Hallo Thalia,
bei dem Begriff "teilstationär" handelt es sich um eine veraltete Bezeichnung.
Aufgrund der rechtlichen und konzeptionellen Entwicklung wird der Begriff "ambulante Rehabilitation" zur Bezeichnung der umfassenden nichtstationären Rehabilitation verwandt.
Eine "ganztägig ambulante Rehabilitation" ersetzt den Begriff "teilstationäre Rehabilitation". ("Grundsätze und Anwendungsempfehlungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur ambulanten medizinischen Rehabilitation").
Sprich:
Inhaltlich ist es das Gleiche. Es haben sich nur im Jahre 2002 die Begrifflichkeiten geändert.
Vereinfacht gesagt, sind ganztägige ambulante Rehabilitationsleistungen stationäre Rehabilitationsleistungen ohne Übernachtung.
Ihr Experte