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Experten-Antwort

Was bringt mir der Exmatrikulationsbescheid für die Rentenversicherung?

von Chris198522.04.2011 | 17:26
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5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe im Wintersemester 10/11 mein Studium beendet und arbeite seit März. Habe mich aber nicht auf Antrag exmatrikuliert sondern einfach einfach die Studiengebühren nach bestandenem Diplom nicht überwiesen und wurde somit exmatriuliert. Jetzt hab ich aber was davon gelesen, dass ich mich noch auf Antrag exmatrikulieren soll, weil ich die Bescheinigung für die Rentenversicherung brauch. Stimmt das und wenn ja, was mache ich dann mit dem Wisch? Ich verstehe nicht was das alles soll. Bisher noch nie gearbeitet -> keine Beiträge für die Rentenversicherung, seit März Arbeit -> Einzahlung in die Rentenversicherung. Ist doch eigentlich alles klar. Wo ist da das Problem und die Notwendigkeit einer Bescheinigung? Grüße und frohe Ostern

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chris1985,

Studienzeiten werden als Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Dies ist aber nur möglich, wenn sie vom Versicherten geltend gemacht und entsprechend nachgewiesen werden. Als Nachweis kann u. a. eine Bescheinigung der Hochschule über die Dauer Ihres Studiums vorgelegt werden ( wie von -_- bereits geraten).

Das muss zwar nicht sofort sein, allerdings kann später in einem Rentenverfahren schneller über den Rentenantrag entschieden werden, wenn die Versicherungszeiten bereits geklärt sind.

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4 Antworten

Josef51bam 23.04.2011 | 01:19
Möglicherweise werden, wenn Sie dereinst Ihre Rente beantragen, Ihre Studienzeiten angerechnet. Wer weiß, wie sich die Anrechnungszeiten innerhalb der nächsten vierzig Jahre ändern werden. Besser, sie sammeln alle Belege, die Sie bekommen können.
KSCam 23.04.2011 | 07:21
Schul- und Studienzeiten sind Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung. So gesehen werden Sie irgendwann einmal danach gefragt und daher ist es sinnvoll, wenn Sie eine Bescheinigung über die Dauer der Immatrikulation besorgen, die Sie später (oder auch gleich) problemlos vorlegen können. Andernfalls haben Sie in 20, 30 oder 40 Jahren die Rennerei und müssen die Studienzeit belegen....
Kontenkläreram 23.04.2011 | 08:05
Wäre es nicht schon möglich, jetzt die Kontenklärung zu machen und somit die Schul- und Studienzeiten eintragen zu lassen?
-_-am 23.04.2011 | 08:28
Es ist sinnvoll, die Studienzeiten als rentenrechtliche Zeit für den Versicherungsverlauf nachzuweisen. Wenn Sie einen Nachweis über Ihr Studium für die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, können Sie das Formular V510 von der Uni ausfüllen lassen und einsenden. Eine nachträgliche Exmatrikulation ist dazu sicherlich nicht notwendig. Das Formular gibt es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
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