Hallo Tobi,
solange die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, wird die Krankenkasse zunächst Krankengeld im Rahmen des gesetzlichen Anspruchszeitraums ( max. 78 Wochen ) zahlen.
Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung prüft der Zeit aufgrund Ihres Antrages auf LTA, unter anderem anhand des vorliegenden ärztlichen Entlassungsberichtes, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Je nach dem, ob und ggf. welche Leistungen in Betracht kommen ergibt sich das weitere Procedere.
Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem können Sie ihre individuelle Situation schildern und wir können Ihnen die wechselseitigen Beziehungen zwischen Rentenansprüchen, Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld näher erläutern. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ finden.