Hallo Jonas,
ein "aufgehobenes Leistungsvermögen" im aktuellen Beruf bedeutet - im Sinne der Rentenversicherung -, dass Sie Ihren aktuellen Beruf nicht mehr mindestens 3 Stunden täglich ausüben können.
Ggf. können Sie dann noch weniger als 3 Stunden in Ihrem Beruf tätig sein, das spielt aus Sicht der Rentenversicherung keine Rolle.