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Was bringt Wehrdienst an Entgeltpunkten?

von 1darlehen28.06.2010 | 22:05
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5 Antworten

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Ich habe 1972 bzw. 1973 meinen 15 monatigen Wehrdienst in den alten Bundesländern abgeleistet. In meiner Rentenrechnung bzw. Rentenauskunft bekam ich dafür auf das Jahr bezogen lediglich 1 Entgeltpunkt. Ist das korrekt? Müßten hier nicht ein Durchschnittswert auf Basis aller erzielten Entgeltpunkte angesetzt werden?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.06.2010 | 14:02

Hallo 1darlehn,

es gibt zu den Ausführungen von -_- nichts hinzuzufügen.

4 Antworten

-_-am 28.06.2010 | 22:30
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt ab von dem Zeitraum, in dem der Grundwehrdienst abgeleistet wurde: März 1957 bis April 1961 Die Rentenbeiträge richteten sich nach dem Wehrsold, zuzüglich eines Betrags für Sachbezüge wie Unterkunft und Verpflegung; Rentenversicherungspflicht trat in dieser Zeit aber nur ein, wenn der Grundwehrdienstleistende zum Zeitpunkt der Einberufung als Arbeitnehmer pflichtversichert war. Mai 1961 bis Dezember 1981 Die Rentenbeiträge wurden aus dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten berechnet. 1982 Die Rentenbeiträge wurden aus 75 Prozent des Durchschnittseinkommens aller Versicherten ermittelt. Januar 1983 bis Dezember 1991 Die Rentenbeiträge wurden aus 70 Prozent des Durchschnittseinkommens berechnet. Januar 1992 bis Dezember 1999 Die Rentenbeiträge wurden aus 80 Prozent der Bezugsgröße ermittelt; die Bezugsgröße ist ein Berechnungswert, der jedes Jahr vom Bund festgelegt wird. Seit Januar 2000 Der Rentenbeitrag berechnet sich aus 60 Prozent der Bezugsgröße. Für 2010 beispielsweise werden Grundwehrdienstleistende so gestellt wie ein Arbeitnehmer, der monatlich 1.533 Euro brutto verdient. Bis April 1961 wurde der Wehrsold noch als Arbeitsentgelt in die Versicherungskarten der Soldaten eingetragen. Heute dagegen werden die den Grundwehrdienstzeiten entsprechenden Rentenbeiträge den Rententrägern direkt mitgeteilt. Die Bescheinigungen über den Grundwehrdienst, wie zum Beispiel die Dienstzeitbescheinigung oder der Wehrpass sollten aber auf jeden Fall als Nachweis für die Rentenversicherung aufgehoben werden. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/sid_166E144FB2…
1darlehenam 29.06.2010 | 00:11
Vielen Dank!!!
Megasusam 29.06.2010 | 12:28
Müßten hier nicht ein Durchschnittswert auf Basis aller erzielten Entgeltpunkte angesetzt werden? Das wäre doch eine deutliche Ungleichbehandlung, finden sie nicht? Dann würden die hochgestellten Superverdiener ( Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze ) doch noch besser gestellt, obwohl sie exakt den gleichen Wehrdienst abgeleistet haben wie ein normaler Mensch.Das wöre eine himmelhohe Ungerechtigkeit. Diese Klientel sind doch durch extrem hohe Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, + ggfs eine nochmals in der gleichen Höhe gezahlten Betriebsrente schon genug abgesichert. Man muss auch mal an den kleinen Mann denken, obwohl die grossen denken ja eh nur an sich, da ist ja an die gedacht.
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