Dem Wortlaut nach, kann ich auf Ihre Frage nur mit „JA“ antworten.
Die Gründe hierfür erschließen sich mir so nicht. Da kann Ihnen wahrscheinlich nur die Rückfrage bei Ihrem Sachbearbeiter/Ihrer Sachbearbeiterin weiterhelfen.
Bei einer „normalen“ Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (ich beziehe mich hier jetzt nicht auf die teilweise Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit) wäre eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber in einer Teilzeittätigkeit auf einem so genannten leidensgerechten Arbeitsplatz grundsätzlich möglich.