Hallo Dittberner,
welche der von Ihnen zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten der Deutschen Rentenversicherung bereits bekannt sind, sehen Sie in Ihrem Versicherungsverlauf.
Ggf. können aber nicht alle, der im Versicherungsverlauf aufgeführten Zeiten, bei der 45jährigen Wartezeit berücksichtig werden.
Wenn Sie z. B. in den von Ihnen genannten Zeiträumen vom 01.09.1999 bis 30.10.2001 und im Jahr 1992 lediglich Arbeitslosenhilfe bezogen haben, können diese Zeiträume nicht bei der 45jährigen Wartezeit berücksichtigt werden.
Am besten Sie machen einen Termin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort kann geprüft werden, ob Ihr Versicherungsverlauf in Ordnung ist, oder ob weitere Nachweise erforderlich sind.