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Experten-Antwort

Was bedeutet Rehabericht? Unklar!

von tobiii14.11.2011 | 21:55
3742 Ansichten
6 Antworten

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Guten Abend, ich studiere meinen Rehabericht und weiß nicht, wie ich dran bin bzw. was mich erwartet. -Bin AU zur Reha gekommen -Diagnose Rheuma + psychische Probleme -Bin AU aus Reha entlassen worden! -Empfehlung LTA -LTA-Antrag läuft bereits -Aus rheum. Sicht 6h und mehr arbeitsfähig!! -Empfehlung zum psychiatrischem Gutachten Was bedeutet das nun? Kasse macht Druck wg. Krankengeld! Falle ich aus dem Krankengeld? Falle ich ins Übergangsgeld? Falle ich ins ALG1? Was erwartet mich bis zur Entscheidung der RV??? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.11.2011 | 11:29

Hallo Tobi,

solange die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, wird die Krankenkasse zunächst Krankengeld im Rahmen des gesetzlichen Anspruchszeitraums ( max. 78 Wochen ) zahlen.

Der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung prüft der Zeit aufgrund Ihres Antrages auf LTA, unter anderem anhand des vorliegenden ärztlichen Entlassungsberichtes, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen. Je nach dem, ob und ggf. welche Leistungen in Betracht kommen ergibt sich das weitere Procedere.

Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch. In diesem können Sie ihre individuelle Situation schildern und wir können Ihnen die wechselseitigen Beziehungen zwischen Rentenansprüchen, Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld näher erläutern. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link „Service/Beratungsstellen“ finden.

5 Antworten

Nixam 15.11.2011 | 07:16
Für die Dauer der Reha erhalten Sie Übergangsgeld aus dem vorangegangenen Arbeitslosengeld des Arbeitsamtes. Nach der Reha - Sie sind ja arbeitsunfähig entlassen worden - müssen Sie sich an die Krankenkasse und die Krankengeldweiterzahlung beantragen. Wenn der Entlassungsbericht da ist, wird er von der DRV schnellstmöglich geprüft und es wird festgestellt, ob Erwerbsminderng vorliegt. Dann erhalten Sie - und auch Ihre Krankenkasse, die auch den RV-Träger angeschrieben und einen Erstattungsanspruch vorsorglich angemeldet hat - eine Mitteilung über das weitere Vorgehen (Einladung zu einem Beratungsgespräch mit dem Fachberater für Rehabilitation für die Absprache der weiteren Vorgehensweise bezüglich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) oder Sie erhalten eine Mitteilung: Bei Ihnen liegt Erwerbsminderung vor. Sie erhalten in Kürze von der Rentenabteilung weitere Mitteilung bezüglich der noch erforderlichen formellen Erwerbsminderungsrentenantragstellung. Solange erhalten Sie ab dem Tag nach der Reha Krankengeld von der Krankenkasse und sind finanziell abgesichert. Viele Grüße Nix
Ass. jur.am 15.11.2011 | 09:06
Warum stellen Sie die gleichen Anfragen ca. 5-10mal in´s Forum. Das nervt!
Vendettaam 15.11.2011 | 07:20
Hallo, bei weiterer Arbeitsunfähigkeit nach dem Heilverfahren geht es für Sie mit Krankengeld weiter.Die Kasse muss (kann) 78 Wochen Krankengeld zahlen.Danach erfolgt die Aussteuerung durch die Kasse.Zuvor werden Sie aber von der Kasse zu einem weiteren Heilverfahrensantrag aufgefordert werden.Hierbei soll auch festgestellt werden ob ein Rentenanspruch gegeben ist.Übergangsgeld können Sie nur während einer Leistung durch die DRV bekommen.6 Stunden und mehr bedeut,dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar sind und somit kein Rentenanspruch vorliegen dürfte.LTA sind unter Anderem von Ihrem Alter abhängig und was Sie zuvor gearbeitet haben.Ohne besondere Qualifikation oder Ausbildung wird es ab 40 Jahren heute schwierig einen Arbeitsplatz zufinden.Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz noch haben wird man über LTA versuchen diesen zuerhalten.Umsetzung innerhalb der Firma mit Eingliederungshilfe an den Arbeitgeber z.B.Warten Sie zunächst da Weitere durch die DRV ab.Bei Arbeitsunfähigkeit muss zunächst die Krankenkasse zahlen.
...am 15.11.2011 | 09:31
Zitat von Vendetta anzeigen
Stimmt so nicht ganz - das Krankgeld endet spätestens 78 Wochen ab Beginn der Au, wobei vorherige AU´s wegen der gleichen Krankheit innerhalb von (ich glaub) 3 Jahren darauf angerechnet werden. D.h. dass auch Zeiten der AU mit Lohnfortzahlung durch den AG oder AU´s während der Reha u.U. auf die 78 angerechnet werden müssen und die KK daher keine 78 Wochen auszahlt vor der Aussteuerung!
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