Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Was bedeutet Rehabericht? Unklar!

von tobiii14.11.2011 | 21:55
3746 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Abend, ich studiere meinen Rehabericht und weiß nicht, wie ich dran bin bzw. was mich erwartet. -Bin AU zur Reha gekommen -Diagnose Rheuma + psychische Probleme -Bin AU aus Reha entlassen worden! -Empfehlung LTA -LTA-Antrag läuft bereits -Aus rheum. Sicht 6h und mehr arbeitsfähig!! -Empfehlung zum psychiatrischem Gutachten Was bedeutet das nun? Kasse macht Druck wg. Krankengeld! Falle ich aus dem Krankengeld? Falle ich ins Übergangsgeld? Falle ich ins ALG1? Was erwartet mich bis zur Entscheidung der RV??? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tobi,

solange die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, wird die Krankenkasse zunächst Krankengeld im Rahmen des gesetzlichen Anspruchszeitraums ( max. 78 Wochen ) zahlen.

Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung prüft der Zeit aufgrund Ihres Antrages auf LTA, unter anderem anhand des vorliegenden ärztlichen Entlassungsberichtes, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Je nach dem, ob und ggf. welche Leistungen in Betracht kommen ergibt sich das weitere Procedere.

Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem können Sie ihre individuelle Situation schildern und wir können Ihnen die wechselseitigen Beziehungen zwischen Rentenansprüchen, Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld näher erläutern. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ finden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Nixam 15.11.2011 | 07:16
Für die Dauer der Reha erhalten Sie Übergangsgeld aus dem vorangegangenen Arbeitslosengeld des Arbeitsamtes. Nach der Reha - Sie sind ja arbeitsunfähig entlassen worden - müssen Sie sich an die Krankenkasse und die Krankengeldweiterzahlung beantragen. Wenn der Entlassungsbericht da ist, wird er von der DRV schnellstmöglich geprüft und es wird festgestellt, ob Erwerbsminderng vorliegt. Dann erhalten Sie - und auch Ihre Krankenkasse, die auch den RV-Träger angeschrieben und einen Erstattungsanspruch vorsorglich angemeldet hat - eine Mitteilung über das weitere Vorgehen (Einladung zu einem Beratungsgespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation für die Absprache der weiteren Vorgehensweise bezüglich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder Sie erhalten eine Mitteilung: Bei Ihnen liegt Erwerbsminderung vor. Sie erhalten in Kürze von der Rentenabteilung weitere Mitteilung bezüglich der noch erforderlichen formellen Erwerbsminderungsrentenantragstellung. Solange erhalten Sie ab dem Tag nach der Reha Krankengeld von der Krankenkasse und sind finanziell abgesichert. Viele Grüße Nix
Ass. jur.am 15.11.2011 | 09:06
Warum stellen Sie die gleichen Anfragen ca. 5-10mal in´s Forum. Das nervt!
Vendettaam 15.11.2011 | 07:20
Hallo, bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach dem Heilverfahren geht es für Sie mit Krankengeld weiter.Die Kasse muss (kann) 78 Wochen Krankengeld zahlen.Danach erfolgt die Aussteuerung durch die Kasse.Zuvor werden Sie aber von der Kasse zu einem weiteren Heilverfahrensantrag aufgefordert werden.Hierbei soll auch festgestellt werden ob ein Rentenanspruch gegeben ist.Übergangsgeld können Sie nur während einer Leistung durch die DRV bekommen.6 Stunden und mehr bedeut,dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind und somit kein Rentenanspruch vorliegen dürfte.LTA sind unter Anderem von Ihrem Alter abhängig und was Sie zuvor gearbeitet haben.Ohne besondere Qualifikation oder Ausbildung wird es ab 40 Jahren heute schwierig einen Arbeitsplatz zufinden.Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz noch haben wird man über LTA versuchen diesen zuerhalten.Umsetzung innerhalb der Firma mit Eingliederungshilfe an den Arbeitgeber z.B.Warten Sie zunächst da Weitere durch die DRV ab.Bei Arbeitsunfähigkeit muss zunächst die Krankenkasse zahlen.
...am 15.11.2011 | 09:31
Zitat von Vendetta anzeigenausblenden
Stimmt so nicht ganz - das Krankgeld endet spätestens 78 Wochen ab Beginn der Au, wobei vorherige AU´s wegen der gleichen Krankheit innerhalb von (ich glaub) 3 Jahren darauf angerechnet werden. D.h. dass auch Zeiten der AU mit Lohnfortzahlung durch den AG oder AU´s während der Reha u.U. auf die 78 angerechnet werden müssen und die KK daher keine 78 Wochen auszahlt vor der Aussteuerung!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026