Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Was bitte schön, soll ich mit Formular R3212?

von jakob24.05.2020 | 07:23
1102 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Was bitte schön, soll ich mit Formular R3212? Die Rentenversicherung hat mich an gerufen, dass in Zukunft auch weiterhin meine EM-Rente an mich ausgezahlt wird, hat mich jedoch gebeten, das Formular R3212 an meinen Arbeitgeber weiter zu leiten. Laut EM-Rentenbescheid wird die EM-Rente erst 01/2035 eingestellt. Ich bin seit Ende April bei einen Personaldienstleister in Leiharbeit, mache da auch meine 165 Stunden im Monat, trotzdem will mir die Rentenversicherung weiterhin die EM-Rente zahlen. Ich möchte aber nicht, dass mein Arbeitgeber davon erfährt, dass ich bisher von EM-Rente gelebt habe, zumal ich 6 Monate in Probezeit bin. Irgendwann müsste doch die Rentenversicherung die EM-Rente stoppen, da ich einen zu hohen Zuverdienst habe. Soll ich nun Formular R3212 ignorieren oder nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jakob,

wie bereits von Logik empfohlen, sollten Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch in Verbindung setzen und die Sache schildern. Der Sachbearbeiter kann Ihnen dann auch sagen, ob das angeforderte Formular entbehrlich ist oder eher nicht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Logikam 24.05.2020 | 08:41
Eine Rückfrage beim absendenden Rententräger würde Licht ins Dunkel bringen. Hier kann doch nur spekuliert werden.
Zoraam 25.05.2020 | 00:10
Komischerweise gibt es tatsächlich diese Konstellation, dass jemand voll erwerbsgemindert bleibt,aber voll arbeitet. Die Rente ruht einfach. Klassisches Beispiel, der blinde, einarmige im Rolli. Da ist die Ewm da, auch wenn nebenher etwas verdient wird. Der gesunde Verstand sagt, wer in der Lage ist, etwas zu erwirtschaften, bei aller Anerkennung der Krankheiten, kann eigentlich dann auch nicht Ewm sein. Denn das Arbeiten und Geldverdienen ist ja, auch mit bösen Handicaps, scheinbar möglich. Irgendwie passt das nicht!
Katinka1971am 24.05.2020 | 23:28
Wenn Sie der Meinung sind, dass sie wieder voll arbeiten können, würde ich einfach das Formular nicht ausfüllen lassen und der DRV mitteilen, dass sie ab sofort wieder gesund sind. Ich hoffe nur, sie sind es wirklich und halten die Arbeit durch. Alles Gute!
DaViam 25.05.2020 | 09:27
Hallo, es gibt die Konstellation, dass man voll erwerbsgemindert ist und trotzdem arbeiten möchte und kann. Der Rentenversicherungsträger bleibt aber bei seiner Meinung, dass man voll erwerbsgemindert ist und auf Kosten seiner Gesundheit arbeitet. Das hat zur Folge, dass die volle EM-Rente ruht aber der Status "voll erwerbsgemindert" bleibt.
Zoraam 25.05.2020 | 20:03
Zitat von DaVi anzeigenausblenden
Ja. Aber wie kann jemand, bei allem Respekt vor schlimmen Erkrankungen, der in der Lage ist trotzdem etwas zu erwirtschaften, noch erwerbsgemindert sein? EMR wird doch nach Leistungsfähigkeit und nicht nach Krankheitsbild gewährt. Hätte jemand dieselben Krankheiten =Rente?
W°lfgangam 25.05.2020 | 21:06
Hallo Zora, EM ist EM, nach Beurteilungskriterien der DRV (und höchstrichterlich abgesichert) ...was das Restleistungsvermögen soz.-med. gesehen noch zulässt und was diese Person - davon unabhängig noch zu eigenen gesundheitlichen Lasten - leisten kann sind 2 verschiedene paar Schuh. Wie Sie schon selbst erkannt haben, der "Klassisches Beispiel, der blinde, einarmige im Rolli." arbeitet weiter als Gerüstbauer ...wenn er es irgendwie schafft = kein Prob für die Zahlung der EMRT. Es kommt immer auf den Einzelfall an ... Daher auch hier der Hinweis: 'Stephen Hawking' ...der war bis zum Lebensende voll aktiv/im Rahmen seiner Möglichkeiten - den Rest zu seine Geschichte bitte selbst ermitteln/Hint: er war kein Gerüstbauer/nicht im handwerklichen Sinne ;-) – aber aus DRV-Sicht (Sicht der gesetzlichen Vorgaben für EM) mehr als voll EM ...möglicherweise hätte er aber die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung in D für eine EMRT nicht erfüllt (nicht recherchierte Vermutung von mir ;-)) Gruß w.
Zoraam 25.05.2020 | 21:40
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ja. Aber wie kann jemand, bei allem Respekt vor schlimmen Erkrankungen, der in der Lage ist trotzdem etwas zu erwirtschaften, noch erwerbsgemindert sein? EMR wird doch nach Leistungsfähigkeit und nicht nach Krankheitsbild gewährt. Hätte jemand dieselben Krankheiten =Rente?
Hallo Zora, EM ist EM, nach Beurteilungskriterien der DRV (und höchstrichterlich abgesichert) ...was das Restleistungsvermögen soz.-med. gesehen noch zulässt und was diese Person - davon unabhängig noch zu eigenen gesundheitlichen Lasten - leisten kann sind 2 verschiedene paar Schuh. Wie Sie schon selbst erkannt haben, der "Klassisches Beispiel, der blinde, einarmige im Rolli." arbeitet weiter als Gerüstbauer ...wenn er es irgendwie schafft = kein Prob für die Zahlung der EMRT. Es kommt immer auf den Einzelfall an ... Daher auch hier der Hinweis: 'Stephen Hawking' ...der war bis zum Lebensende voll aktiv/im Rahmen seiner Möglichkeiten - den Rest zu seine Geschichte bitte selbst ermitteln/Hint: er war kein Gerüstbauer/nicht im handwerklichen Sinne ;-) – aber aus DRV-Sicht (Sicht der gesetzlichen Vorgaben für EM) mehr als voll EM ...möglicherweise hätte er aber die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung in D für eine EMRT nicht erfüllt (nicht recherchierte Vermutung von mir ;-)) Gruß w.
Das indiziert, dass Herr Hawking EM wäre, weil er bemitleidenswert nahezu bewegungslos im Rollstuhl saß. Da kann man nicht mehr arbeiten. Hat er aber, mehr als 3 Stunden am Tag. Seine Einschränkungen führten offenbar nicht zu einer Leistungseinschränkung von unter 3 Stunden. In seinem Ablehnungsbescheid hätte demzufolge gestanden:unser medizinischer Dienst hat bei Ihnen folgende Krankheiten berücksichtigt..... Da Sie jedoch vollschichtig erwerbstätig sind, liegt Erwerbsminderung nicht vor. Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, deren Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich gesunken ist. Das war ja anscheinend nicht der Fall,wenn man den ganzen Tag arbeitet! Wozu soll jemand als EM eingestuft sein, der, wie auch immer, in der Lage scheint, ganz normal zu arbeiten? Ich arbeite 40 Stunden in der Woche, verdiene 2000 Euro, bin aber eigentlich Erwerbsunfähig? Ja, war denn nu?
W°lfgangam 25.05.2020 | 21:59
Zitat von Zora anzeigenausblenden
Zora schrieb

