Hallo Lina Sell,
es hört sich danach an, als ob Sie seitens der gesetzlichen Rentenversicherung eine sogenannte Renteninformation erhalten haben.
Die Renteninformation soll Ihnen einen vorausschauenden Blick in Ihre zukünftigen gesetzlichen Rentenleistungen geben.
Die Renteninformation ist folgendermaßen aufgebaut:
Im ersten Bereich erhalten Sie Informationen über Ihre aktuelle Rentenhöhe in dem Falle einer Erwerbsminderung.
Im weiteren geben wir Ihnen den aktuellen Stand Ihrer bislang erwirtschafteten Altersrente bei Vollendung des entsprechenden Lebensjahres für die Regelaltersrente bekannt.
Als drittes prognostizieren wir Ihnen die Rentenhöhe bei Erreichen der Regelaltersgrenze, sofern Sie bis dahin, wie im Durchschnitt der letzten fünf Jahre "weiterarbeiten".
Unter dieser Voraussetzung handelt es sich um einen repräsentativen Wert.
Wie Sie sicherlich in verschiedenen Medien oder auch in Ihrem Umfeld schon mitbekommen haben, findet jährlich eine sogenannte Rentenanpassung statt. Bei dieser Rentenanpassung erhalten die aktuellen Rentenbezieher eine prozentuale Steigerung Ihrer Rentenleistung. Von dieser Steigerung profitieren Sie auch im Rentenalter.
In der Renteninformation sind nun zwei weitere Varianten berechnet (jährliche Rentensteigerung um 1% oder um 2 %).
Sofern Sie bis zur Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze "weiterarbeiten" und jedes Jahr eine Rentensteigerung von 1% stattfindet, erhalten Sie den dort ausgewiesenen Wert. Das gleiche Prinzip gilt bei einer jährlichen Rentensteigerung von 2 %.
Aufgrund der Erfahrungen vergangener Jahre ist es allerdings sinnvoller mit der nicht angepaßten Rente zu rechnen, da es auch schon Jahre gab, in denen keine Rentensteigerung stattgefunden hat.
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