine EM-Rente erhalten oder nicht.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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12 Antworten

Uschiam 18.07.2021 | 15:49
1.Reha vor Rente 2. Aussagekräftige Befunde über Ihre ganz, ganz, ganz schweren Erkrankungen.
Karl Dallam 18.07.2021 | 15:34
Mach auf Psycho dann klappt das.
KSCam 18.07.2021 | 17:21
Was müssen Sie haben? So gravierende gesundheitliche Einschränkungen dass jeder Arzt ganz eindeutig saght: "für den/die gibt es keine Alternative zur Rente". Besprechend Sie dieses Thema doch bitte mit Ihren Ärzten und wenn die zur Rente raten, stellen Sie den Antrag und warten - wie jeder andere auch - wie über diesen Antrag entschieden wird. Und wenn Sie dann doch nicht so eingeschränkt sind, schaltet dann die DRV vielleicht eine Reha vor um Sie so fitt zu machen dass es doch keine Rente braucht. Das wäre dann Reha vor (oder anstatt) Rente.... PS: solche Spielchen wie in den letzten Tagen diskutiert wurden bringen nicht wirklich Klarheit - denken Sie daran: es geht um Ihr eigenes Schicksal und nicht darum "wie claver andere vielleicht versuchen die DRV auszutricksen".
Sonntagam 18.07.2021 | 18:12
Ich wollte auch EMR. Und habe sie bekommen! Über den Umweg Reha. Ohne dem wird es nicht klappen. Reha war ok aber weder Ärzte noch KK oder DRV waren hinterher klüger. Letztlich entscheidet der Gutachter. Und der kommt nunmal nach der Reha. Viel Glück!
KSCam 18.07.2021 | 18:31
Quatsch mit Soße! Schicken Sie den 58 jährigen Dachdecker, der vom Dach fiel und querschnittsgelähmt im Koma liegt und der auch noch erblindet ist weil er mit beiden Augen in 2 Nägel fiel erst in Reha bevor Sie über seine Rente entscheiden? Natürlich gibt es Fälle bei denen eine Reha vorgeschaltet wird, es gibt auch die Fälle bei denen eine Reha eben nicht angezeigt ist und wo es trotzdem die Rente geben kann. Die Reha vor der Rente ist nicht zwangsläufig erforderlich Es geht letztlich immer um den individuellen Fall......und es gibt nicht nur schwarz oder weiß (oder darf man schwarz in diesem Zusammenhang auch nicht mehr sagen?)
W°lfgangam 18.07.2021 | 22:03
Quatsch mit Soße! ...und es gibt nicht nur schwarz oder weiß (oder darf man schwarz in diesem Zusammenhang auch nicht mehr sagen?)
Da man in Berlin „Schwarzfahren“ ganz offiziell nicht mehr sagen darf (sonst ist man ein N*zi) würde ich Ihnen eine andere Farbwahl empfehlen (es gibt nicht nur nichtweiß und weiß).
...nennen Sie es/die Person via RGB-Farbmodell: "Du bist #000000-Fahrer", so bleibt es verständlich ;-) Gruß w.
Froliam 18.07.2021 | 21:55
Ich habe eine volle Rente ohne Reha bekommen, mit 33. im September 2016 bin ich durchgängig AU gewesen bis zum Antrag im April 2018. 6 Monate später habe ich rückwirkend die volle Rente erhalten. Mittlerweile in der ersten Verlängerung für weitere 3 Jahre und diesmal hat sogar nur der Verlängerungsantrag gereicht. Beim Erstantrag war noch eine Begutachtung notwendig. Letztlich hätte eine Reha keine Zielsetzung gehabt, denn eine Besserung oder gar Beendigung der rückwirkend auf September 2016 festgestellten EM stand nicht zur Debatte. Grundsätzlich gilt aber Reha vor Rente. In juristischem Deutsch bedeutet grundsätzlich es gibt Ausnahmen. Wenn die Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass eine EM nicht gebessert oder gar beendet werden kann wird Sie auch niemand auf Reha schicken.
KSCam 18.07.2021 | 22:49
Dass Blindheit allein zur Rente führt hab ich auch nicht geschrieben. Klar gibt es Blinde die arbeiten können. Aber mein Dachdecker ist ja nicht nur blind, grins
Walteram 19.07.2021 | 10:08
erblindet ist
Das alleine ist übrigens kein Rentengrund mehr. Mein Schwiegervater hat peu a peu sein Augenlicht verloren. Rente abgelehnt. Reha und Blindenschrift lernen ist angesagt und das mit Ende 50.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 Tätigkeiten, die zu ihrer Ausübung einer blindentechnischen Grundausbildung und regelmäßig auch einer Unterstützung durch technische Zusatzgeräte bedürfen, können nicht mehr als Erwerbstätigkeiten unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden. Nicht veräppeln lassen.
Kasimiram 19.07.2021 | 10:59
Zitat von Walter anzeigenausblenden
Das alleine ist übrigens kein Rentengrund mehr. Mein Schwiegervater hat peu a peu sein Augenlicht verloren. Rente abgelehnt. Reha und Blindenschrift lernen ist angesagt und das mit Ende 50.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 Tätigkeiten, die zu ihrer Ausübung einer blindentechnischen Grundausbildung und regelmäßig auch einer Unterstützung durch technische Zusatzgeräte bedürfen, können nicht mehr als Erwerbstätigkeiten unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden. Nicht veräppeln lassen.
OH, danke Walter. Vielleicht hilft das sogar weiter.
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