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Was bis zur Rente mit 63 Jahren?

von RomeoCharlie19.10.2007 | 17:11
1222 Ansichten
2 Antworten
Liebe Forumsteilnehmer, im (männlich) werde im nächsten Jahr 60 Jahre alt und habe dann etwa 41,7 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet, Fachschulausbildung von 40 Monaten nicht eingerechnet. Ich bin in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis mit Ruhegehaltszusage und habe keinen Vertrag auf Altersteilzeit oder Vorruhestand unterschrieben. Da kein Vertrauensschutztatbestand vorliegt könnte ich frühestens mit 63 Jahren und 7,2 % Kürzung in Rente gehen. Angenommen mein Arbeitgeber würde mir mein Ruhegehalt bis zum Renteneintrittsalter von 63 Jahren zahlen. Wer müsste bis dahin die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen? Ist so etwas überhaupt möglich? Herzlichen Dank schon mal im Voraus RomeoCharlie

2 Antworten

KSCam 19.10.2007 | 19:29
jede Antwort online würde wohl eine Diskussion um "ungelegte Eier" sein, weil vieles denkbar ist, aber alles von der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abhängt (und die muss ja wohl erst getroffen werden?) Schlagen Sie doch Ihrem Chef vor, dass er Ihnen den "ganz normalen Bruttolohn" weiterzahlt, bis Sie 63 sind und Sie gänzlich von der Arbeit freistellt. (oder am besten bis 65!). Das wäre wohl für Sie die Optimallösung - aber zu einer Vereinbarung gehören 2 Seiten, fragen Sie Ihren Chef. Wenn der dann ein konkretes Alternativangebot macht und dann noch Fragen offen sind, können Sie sich ja nochmals ans Forum oder noch besser zu einer persönlichen Beratung anmelden.
RomeoCharlieam 20.10.2007 | 07:27
Lieber KSC, so werde ich es machen. besten Dank und Gruß RomeoCharlie
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