Hallo habnefrage,
die mögliche Heirat hat keinen Einfluss auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Eine Anspruch auf Witwen-/Witwerrente entsteht nach einem Jahr Ehezeit. Bitte lassen Sie sich hierzu ggf. in einer örtlichen Servicestelle der Rentenversicherung beraten.
Die Fragen zur steuerlichen Beurteilung und zur Krankenversicherung lassen Sie bitte von Ihrem Finanzamt und Ihrer Krankenkasse prüfen.