Hallo Bieni,
der Leitsatz „Reha vor Rente“ gilt natürlich auch dort, ist aber kein zwingendes Kriterium. Es kann auch eine EM-Rente bewilligt werden, ohne dass eine Reha davor stattgefunden hat. Hierfür wird Ihr Gesundheitszustand geprüft und wenn Sie für eine Em-Rente krank genug sind, erhalten Sie diese. Sprechen Sie hierzu schon mal vorab mit Ihren behandelnden Ärzten und stellen dann einen Antrag. Dann wird sich die Frage klären, ob Sie eine EM-Rente erhalten oder nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung