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Was bringen Rentenbeiträge?

von wussi14.04.2008 | 11:33
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich hatte mal gelesen, dass für jede 50,00 €, die man ein Jahr lang in die Rentenversicherung einzahlt, die gesetzliche Rente um etwa 0,25 € pro Monat erhöht wird (grob geschätzt). Oder so. Kann mir jemand sagen, ob das noch aktuell ist bzw. wie die richtige Faustformel lautet??

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zahlen Sie für das ganze Jahr 2008 monatlich den Mindestbeitrag (79,60 Euro x 12 = 955,20 Euro) erhöht sich Ihr monatlicher Rentenanspruch um rund 4,19 Euro.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Doch, bei einem höheren Beitrag ist auch die Rentensteigerung entsprechend höher! Überschlägig steigt Ihre jährliche Rente nach den im Jahr 2008 geltenden Werten um zirka 5,3 Prozent der gezahlten Beiträge.

7 Antworten

wussiam 14.04.2008 | 14:03
Danke. Aber das ist der Grundbeitrag, oder? Ich denke, die Steigerungsraten sind degressiv, nicht wahr? Man kann also nicht schließen, dass man für eine Zahlung des dreifachen Betrages (3 x 79,60 € x 12 = 2.865,60 €) auch eine Rentensteigerung um 12,57 € (3 x 4,19 €) bekommen würde. Wahrscheinlich bekommt man dann nur eine Steigerung von 5,30 € oder so.
Mam 14.04.2008 | 14:32
Nein, die Steigerungsraten sind nicht degressiv. Wenn sie den dreifachen Betrag einzahlen, dann bekommen sie auch die dreimal so hohe Steigerung.
---am 14.04.2008 | 14:44
Die resulierende Versichertenrente ist nur ein Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Rentenversicherung. In den Beiträgen sind z. B. Leistungen für Hinterbliebene und Reha-Leistungen bereits enthalten. Verwaltungskosten von 25% (bei privaten Anlagen durchaus möglich) leistet sich die gesetzliche Rentenversicherung mit 1,4% (je nach Träger etwas unterschiedlich) jedenfalls nicht. Man fragt sich, warum die Riesterrente nicht obligatorisch und deren Verwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen worden ist. Günstiger wäre das für den Bürger allemal geworden.
wussiam 14.04.2008 | 15:21
echt? Wow. Vielleicht doch nicht so schlecht, das ganze... Vielen Dank!
Amadéam 14.04.2008 | 21:40
Bestehende RentenANWARTSCHAFTEN steigen um den selben Prozentsatz, mit dem auch die laufenden Renten angepasst werden. Das sind - bei derzeit exzellenter Konjunktur !!!- zum 01.07.2008 schlanke 1,1 %. Wie künftige Rentenanpassungen bei einer weniger guten konjunkturellen Lage ausfallen werden, können Sie erahnen. Es wird am Standort D nie mehr Rentenanpassungen geben, die auch nur annähernd die Inflationsrate ausgleichen, die derzeit weit über 3 % liegt. Klartext: Renten und Rentenanwartschaften werden langsam aber sicher dem Inflationsverzehr preisgegeben. Von den vom Experten genannten BRUTTO-Beträgen werden bei Mitgliedern der Gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich noch der VOLLE Beitrag zur Pflegeversicherung und halbe Beitragssatz zur Krankenversicherung abgezogen. Dazu kommt noch ein von den Versicherten allein zu tragender Sonder-KV-Beitrag in Höhe von derzeit 0,9%. Die Erhöhung dieses Sonderbeitrags wird künftig die Stellschraube des Gesetzgebers sein, um Schritt für Schritt die paritätische Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge weiter auszuhöhlen. Sowohl in der Pflegeversicherung als auch bei der Krankenversicherung ist weiter mit stark steigenden Beitragssätzen zu rechnen. Das ist jedoch längst nicht alles, was da so an der Rendite zehrt. Eine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch kommende weitere Verlängerung der Lebensarbeitszeit und vorzunehmende Abschläge bei Bezug einer vorgezogenen Rente lassen die Rendite weiter wie Butter in der Sonne zusammenschmelzen. Nun will ich die Gesetzliche Rentenversicherung nicht pauschal verteufeln. Kapitalgedeckte Systeme sind keinesfalls demographiefest. Versicherungen tauschen einfach die Sterbetafeln aus- und oder senken einfach wegen aller möglichen Krisen die nicht garantierten Überschussbeteiligungen. Inflation kommt bei Produkten der privaten Assekuranz nicht vor - sie wird sträflicherweise ausgeblendet oder ist mit überteuerten Anpassungen der Versicherungsprämien zu bezahlen.
Mitleseram 15.04.2008 | 10:50
Hallo --- hätte man die Verwaltung der Riesterrente den Rentenversicherungsträgern übertragen, wäre es ein zustimmungspflichtiges Gesetz geworden. Da aber eine Mehrheit im Bundesrat nicht zu erwarten war, hat man diesen Weg gewählt.
Rosannaam 15.04.2008 | 12:01
>> Man fragt sich, warum die Riesterrente nicht obligatorisch und deren Verwaltung der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen worden ist. Günstiger wäre das für den Bürger allemal geworden. << Was soll denn der gesetzliche Rentenversicherungsträger noch alles "verwalten"? Für den Bürger wäre es sicher günstiger. Aber wie sollte es funktionieren, dass PRIVAT ABGESCHLOSSENE VERTRÄGE von Sozialleistungsträgern verwaltet werden??? Außerdem bräuchte die DRV dazu mehr Personal; dieses ist doch auch nicht für umsonst zu haben. Und die Berufsgenossenschaften dürften dann auch private Unfallversicherungen verwalten?! Und die Krankenkassen auch private Krankenversicherungen?!
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