44 Antworten
bernsteinam 30.05.2010 | 15:26
ich war schon 2 mal bei
Gutachter auch wegen EM Rente bzw. psych. Probleme.
Am besten fährt man immer mit
der Wahrheit, deshalb rate ich Ihnen mit ihren Worten Ihre
Einschränkunken und gesundh.
Probleme zu schildern aber nicht zu
übertreiben.
Eva-Mariaam 30.05.2010 | 16:12
Sie sollten sich ganz normal verhalten !
Schildern Sie ihre Beschwerden wie Sie wirklich sind und gut ist.
Bloß nicht übertreiben oder sich ( versuchen ) zu verstellen , geschweige denn lügen - das merken die Psychiater sowieso sofort...
Gerade die Psychiater haben da genug Möglichkeiten und "Tricks" auf Lager, wie z.B. Provokationsfragen um ihre Reaktion darauf zu testen oder gewisse andere Fragetechniken ( das bemerken Sie als Patient gar nicht... ) und natürlich langjährige Erfahrungen , um eventuell gewisse Ungereimtheiten in den Aussagen des Antragstellers sofort als unwahr oder übertrieben zu entlarven...
Sie sollten aber auch nichts an Beschwerden oder Problematiken verschweigen.
Manche Leute schämen sich einem ja bis dato völlig unbekanntem Arzt/Gutachter z.b. intimste Details zu schildern. Das wäre aber in dem Fall ein großer Fehler, den es zu vermeiden gilt.
Bei der Begutachtung muss wirklich ALLES auf den Tisch , nur dann kann der Gutachter ihre ganz individuelle Problematik auch wirklich nachvollziehen !
Nehmen Sie alle ihnen vorliegenden ärztlichen Unterlagen die in ihrem Besitz zum Termin mit und legen Sie diese dem Gutachter vor.
Sie wissen nämlich nicht, was und welche Unterlagen der Psychiater seitens der RV schon vorliegen hat und welche nicht.
Da ist es immer gut eine eigene Mappe mit allen ärztlichen Unterlagen abzugeben.
Ansonsten wird vom Psychiater eine gewisse Gesprächsatmosphäre aufgebaut und es erfolgt quasi ein Frage- und Anwortspiel .
Er wird die ihre Anamnese abfragen, hier und da spezielle Nachfragen stellen und sich ihre Beschwerden genauestens schildern lassen.
Da Psychiater ja meistens auch Neurologen sind, wird möglicherweise vor oder nach dem Gespräch auch noch eine kurze neurologische Untersuchung stattfinden
( wie Reflexe testen etc. pp ) um körperlich-neurologische Ursachen der Erkrankung(en) auszuschliessen.
Bei der Dauer einer Begutachtung ist von nur 15 Minuten bis zu mehreren Stunden alles denlkbar und habe ich selbst erlebt.
Die von ihnen genannten Erkrankungen - auch und gerade die körperlichen - können und werden wohl im Prinzip alle psychischen Ursprungs sein.
Insofern wird der Psychiater natürlich alle Erkrankungen einbeziehen, bewerten und
letztlich hinsichtlich einer EM beurteilen.
Inwieweit die Chance auf eine EM-Rente bei Ihnen besteht , kann im Voraus und ohne nähere Details nicht gesagt werden.
Drücke ihnen aber alle Daumen.
Sozialrechtleram 30.05.2010 | 17:52
Es erwartet Sie jemand, der alles das bereits weiß, was Sie nicht wissen und was Ihre Ärzte und sonstigen Behandler über Sie heimlich geschrieben haben.
Und da Sie, wie fast alle Antragsteller geglaubt haben, dass man nichts falsch macht, wenn man seine Unterschrift unter die pauschale Schweigepflichtentbindungserklärung setzt, die sich immer nachteilig für die Probanden auswirkt, kann (muß nicht) das schlecht für Sie ausgehen.
Besonders Patienten mit psychischen Erkrankungen wissen nicht, was die Ärzte und Psychologen so über sie denken und schreiben, was von mangender Compliance bis zu falschen Meinungen (Diagnosen) reicht.
Sie sollten sich umgehend einen Einblick in die vollständige "Gutachtenakte" verschaffen. Und zwar vor dem Termin. § 25 SGB X gibt Ihnen das Recht dazu, einschließlich des Anfertigens von Kopien (müssen Sie bezahlen oder per Digitalkamera oder Scanner samt Laptop selbst anfertigen).
Sie können dann feststellen, ob das, was Ihre bisherigen Behandler geschrieben haben, auch richtig ist.
