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Was bedeutet die Formulierung "Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt."?

von Stebo17.11.2022 | 12:07
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Hallo zusammen, ich bekomme seit dem 01.04.2022 eine volle Erwerbsminderungsrente. Dort steht zum Anspruch der Rente: "Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt. Wir sind daher verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei einer Arbeitsaufnahme zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Rente noch vorliegen. Liegen diese nicht mehr vor, ist die Rente zu entziehen. Dies gilt auch für Renten ohne zeitliche Befristung. Die Nachprüfung erfolgt bei allen Versicherten unabhängig von dem bei der Rentenbewilligung festgestellten Gesundheitszustand." Aus meiner Sicht bedeutet die Formulierung "Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt.", dass die Rente unbefristet gezahlt wird. Ich bekomme auch eine volle Erwerbsminderungsrente von der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse. Dort ist man der Auffassung, dass mit der Formulierung "Der Anspruch auf diese Rente besteht, solange die maßgebliche Erwerbsminderung vorliegt."die Rentenzahlung befristet ist. Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse fordert mich nun mit einem Schreiben auf, dass die Deutsche Rentenversicherung schriftlich die Zahlungsdauer bestätigt. Ich bin wie gesagt der Auffassung, dass die Zahlungsdauer unbefristet ist. Mit einer Antwort im Experten-Forum würden Sie mir weiterhelfen. Vielen lieben Dank schon mal! Herzliche Grüße Stebo

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6 Antworten

Weiß nix genauesam 17.11.2022 | 12:36
Hallo, normalerweise steht im Rentenbescheid schon ganz genau wie lange die Rente gezahlt wird. Entweder steht da es wird bis zum Eintritt der Regelaltersrente und dann das entsprechende Datum gezahlt oder es steht da nur "die Rente wird bis zum Tage bezahlt" und Sie sollen bei weiter bestehender Erwerbsminderung die Verlängerung beantragen. Schauen Sie doch noch einmal ganz genau in Ihren Bescheid. Der Experte hier kann auch nur mutmaßen, was gemeint ist, wenn keine detaillierter Angabe im Bescheid vermerkt ist. Das ist in keinem Fall dann rechtssicher. Es ist doch die einfachste Lösung bei der DRV anzurufen bzw. über die Onlinefunktion eine Mail zu Ihrem Sachbearbeiter*in (steht auf dem Bescheid) zu schicken, nachzufragen und dabei nicht vergessen, sich das Ganz schriftlich bestätigen zu lassen. Eine mündliche Auskunft ist nicht ausreichend. Da haben Sie nichts in der Hand. So eine Abfrage ist sicher deutlich schneller, als hier auf Antworten zu warten, die Ihnen letztlich nicht wirklich gut helfen. Denn die Zusatzversorgungskasse, die ebenfalls Rente bezahlen soll, die werden sich sicherlich nur mit einem Schriftstück mit genauem Datum zufrieden geben. Viel Erfolg!
Peter T.am 17.11.2022 | 13:37
Haben Sie eine Frage zur Kirchlichen EMR oder zu der von der Deutschen Rentenversicherung? Es ist doch eigentlich klar, dass die EMR nur so lange gezahlt wird, solange die Erwerbsminderung besteht. Da geht es um die gesundheitlichen Einschränkungen. ZVK andere Kassen orientieren sich an der Leistung der Deutschen Rentenversicherung. Solange ich also EMR von der Deutschen Rentenversicherung erhalte zahlt such die ZVK z. B. Da ist der Bescheid vorzuweisen. Ich denke so läuft das auch bei der Kirchlichen, wenn keine eigene Begutachtung vorgenommen wurde. Unabhängig von den gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Rente auch gekürt oder ganz "versagt" werden, wenn die Hinzuverdienstgrenzen nicht eingehalten werden. Da kürzt die ZVK z. B. auch die Lesutungen in der Höhe (%) wie die DRV. ZVK ist eine Zusatzversicherung beim ÖD und dient nur als Beispiel, wie die Zusammenhänge zwischen 2 Rentenarten laufen können...
Abschlägeam 17.11.2022 | 14:32
Hallo Stebo, auch wenn Ihre Rente 'unbefristet' gewährt wird, müssen in Ihrem Rentenbescheid klare Angaben stehen, wann die Rente beginnt und wann sie endet. Und dies gleich übersichtlich auf der ersten Seite des Rentenbescheides. Ihre Rente beginnt am xy , sie ist befristet und wird bezahlt bis yx oder sie wird unbefristet und endet am. Uund da müsste dann das Datum stehen, einen Tag bevor Sie Ihr Regelrentenalter erreichen. Denn ab dem folgenden Tag haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Erwerbsminderungsrente, selbst dann nicht, wenn Sie weiterhin erwerbsgemindert sind. Dann gibt es nur noch die 'Regelaltersrente' als Rentenform. Auch keine vorgezogene Rente mehr, keine für Schwerbehinderte etc. 'Regelaltersrente' ist die 'letzte Stufe' (danach haben nur noch evtl. Hinterbliebene Anspruch auf 'Ihre' Rente als 'Hinterbliebenenrente') Also sehen Sie tatsächlich noch einmal genau in Ihren Bescheid. Die von Ihnen zitierten Texte scheinen aus den 'weiteren Hinweisen' zu stammen. Dort muss diese 'einschränkende' Bemerkung aus rechtlichen Gründen stehen, damit Sie darauf hingewiesen wurden, dass eine Überprüfung jederzeit erfolgen kann und welche möglichen Gründe es dafür geben kann. Würden diese dort nicht stehen, könnten Sie bei einer anstehenden Überprüfung sagen 'wusste ich nix von, wurde ich nicht informiert'. Deshalb steht das da. Sollten Sie dort kein entsprechendes Datum finden, auf dass Sie dann auch die kirchliche Zusatzkasse aufmerksam machen können (und die das dann so akzeptieren muss), dann bleibt Ihnen tatsächlich nur, sich an die zuständige DRV zu wenden, dann ist da 'etwas faul im System', d.h. aus unerfindlichen Gründen fehlt das (auch bei unbefristeter EM-Rente notwendige) Datum, was auch immer der Computer da gemacht hat. Viel Erfolg und alles Gute!
Steboam 17.11.2022 | 16:41
Hallo zusammen, vielen lieben Dank für die vielen Tipps. Weitere Tipps sind gerne willkommen. Herzliche Grüße Stebo
Abschlägeam 17.11.2022 | 17:16
Hallo Stebo, was denn noch für weitere Tipps? Entweder steht dort ein eindeutiges Datum, das Sie bisher vielleicht einfach nur übersehen haben, oder Sie müssen sich an Ihre zuständige Rentenversicherung wenden. Das Forum kann Ihren Bescheid nicht ändern :-)
Frankam 17.11.2022 | 17:11
Wie schon die Vorredner äußern, steht in Ihrem Rentenbescheid geschrieben, bis zu welchem Zeitpunkt die Rente gewährt wird. Endet die Bezugszeit spätestens 2025(oder früher) ist die Rente befristet. Bei Gewährung einer Dauerrente ist dieses explizit formuliert und auch das entsprechende Datum angegeben, bis zu dem die Rente höchstens gewährt wird (Renteneintrittsalter Altersrente). Da braucht es eigentlich kein Rätselraten, einfach in aller Ruhe nochmal den Bescheid ansehen. Für andere Stellen (Arbeitgeber, Betriebsrente) hat bei mir damals eine Kopie des Bescheide zur Vorlage ausgereicht.
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