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Experten-Antwort

Was GENAU macht die DRV, wenn sie einen Widerspruch auf eine abgelehnte EMR erhält und wie viel Prozent aller EMR-Widersprüche werden abgelehnt?

von Anne01.02.2024 | 10:12
898 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe gelesen, dass 50% aller EMR-Anträge abgelehnt werden. Dann soll man Widerspruch einlegen. Der Widerspruch trifft bei der DRV ein. Dazu meine Fragen: 1. Was GENAU macht die DRV nun? Neue Gutachten erstellen lassen? Den Antragsteller selbst untersuchen? 2. Wie viel Prozent aller EMR-Widersprüche werden abgelehnt?? Ganz besonders wichtig ist mir eine Antwort auf Frage 2. Vorab vielen Dank, für korrekte und präzise Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anne, 

 

der Rentenversicherungsträger prüft, ob der Widerspruch begründet ist. In der Regel wird eine erneute Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch den sozialmedizinischen Dienst des Rentenversicherungsträgers eingeholt. Können wir dennoch keinen Fehler feststellen, untersucht ein Widerspruchsausschuss die Entscheidungen der hauptamtlichen Verwaltung und verfasst am Ende einen Widerspruchsbescheid. Im Widerspruchsausschuss sitzen Vertreter der Arbeitsgeber- und Arbeitnehmerverbände. 

 

Die Statistik zu den Widerspruchverfahren zur Erwerbsminderungsrente sollte für Sie persönlich kein Entscheidungskriterium für einen Widerspruch darstellen.  

 

Wenn Sie mit der Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, können Sie „Rechtsmittel“ einlegen. In der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende jedes Bescheides erläutern wir, was im Falle eines Widerspruchs oder einer Klage zu tun ist und welche Fristen eingehalten werden müssen.

 

Der Widerspruch muss grundsätzlich schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingelegt werden. Dies ist auf www.deutsche-rentenversicherung.de über die Online-Dienste mit Registrierung auch online möglich.

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9 Antworten

Schadeam 01.02.2024 | 10:54
1) sie prüft ob der Widerspruch begründet ist, wie das passiert entscheiden die medizinischen Dienste im Einzelfall, abhängig auch von der Widerspruchsbegründung und den eingereichten Dokumenten. 2) Weiß ich nicht, vielleicht finden Sie in irgendwelchen Statistikportalen dazu verwertbare Aussagen. Wenn Ihnen das wichtig ist, sind Sie sicher in der Lage entsprechende Statistiken zu googeln, für DRV Mitarbeiter ist es völlig unwichtig ob es so einen Statistik gibt.
Ultraam 01.02.2024 | 11:12
Chancenabwägung? Wenn Sie glauben, die Rente sei zu Unrecht abgelehnt worden, legen Sie Widerspruch ein. Ihre zweite Frage lässt annehmen, dass Sie Widerspruch nur einlegen, wenn die Wahrscheinlichkeit Recht zu bekommen, ausreichend hoch ist. Das wiederum heißt, dass Sie sich selbst nicht sicher sind, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente wirklich zusteht. Lassen Sie sich lieber von einem Fachanwalt beraten, als auf Statistiken zu schauen.
Alles Guteam 01.02.2024 | 11:23
Präzise Antworten? Ungefähr -natürlich ganz präzise- werden rund 30 Prozent aller EM-Anträge aus medizinischen Gründen abgelehnt. Und, was nützt Ihnen eine solche information? Genau, überhaupt nichts! Denn eine statistische Aussage ist für den konkreten Einzelfall absolut irrelevant und hat null Aussagekraft.
Ham 01.02.2024 | 11:46
Wenn Sie der Ablehnung der EM-Rente widersprechen, begründen Sie dieses ja, beispielsweise damit, dass Krankheit X nicht ausreichend gewürdigt wurde. Dann prüft die DRV das nochmals nach. Das kann nach Aktenlage erfolgen aber auch durch (weitere) Begutachtung.
EM-Anträge sind keine EMR-Widersprüche!am 01.02.2024 | 11:48
Zitat von Alles Gute anzeigenausblenden
Richtig lesen und verstehen können ist wohl nicht Ihre Stärke? Die TS fragte, "Wie viel Prozent aller EMR-Widersprüche werden abgelehnt??" Wie viel Prozent aller EM-Anträge aus medizinischen Gründen abgelehnt werden, hatte Sie nicht gefragt.
lang und breitam 01.02.2024 | 13:55
Ein Widerspruch kann nicht abgelehnt werden. Er MUSS überprüft werden. Und dann gibt es entweder einen neuen Bescheid 'ja, Sie haben Recht, wir haben uns vertan, nicht alles beachtet' oder 'wir können auch aufgrund Ihrer weiteren Einlassungen keine Erwerbsminderung bei Ihnen feststellen' (so, oder so ähnlich jedenfalls, hopp oder topp). Und wenn also auch nach einem somit erfolglosem Widerspruch immer noch keine EM-Rente bewilligt wird, gibt es den Klageweg. Und insofern ist also auch hier die Antwort auf Frage 2. völlig irrelevant, denn Lieschen Müller hat drei Jahre geklagt und es wurde dann bewilligt und Karl Otto hat trotz Revision verloren, weil er eben im Sinne des §43 SGB VI nicht erwerbsgemindert war. Wenn Sie meinen, erwerbsgemindert zu sein, dann stellen Sie einen Antrag, fügen ausreichend vorhandene medizinische Unterlagen der letzten zwei/drei Jahre bei und warten das Ergebnis ab. Stöbern Sie hier auch im Forum, was Sie alles an Möglichkeiten haben, wenn das Krankengeld ausläuft, die KK Sie vorher zu einer Reha auffordert und wie Ihnen ggfs. auch mit einer LTA geholfen werden kann. Anhand einer Statistik wird jedenfalls ein Antrag nicht bewilligt oder abgelehnt (ey du, wir haben schon 20 % bewilligt, der da wird nun abgelehnt.... gibt`s nicht!)
Deutsche Rentenversicherung
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