Wenn was falsch ist, können Sie die Entbindung von der Schweigepflicht widerrufen, schriftlich gegen Empfangsbestätigung. Dann darf das, was in der Unterlage steht, nicht mehr genutzt werden.
Sozialrechtleram 30.05.2010 | 19:32
Also mein psychiatrischer Gutachter wollte mir noch nicht einmal glauben, dass ich Sozialrechtler bin. Unerhört so was!
Smartiesdealeram 30.05.2010 | 20:18
Fragen Sie Ihren Psychiater oder Smartiesdealer warum das so ist.
nur soam 31.05.2010 | 09:25
Wahnsinnig sinnvoll, den Ärzten den Zugriff auf das Gutachten zu verwehren, die über eine evtl. bestehende EM entscheiden sollen. Erleichtert das Verfahren ungemein, sehr geehrter Sozialrechtler.
Hachja, die Welt ist schlecht.
Eva-Mariaam 31.05.2010 | 10:35
Grundsätzlich kann und sollte man nicht alleine anhand der Dauer einer Begutachtung dessen Qualität bewerten oder beurteilen.
Es gibt eindeutige
- sehr schwere-
psychiatrische Erkrankungsfälle wo einem Psychiater auch in nur 10 Minuten völlig klar ist, das hier eine Erwerbsminderung vorliegt.
Nicht zuletzt bildet sich der Gutachter ja meistens bereits
auch schon v o r der Begutachtung durch die ihm durch die RV
zugesandten gesamten ärztlichen Unterlagen der letzten Monate und Jahre
( auch durch die des daheim behandelndem Psychiaters des Patienten ! ) eine gewisse Meiung bzw. ein Voraburteil.
Dieses wird dann in der eigentlichen persönlichen Begutachutng des Probanten entweder bestätigt oder eben nicht.
Dafür reichen dann oft eben nur 15 -30 Minuten aus...
Es bedarf dann machmal nicht weiteren 1-2 Stunden der Untersuchung , die ja gerade für schwer psychiatrisch erkrankte Patienten meist zuerträglich sind ....
Psychiater wissen und merken aufgrund ihrer Fachkenntnisse sehr genau , wann eine Begutachutng zu Ende sein sollte weil Sie für den Patienten sehr belastend wird.
Psychologen sind im Ggensatz zu Psychiatern in der Regel ja keine Ärzte und darum werden deren Berichte ( wenn Sie den überhaupt von der RV angefordert und damit zu Rate gezogen werden... ) nicht in der Form wie der eines Artzes berücksichtigt und gewertet...
Darum ist jeder gut beraten sich einen Psychologen zu suchen der auch einen Doktortitel führt und nicht
" nur " Diplompsychologe ist..
mabuam 31.05.2010 | 10:16
Hallo an Alle!
Gerade beim psychischen Erkrankungen verstehe ich nicht, warum einem Gutachter Glauben geschenkt wird, der den Patienten nur in einem 15 Minuten- Gespräch kennenlernt. Warum werden nicht die viel aussagekräftigeren Atteste der "Heimatpsycholgen" Glauben geschenkt. In regelmäßigen Sitzungen werden dort viele Gesprächsthemen stundenlang erarbeitet.
Diese Psychologen können doch die seelische Belastbarkeit viel genauer beurteilen.
Bernd1954am 31.05.2010 | 11:26
Ich habe mit ähnlichen Symptomen wie bri zu kämpfen und habe mir vor dem Gutachter-Termin die Mühe gemacht und meine Leidensgeschichte auf 4 DIN A4 Seiten zusammengefasst und dem Gutachter vorab zukommen lassen um im Gespräch keine wesentlichen Punkte zu vergessen. Bei unserem Gespräch hatte er dieses Schreiben vorliegen und die zahlreichen Anmerkungen und Markierungen zeigten mir, dass er sich damit wohl intensiv beschäftigt hatte. Nach ca. 45 Minuten war ich mir am Ende dieses Termins nicht sicher, wie ich sein Verhalten für mich bewerten sollte und bin mit gemischten Gefühlen nach Hause gefahren. Nach ca. 2 Wochen hielt ich meinen Rentenbescheid in Händen.
Gruß Bernd
briam 31.05.2010 | 11:19
vielen Dank für die Rückmeldungen.Besonders die Erfahrungen von Ihnen,Eva-Maria,konnten mir weiterhelfen.viele Grüße Bri
Eva-Mariaam 31.05.2010 | 12:18
Ein sehr guter Tipp von @bernd1954 mit den persönlichen Notizen unf Aufschreiben der Leidensgeschichte.
