Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Was bedeutet "EU DAUERHAFT" gemindert?

von Regentag03.07.2007 | 23:28
2338 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, eine EU bekommt man ja dann, wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft gemindert ist. Was bedeuted in dem Zusammnhang "dauerhaft"? Ich bin seit über einem Jahr arbeitsunfähig krank, Besserung lt. Fachärzten/Kliniken nicht in Sicht. Ist das dann schon dauerhaft? Wie kann es dann sein, dass es Leute gibt, bei denen nach Aussteuerung aus der GKV die rente abgelehnt wird, weil die Erwerbsfähigkeit nicht dauerhaft gemindert ist, die Agentur für Arbeit dann aber feststellt, dass derjenige nicht mal mindestens für 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist, eine Besserung in den nächsten 6 Monaten nicht zu erwarten ist und denjenigen deshalb in die Sozialhilfe schickt? Ich meine, das wiederspricht sich doch.... Gibt es eine genau Definition des begriffes "dauerhaft" in diesem Zusammnhang?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.07.2007 | 11:33

Siehe Beitrag von "lotscher".

Wenn die Rente wegen fehlender dauerhafter Erwerbsminderung abgelehnt wurde, das Arbeitsamt jedoch festgestellt hat, dass die verbleibende Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden beträgt, sollte gegen die Rentenablehnung Widerspruch eingelegt werden.

3 Antworten

Schadeam 04.07.2007 | 08:12
auf theoretische Erörterungen will ich mich nicht einlassen. Ihnen rate ich folgendes: Fragen Sie Ihre Ärzte, ob die für Sie eine Chance auf eine Rente sehen- und beachten Sie, dass die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung unterschiedlich definiert sind. Wenn ja, stellen Sie den Rentenantrag, dann haben Sie in 2 bis 4 Monaten eine Entscheidung im konkreten Einzelfall. Erhalten Sie die Rente, ist alles OK, wird die Rente abgelehnt, kann man sich über die konkreten Ablehnungsgründe Gedanken machen und eventuell Widerspruch einlegen. Und ist bei Ablauf des Krankengeldes nach 78 Wochen noch nicht über den Rentenantrag entschieden, melden Sie sich arbeitslos.
lotscheram 04.07.2007 | 09:25
Ergänzende Bemerkung zur Aussage von User Schade. Dauerhaft erwerbsgemindert zu sein heißt nach Rechtsstand ab 2001, dass man auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt", also unabhängig vom erlernten oder ausgeübten Beruf, in absehbarer Zeit nicht in der Lage ist eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Je nach Einschätzung in welcher Höhe man noch in der Lage ist täglich zu arbeiten, wird eine entweder "teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente für einen befristeten Zeitraum gewährt. Der Ablauf der Leistung von Krankengeld stellt insoweit keine Beziehung her, in welchem Umfang man noch arbeiten kann.
???am 04.07.2007 | 11:24
Die Agentur für Arbeit ist bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit an die Entscheidung der DRV gebunden. Legen Sie Ihren Rentenablehnungsbescheid dort vor.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026