Ja. Aber wie kann jemand, bei allem Respekt vor schlimmen Erkrankungen, der in der Lage ist trotzdem etwas zu erwirtschaften, noch erwerbsgemindert sein? EMR wird doch nach Leistungsfähigkeit und nicht nach Krankheitsbild gewährt. Hätte jemand dieselben Krankheiten =Rente? [/quote]

Hallo Zora,

EM ist EM, nach Beurteilungskriterien der DRV (und höchstrichterlich abgesichert) ...was das Restleistungsvermögen soz.-med. gesehen noch zulässt und was diese Person - davon unabhängig noch zu eigenen gesundheitlichen Lasten - leisten kann sind 2 verschiedene paar Schuh.

Wie Sie schon selbst erkannt haben, der "Klassisches Beispiel, der blinde, einarmige im Rolli." arbeitet weiter als Gerüstbauer ...wenn er es irgendwie schafft = kein Prob für die Zahlung der EMRT. Es kommt immer auf den Einzelfall an ...

Daher auch hier der Hinweis: 'Stephen Hawking' ...der war bis zum Lebensende voll aktiv/im Rahmen seiner Möglichkeiten - den Rest zu seine Geschichte bitte selbst ermitteln/Hint: er war kein Gerüstbauer/nicht im handwerklichen Sinne ;-) – aber aus DRV-Sicht (Sicht der gesetzlichen Vorgaben für EM) mehr als voll EM ...möglicherweise hätte er aber die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung in D für eine EMRT nicht erfüllt (nicht recherchierte Vermutung von mir ;-))

Gruß

w.[/quote] Das indiziert, dass Herr Hawking EM wäre, weil er bemitleidenswert nahezu bewegungslos im Rollstuhl saß. Da kann man nicht mehr arbeiten. Hat er aber, mehr als 3 Stunden am Tag. Seine Einschränkungen führten offenbar nicht zu einer Leistungseinschränkung von unter 3 Stunden. In seinem Ablehnungsbescheid hätte demzufolge gestanden:unser medizinischer Dienst hat bei Ihnen folgende Krankheiten berücksichtigt..... Da Sie jedoch vollschichtig erwerbstätig sind, liegt Erwerbsminderung nicht vor. Erwerbsminderungsrente erhalten Versicherte, deren Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden täglich gesunken ist. Das war ja anscheinend nicht der Fall,wenn man den ganzen Tag arbeitet! Wozu soll jemand als EM eingestuft sein, der, wie auch immer, in der Lage scheint, ganz normal zu arbeiten? Ich arbeite 40 Stunden in der Woche, verdiene 2000 Euro, bin aber eigentlich Erwerbsunfähig? Ja, war denn nu?

...Sie haben den Hintergrund einer rentenrechtlichen EM + zulässiger Weiterarbeit voll verstanden/nicht - da ist eigentlich Ihr Kenntnisstand ausgereizt und mehr auch nicht zu sagen ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026