So etwas sieht jeder Gutachter gerne , da er dann die Beschwerden des Patienten schwarz auf weiss vorliegen hat und auch noch mal dann gezielt einzelne Punkte nachfragen kann.
Oft ist es ja auch so, das man
während der Begutachtung
aufgrund der Streßsituation dann einige wichtige Dinge vielleicht vergisst dem Gutachter zu sagen sich später dann darüber ärgert.
Auch da sind dann die Notizen natürlich von Vorteil.
Als Tipp würde ich noch empfehlen , sich auf jeden Fall
das schiftliche Gutachten dann - sofort ! - von der RV zu besorgen und hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen
und gegebenf. Fehler gegenüber der RV dann richtig zu stellen.
briam 31.05.2010 | 12:42
Liebe Eva-Maria,ich bin beeindruckt was alles zu beachten ist.ich bin für jeden Tip dankbar.Kann man wirklich das Gutachten bei der Rv anfordern ? Mein Hausarzt hat dieses verneint.Vielleicht antworten sie noch einmal. Dank auch an Bernd. Gruß bri
Bernd1954am 31.05.2010 | 13:18
Das Gutachten, auf dessen Grundlage mir die Rente zuerkannt wurde, durfte ich leider nicht kopieren, konnte es aber ausgiebig bei meiner behandelnden Ärztin einsehen. Der Gutachter hatte sein Urheberrecht dafür geltend gemacht. Meine private BU-Versicherung hatte es ebenfalls angefordert, aber nicht ausgehändigt bekommen. Manchmal funktioniert der Datenschutz wohl doch noch.
Gruß Bernd
Eva-Mariaam 31.05.2010 | 13:40
Natürlich können Sie das Gutachten bei der RV anfordern und es wird ihnen
- in der Regel - auch problemlos zugesandt.
Ausnahme wäre nur dann , wenn der psychiatrische Gutachter einen Sperrvermerk macht, das ihnen das Gutachten nicht zugänglich gemacht werden sollte, weil Sie bei Kenntnis selbigem eventuell weitere gesundheitliche Schäden erleiden würden.
Dies ist bei nur bei relativ sehr wenigen psychiatrischen Gutachten der Fall und nur bei sehr schweren psychiatrischen Störungen wo z.b. ein Suizid bei Kenntnis des Gutachtens zu befürchten wäre...
Ihr behandelnder Psychiater, Psychologe oder Hausarzt würde das Gutachten aber in jedem Falle bekommen und es ihnen dann vorlesen und erklären - und wenn Sie Glück haben dann vielleicht auch für Sie kopieren...
Darf er zwar eigentlich nicht,
aber manche machen es - andere nicht . Kommt auf ihr persönliches Verhältnis mit ihrem Arzt und dessen Einschätzung an, ob Sie das
" verkraften " können oder nicht ....
Wobei das Gutachten ja nur dann unbedingt wichtig zu kennen wäre, wenn die EM-Rente abgelehnt würde.
Wenn die EM-Rente genehmigt wird, kann ihnen das Gutachten ja relativ egal sein. Persönlich würde ich es aber immer anfordem und sehen wollen. Ich weiss immer gerne was andere über mich schreiben...
Bei Ablehnung der Rente sollten Sie aber dann sofort Rechtsbeistand in Form des VDK/SoVD oder eines Anwaltes beiziehen und durch selbige Widerspruch einlegen.
o.g. Institutionen fordern dann als erstes das Gutachten an ( erforderlich wegen der Widerspruchsbegründung ) und bekommen es auf jeden Fall - und damit dann auch letztlich Sie ...
Hoffe aber für Sie , das dies alles nicht notwendig sein wird und die EM-Rente gleich so bei ihnen durchgeht.
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 14:18
Sorry Eva-Maria,
gemäß § 25 Abs. 4 SGB X gibt es keine Einschränkungen bzgl. der Einsichtnahme in Gutachten, die wegen der Erbringung von Sozialleistungen erstellt wurden.
Das Märchen über den angeblichen Suizid oder sonstige drohende gesundheitliche Schädigungen sind weiter nichts als aus der Luft gegriffene Schutzbehauptungen inkompetenter Ärzte, die ihre persönlichen Defizite verbergen wollen.
Eva-Mariaam 31.05.2010 | 14:52
Im Prinzip haben Sie ja recht was die Überlassung des Gutachten's anbelangt.
Man hat rechtlich einen Anspruch darauf.
Wenn man es wirklich haben will bekommt man es auch - auf welchem Wege und wann auch immer....
Letztlich hat die RV keine Chance die Herausgabe eines Gutachten's zu verweigern.
Aber wenn die RV es erstmal eben nicht rausgibt , musste man klagen und das dauert....
Aber in einigen wenigen Fällen ist es schon absolut notwendig und medizinisch angezeigt, das Gutachten nicht direkt dem Patienten auszuhändigen.
Bei psychiatrischen Erkrankungen kann die Kenntnis und das falsche Verstehen bzw. Interpretation des Gutachtens schon z.b. zu einem Suizidversuch führen
( habe ich bei einem ehem. Mitpatienten schon erlebt.. ) .
Wer anderes behauptet hat von der Materie keine Ahnung !
Es ist genauso verkehrt jedem jedes Gutachten gleich zuzusenden , als die Zusendung pauschal zu verweigern.
Das muss immer im konkreten Einzelfall geprüft und entschiedne werden.
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 13:38
Ein Gutachter soll aufgrund eigener Sach- und Fachkunde sein Gutachten erstatten (können). Gutachter sind keine unfehlbaren Götter. Wer also Fehler entdecken können will, sollte die erste gutachterliche Äußerung geheim halten. Das verhindert das Abschreiben.
Kommen zwei Gutachter unabhängig voneinander zum selben Ergebnis, ist die Wahrscheinlichkeit eines Irrtums oder einer Manipulation gering. Bei Differenzen ist was faul.
Diese Logik scheinen Sie (und andere) jedoch nicht zu kennen.
Eva-Mariaam 31.05.2010 | 15:31
Noch ein Tipp für Sie am Rande :
Gehen Sie davon aus, das Sie eventuell ab Eintritt in die Praxis des Gutachters durch die Arzthelferinnen und/oder den Arzt bereits " unter Beobachtung " stehen.
Schon bei der Anmeldung an der Rezeption sowie im Wartezimmer empfehle ich ihnen sich darum immer
" krankheitsgerecht " zu verhalten.
Bei mir im Gutachten eines Orthopäden stand z.b. :
" Der Patient stand ohne erkennbare Probleme aus seinem Stuhl auf und kam forschen Schrittes auf mich zu um mich zu begrüßen . Eine erkennbare Einschränkung seiner Bewegungsfähigkeit sowie Schmerzen beim Gehen
waren aus dem Bewegungsablauf nicht zu erkennen "
Damit war dann - im Nachhinein betrachtet - der Einstieg in diese Begutachtung wohl nicht so toll....
Also spätestens wenn Sie aufgerufen werden um das Arztzimmer zu betreten wird Sie der Gutachter in jeder Sekunde genau beobachten.
Wenn Sie dem Psychiater z.b. äußerst modisch gekleidet, mit einem überfreundlichen Hallo , einem Dauerlächeln und einem Witz auf den Lippen begrüßen ( etwas überspitzt ausgedrückt ) , wird dies nicht unbedingt z.b. für eine schwere Depression und hohen Leidensdruck sprechen....
Wenn Sie ihm dann im Laufe der Untersuchung noch freudestrahlend vom letzen Urlaub - der event. erst wenige Wochen her ist - berichten ( es wird oft gefragt wann der letzte Urlaub war ) und auch noch nach über
1 -1,5 Stunden auf jeden Frage sofort und exakt wie "aus der Pistole geschossen " antworten ebenfalls.
Es werden auch oft mehrmals genau dieselben Fragen gestellt , um zu sehen wie Sie diese jedesmal beantworten und ob Sie überhaupt bemerken, das dies schon mehrmals abgefragt wurde und wie Sie darauf reagieren...
Er wird auch darauf achten wie Sie sitzen, wie Sie ihre Hände halten, ob Sie erröten , schwitzen, seinen Blicken bei gewissen Fragen ausweichen etc. pp.
Gerade in den Augen kann man sehr viel erkennen.
u.a. auch aus ihrer gesamten Körperhaltung/sprache ( die nur zu einem kleinen Teil ja willentlich beeinflußbar ist und schon gar nicht über die ganze Zeit einer längeren Untersuchung ) wird er sein Urteil über die schwere ihrer Erkrankung fällen.
Sie sollten auch nicht von sich aus zuviel - vor allem ungefragt - erzählen, sondern nur auf Fragen des Arztes kurz und knapp , wahrheitsgemäß und nicht zu ausschweifend antworten.
Wer laufend nett und launig plaudern kann, wird so depressiv wohl nicht sein.
Ich möchte Sie natürlich keinesfalls verunsichern, aber Sie sollten diese Tipps vielleicht ein klein bisschen im Hinterkopf behalten.
Dies würde ihre Chancen auf ein korrektes und für Sie positives Gutachten doch erheblich steigern. Gerade während einer Begutachtung stellen sich viele Leute - unwissentlich - manchmal besser dar, als es ihr aktueller Zustand in Wahrheit ist und bereuen dies nachher bitter.
Slaam 31.05.2010 | 15:32
Sollten ernsthafte gesundheitliche Probleme durch die Kenntnis des Gutachtensinhalts befürchtet werden, wird der RV-Träger wohl dem Antragssteller (Versicherten) anbieten das Gutachten an einen Arzt zu senden.
Ob der Antragssteller dann auf dieses Angebot eingeht oder nicht bleibt ihm überlassen, besteht er auf der persönlichen Akteneinsicht muss diese dann auch erfolgen.
Übrigens :
Einen Anspruch auf ZUSENDUNG von Kopien hat man nicht, die DRV muss lediglich Akteneinsicht zulassen, wobei dann Kopien gefertigt werden können d.h. man kann darauf bestehen, dass man die Akte in den Räumen der DRV sieht und Kopien bekommt.
Es kann also sein, dass die DRV diesen "Trick" anwendet wenn das Gutachten dem Antragssteller vorenthalten werden soll, da es sicherlich einige Personen gibt, die den Aufwand scheuen in eine Beratungsstelle oder zum Sitz des RV-Trägers zu gehen.
ä-äam 31.05.2010 | 15:47
@ Bernd und Eva-Maria
...war bei mir ganz anders...
Meine Notizen - nicht mal ne halbe Seite - wurden mir verboten zu benutzen. Der Gutachter hat auch auf meine Erwiederung, dass ich sonst soviel vergesse, gesagt, ich solle sie weglegen.
Drei Gutachter haben mir die Rente verweigert, erst ein Arzt der DRV in der Widerspruchstelle hat erst alles im Zusammenhang sehen können und mir dann die Rente gewährt.
LG und viel Erfolg der Threaderstellerin
Knut Rassmussenam 31.05.2010 | 15:34
§ 25 Abs. 4 SGB X regelt den Ort der Akteneinsicht. Lieber Sozialrechtler, Sie sollten Ihren Nick in Profilneurotiker ändern.
Lesen Sie bitte den Abs. 2 dieser Norm! "Die Behörde soll..." Wenn Sie nur ansatzweise ein "Rechtler" wären, hätten Sie im Grundstudium gelernt, was im rechtlichen Sinne "soll" bedeutet.
Sternam 31.05.2010 | 16:18
Mein Rat (aus eigener Erfahrung!):
Einfach SAGEN, was ist - nicht mehr und nicht weniger. Je weniger Vorbereitung, um so authentisch.
ALLES GUTE morgen!!!
Sternam 31.05.2010 | 16:20
sorry: soll natürlich "authentischer" heißen!
Eva-Mariaam 31.05.2010 | 17:18
Ja, das hat er dann - aus welchen Gründen auch immer - ganz bewusst so in ihrem Fall gemacht.
Wahrscheinlich um zu testen, inwieweit Sie sich erinnern und sich etwas merken können.
Sie sollen diese Notizen darum auch nicht selbst behalten oder bei der Begutachtung verwenden und nur vom Zettel " ablesen " , sondern dem Gutachter mitsamt den anderen ärztlichen Unterlagen diese Notizen v o r der Untersuchung übergeben.
Gerade bei psychiatrischen Gutachten geht es u.a. um Merkfähigkeit, Erinnerungsvermögen, logisches Denken, Belastbarkeit etc. pp
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 17:48
Es kann keine medizinisch angezeigten Fälle geben, wie Sie die beschreiben, denn da ein Patient immer in medizinische Eingriffe wirksam einwilligen muß, muß er auch korrekt über seine Erkrankung und die Behandlung aufgeklärt werden. Die Verabreichung der Psychopharmaka und anderen Medikamenten ist ohne wirksame Einwilligung - also wenn die Aufklärung vorsätzlich unterlassen wird - Körperverletzung. Ein aufgeklärter Patient hat also prinzipiell Kenntnis vom materiellen Inhalt eines Gutachtens, es sei denn er ist vom behandelnden Arzt und vom Gutachter belogen worden.
Eine Klage auf Akteneinsicht ist ein Selbstgänger und die Verweigerung der Akteneinsicht zudem strafbare Urkundenunterdrückung.
Was man natürlich nicht verhindern kann, ist das dumme Gelaber eines psychiatrischen Gutachters, der dem Probanden versucht sein Gutachten zu erklären.
Slaam 31.05.2010 | 18:08
§ 25 SGB X sagt u.a. aus " Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. "
von daher geht der Gesetzgeber davon aus, dass es Nachteile an der Gesundheit geben kann.
ingeam 31.05.2010 | 18:42
wer nicht simuliert, offen und ehrlich ist, braucht nichts zu befürchten ärzte sind auch nur menschen, haben auch verständnis das man nervös ist.also augen zu und durch. inge
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 21:26
Sie haben ein Recht das Gutachten zu sehen und das sogar als Erster. Ihr Hausarzt hat in der Medizinrechtsvorlesung gepennt.
Jeder Arzt, auch der von der DRV angestellte oder beamtete Arzt unterliegt uneingeschränkt der ärztlichen Schweigepflicht, es sei denn in einem speziellen Gesetz (z.B. Bundesseuchengesetz) ist etwas anderes geregelt.
Sie können dem Gutachter schriftlich mitteilen, dass Sie Ihn erst dann von der Schweigepflicht entbinden, wenn der Ihnen das Gutachten zur Kenntnis gebracht hat.
Die DRV-Verwaltung ist übrigens gar nicht befugt das Gutachten inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen, weil zur Entscheidung ob Rente in welchem Umfang zu gewähren ist, die medizinischen Einzelheiten nicht benötigt werden. Die brauchen nur das Ergebnis zu kennen.
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 21:00
Das ändert nichts an der Tatsache, dass durch keine Studie je bewiesen wurde, dass die Kenntniserlangung über den eigenen Gesundheitszustand oder den, den ein Arzt zu Papier gebracht hat, jemals eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hatte.
Gesundheitliche Schädigung sind allerdings durch falsche Diagnostik, insbesondere im psychiatrischen Bereich, belegt. Um sich vor Schadensersatzforderungen zu schützen, haben die Psychiater die Mär von der gesundheitlichen Schädigung beim Lesen der Arztakten erfunden.
Sozialrechtleram 31.05.2010 | 21:12
Zunächst ging es um den Quatsch, den der "Experte" bzgl. des Akteneinsichtsrechtes über den Hausarzt von sich gegeben hat.
Marginale Zitier- und Schreibfehler können Sie gerne behalten, wenn Sie sie finden, denn in § 25 Abs. 2 Satz 4 heißt es:
"Das Recht nach Abs. 1 wird nicht beschränkt."
Ich halte es wie der H. Höcherl (gott sei seiner armen Seele gnädig) und laufe nicht mit dem Gesetzbuch unterm Arm durch die Gegend. Entscheidend ist, dass die Adresse stimmt, das Stockwerk ist egal, weil die Namen irgendwo am Eingang stehen.
Und was Soll-Vorschriften betrifft, so kann die Behörde die Akteneinsicht nicht dort verweigern, wo sie ihren Sitz hat und auch Dritte nicht gegen den Willen des Berechtigten mit der Gewährung Wahrnehmung beauftragen. Von ärztlicher Schweigepflicht und dem Sozialgeheimnis haben Sie wohl noch nie was gehört, wobei ärztliche Gutachten nicht dem Sozialgeheimnis unterliegen, weil das subsidiär ist. Arztakten sind von Ärzten zu verwalten und nicht von Verwaltungen.
Doktoram 31.05.2010 | 21:20
Sie sind echt krank - definitv.
Muschelam 01.06.2010 | 00:14
Hallo Zusammen,
mein Gutachtertermin vor 3 Wochen war eine einzige Katastrophe. Der Gutachter war sehr hart und hat vorher offensichtlich nichts von den ganzen vorhandenen Gutachten gelesen, denn sonst hätte er mir wohl nicht geraten eine Reha zu machen... ( hatte im Okt.2009 schon eine 8 wöchige psychosomatische Reha und wurde als arbeitsunfähig entlassen) Und sonst, er hat mehrfach das Zimmer verlassen, bzw. längere Zeit telefoniert, so das ich den Eindruck hatte, das ich ihm gar nicht wichtig bin.
Ich hatte ihm den gewünschten Fragebogen ausgefüllt und auch noch persönliche Angaben gemacht und der ganze Kommentar von ihm war dann eigentlich nur...die Hälfte hätte auch gereicht, denn je mehr ich schreibe, umso mehr muß er dann auch in seinem Gutachten schreiben.
Dann meinte er, das es wegen dem Mobbing und den Folgen wie den schweren Depressionen, Angst-und Panikattacken, nicht möglich ist eine Zeitrente zu bekommen. Auf meine Frage, was ich seiner Meinung nach tun soll....kam dann die Antwort, das ich mich halt noch ein paar Monate krankschreiben lassen und dann eine Wiedereingliederungsphase machen...und dann werden die Ängste schon von selbst verschwinden....ich dachte ich hör nicht richtig. Das ich nicht mal in die Nähe gehen kann, weil ich das Gefühl habe ich sterbe, fand er nicht so schlimm. Ich könnte ja meinen Job kündigen und was anderes machen...(klar, weil man mit 51 Jahren ja auch ganz einfach einen neuen Job bekommt). Er hat zwar tatsächlich eingeräumt, das es in meinem Alter schwierig sein könnte, aber dann bekäme ich ja auch Arbeitslosengeld und hätte wieder mein Auskommen. Ich sagte, das kann ja wohl nicht sein....das ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag aufgebe um dann arbeitslos zu sein, nur weil es nicht möglich ist, für eine kurze befristete Zeit, Rente zu beanspruchen und wo ja doch die Aussichten gut stehen, das ich mit Hilfe der Therapeutin, bei der ich jetzt angefangen habe, wieder in der Lage sein könnte, an meinen alten Arbeitsplatz, der nach wie vor ungekündigt ist, zu arbeiten. Es war noch viel mehr, aber das möchte ich jetzt nicht alles schreiben. Jedenfalls glaube ich, das seine Meinung über mich schon feststand, bevor ich in sein Zimmer kam. Wahrscheinlich müßen die Gutachter grundsätzlich ablehnen, ich weiß es nicht. Jedenfalls wird er mein Anliegen nicht unterstützen und ich weiß ehrlich gesagt überhaupt nicht, wie es jetzt weitergehen soll. Ich war völlig fertig und ich bin heulend gegangen...bis jetzt habe ich noch keinen Bescheid..seufz!!
Ich drück Dir die Daumen, das es bei Dir besser läuft!!
Muschel
Stefanam 01.06.2010 | 00:49
Das Problem dürfte bei Ihnen evtl. gewesen sein, dass Sie nur Anspruch auf Rente haben, wenn SIe keinen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können, ein Arbeitsplatzwechsel ist zumutbar. Ist kein freier Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber vorhanden, ist das kein Grund für eine Rente d.h wenn Sie woanders (bei einem anderen Arbeitgeber) arbeiten könnten bekommen SIe keine Rente.
Muschelam 01.06.2010 | 00:55
Hallo Stefan,
so wie Sie es sagen, stellte es der Gutachter dar...aber so ist es ganz und gar nicht. Auf Grund meiner ganzen Beschwerden kann ich im Moment noch nirgendwo arbeiten...aber ich tue alles, was nur irgendwie möglich ist, um wieder auf die Füße zu kommen.
Das Problem ist halt auch, die ewigen Wartezeiten....7 Monate hab ich auf die Reha gewartet, dann wieder 4 Monate um in eine Tagesklinik gehen zu können. Und nun habe ich erst jetzt mit einer Traumatherapie angefangen...aber zaubern kann die Therapeutin auch nicht, verstehst Du?
Ich bin mir sicher, das ich es schaffen kann, wieder an meinem Arbeitsplatz zu arbeiten, wenn ich nur noch etwas Zeit hätte. Man kann mich doch nicht zwingen, diesen Arbeitsplatz ( ich arbeite seit über 28 jahren in der Bank) aufzugeben, nur um dann arbeitslos zu sein. Das macht doch null Sinn? Ich verstehe die welt nicht mehr........
Muschel
Geldverbrennungam 01.06.2010 | 08:31
" die Entscheidung wegen einer EM-Rente , fällt seitens der RV immer anhand aller ärztlichen Unterlagen und nicht nur alleine aufrgund des Gutachtens."
Wollen Sie allen Ernstes behaupten, daß die Sachbearbeiter der DRV - bestenfalls mit Jura-Abschluß betitelt - medizinische Sachverhalte beurteilen können?
Medizinische Unterlagen, was immer das auch sein mag, gehören nicht auf deren Schreibtisch. Allein das Lesen der Schriftstücke ist pure Verschwendung von Versichertenbeiträgen. Kein Wunder, dass die Sozialkassen leer sind bei soviel Inkompetenz und Anmaßung.
Eva-Mariaam 01.06.2010 | 07:38
Das die Rente jetzt nicht genehmigt wird ist doch gar nicht sicher.
Die Gutachter sagen oft so und schreiben dann aber ganz was anderes in ihr Gutachten -alles schon selbst erlebt.
Außerdem ist das Gutachten nur ein Mosaiksteinchen in der ganzen Sache und die Entscheidung wegen einer EM-Rente , fällt seitens der RV immer anhand aller ärztlichen Unterlagen und nicht nur alleine aufrgund des Gutachtens.
Warten Sie doch erstmal ab, wie der jetzt demnächst kommende Bescheid der RV
ausfällt.
Bei Ablehnung heisst es dann nicht aufgeben, sondern sofort per Anwalt / VDK Widerspruch einlegen und ganz massiv gegen die RV vorgehen !
Man muss nur selbst einen langen Atem haben, dann geht der Gegenseite sehr oft der Atem aus...
Das Spielchen kenne ich zur Genüge und kann nur sagen , wer richtig " Theater " bei und gegen die RV macht und wirklich krank ist, bekommt dann auch letztlich die Rente....
Schätze persönlich ihre Chancen auf eine befristete EM-Rente - nach allem was Sie hier geschrieben haben - als relativ hoch ein.
Eva-Mariaam 01.06.2010 | 08:55
" Wollen Sie allen Ernstes behaupten, daß die Sachbearbeiter der DRV - bestenfalls mit Jura-Abschluß betitelt - medizinische Sachverhalte beurteilen können? "
Das hat doch niemand behauptet, das dies so ist.
Ist es ja auch nicht.
Die medizinischen Unterlagen werden nicht von der Sachbearbeitung ausgewertet, sondern nur und auschließlich von den Mitarbeitern ( also Ärzten ) des Mediznischen Dienstes
der RV !
briam 02.06.2010 | 17:12
Liebe Eva-Maria,ich hatte heute den Gutachtertermin. Der Gutachter war sehr nett ,hat mir zugehört und mich aussprechen lassen. Mit Sicherheit bin ich auf 2Fallen reingefallen.Ich habe mich nicht verstellt,war so abgeschlagen wie immer ,Konnte dem Gespräch aber folgen.Für meinen Spickzettel hat er sich nicht interessiert. Noch eine kurze körperliche Untersuchung,fertig. Das ganze hat 50 Minuten gedauert
briam 02.06.2010 | 17:43
DANKE DANKE!!!Viele Grüße bri
warumam 03.06.2010 | 13:16
Kann mir mal jemand erklären warum manche Menschen immer vom schlimmsten ausgehen, wenn Sie keine Ahnung haben ???
ES ist doch völlig hirnverbrannt, von Geldverschwendung bei der DRV auszugehen.
Knut Rassmussnam 03.06.2010 | 08:35
Sie sind doch derjenige, der hinter jedem Komma eine Rechtsgutsverletzung sieht.
Bitte, tun Sie sich und den Forumsnutzern den Gefallen und stellen Sie Ihr ergoogeltes und kopiertes Pseudowissen irdendwo ins Netz (Blog?) - nur nicht hier.
Sozialrechtler ignoriert Tatsachenam 04.06.2010 | 11:26
IIhre Aussage
"Tatsache, dass durch keine Studie je bewiesen wurde, dass die Kenntniserlangung über den eigenen Gesundheitszustand oder den, den ein Arzt zu Papier gebracht hat, jemals eine gesundheitliche Schädigung zur Folge hatte."
ist eindeutig falsch (und das wissen Sie auch - sonst wären Sie dümmer als die Polizei erlaubt). Der Satz im § 25 (2) SGB X wurde ja gerade wegen der derartigen Vorkommnissen (einschließlich Selbstmorden) im Gesetz zu Recht manifestiert. Selbst Sie als nur theoretischer Volljurist sollten das eigentlich wissen. Aber Sie ignorieren natürlich - wie so oft - die Realität. Dies ist bei einen derart ausgeprägt, dass Behandlungsbedürftigkeit besteht - was aber wieder von Ihnen ignoriert wird.
Bärliam 08.06.2010 | 12:51
Also, ich habe folgende Erfahrung mit Sachbearbeiter/Innen der DRV gemacht: Ich wurde angerufen, weil ich eine Kopie der Gutachten angefordert hatte und um die ANschrift eines Arztes gebeten, damit die Gutachten dorthin gesendet werden. Fand ich o.k.! Gerade bei psychiatrischen Gutachten kommt dann doch einiges wieder hoch und man fällt leicht in ein Loch bzw. wird getriggert. Für mich wars o.k. und korrekt so. Aber klar ist wohl, dass die Sachbearbeiterin mein Gutachten kopiert hat..... also evtl. auch gelesen hat. Ich gehe aber davon aus, dass diese SB´s eine Schweigepflicht haben und gehe mal davon aus, dass diese Leute wissen, wie Sie sich aus datenschutzrechtlichen Gründen verhalten müssen.
Stefanam 09.06.2010 | 17:09
Das könnte auch eine Hilfskraft des Arztes (also vergleichbar mit einer Arzthelferin) sein. Dass der Arzt das Gutachten nicht selbst kopiert, dürfte meiner Meinung nach klar sein.