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Experten-Antwort

Was bedeutet Kindererziehungszeit vorgemerkt im Bescheid

von Oma H28.05.2019 | 10:33
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3 Antworten

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ich bin 1961 geb und mein Sohn 1983. Jetzt kam ein Bescheid, das ein zusätzliches halbes Jahr Kindererziehungszeit vorgemerkt wurde. Ich habe in der Zeit damals schon gearbeitet. Bekommt man für das halbe Jahr Kindererziehungszeit einen extra halben Punkt dazu, oder nicht, weil ich schon gearbeitet habe ? Danke Oma H

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oma H

vorgemerkt heißt: Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten wird erst bei der Feststellung einer Leistung entschieden.

Das heißt, dass erst bei Bewilligung einer Rente das Recht anzuwenden ist, das zum Zeitpunkt der Rentenbewilligung gilt. Dann wird erst entschieden, welche Zeiten wie in der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten

W°lfgangam 28.05.2019 | 21:45
...manche stören sich auch an dem Begriff 'vorgemerkt' ...und trotzdem werden die vorgemerkten Zeiten verbindlich anerkannt. Etwas 'Sprachwirrwarr' im Bescheid/was heißt das denn genau - über die unmittelbaren Auswirkungen enthalten die 'Mütterrentenbescheide 2.0' gar keine Aussage. Ich finde - aus 'Kundensicht' - sind das unvollständige Informationen ...was heißt denn das für mich jetzt persönlich? Nebenbei: meine Holde hat heute auch Ihren Bescheid zur 'verlängerten Erziehungszeit' ab 2019 erhalten. Nebst der verlängerten Erziehungszeit für 3 Kinder kam am Ende noch der Hinweis, das (wegen Doppel-KEZ) noch weiter 6 Monate KEZ 'vorgemerkt' worden sind ..."aha, sagte Sie, ich erhalte also nur 6 Monate für alle 3 Kinder?" "*Herzchen sagte ich - den Text haben selbstverliebte DRV-Fanatiker auf blankem Gesetzestext ertanzt/wohl Waldorfschüler, für *dich nicht so ganz verständlich ...für die Allgemeinheit wohl eher auch/gar nicht - aber *du hast die 18 Monate KEZ 'extra'/die weiteren 1,5 EP sicher" – in Anbetracht meiner bescheidenen Selbstkenntnisse ihres VV's ;-) ...boeey, zuhause noch RV, weil die DRV (hier) einfache Sachverhalte nicht in einfacher Sprache mitteilen kann? Der Bescheid ist im Detail völlig unverständlich - das hätte man (diesmal, im Vergleich zu 2014) besser lösen können UND optional mit altem/neuem prognostiziertem Rentenbetrag/neue Renteninformation ...eben für die 'Kunden' optimiert/was bringt mir das jetzt eigentlich/monetär im Detail – oder? DAS wäre die einzig wichtige Aussage: was kommt hinten neu raus!!! Nunja, für eine etwaige Mütterrente 3.0 wird das dann sicher optimal/einfacher verständlich laufen *hüstel Gruß w.
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