Hallo Oma H
vorgemerkt heißt: Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten wird erst bei der Feststellung einer Leistung entschieden.
Das heißt, dass erst bei Bewilligung einer Rente das Recht anzuwenden ist, das zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung gilt. Dann wird erst entschieden, welche Zeiten wie in der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen