Hallo Wolfgang,
die „neu hinzuverdienten Entgeltpunkte“ werden tatsächlich erst einmal „gesammelt“ und dann nach Erreichen der Regelaltersgrenze als Zuschlag zu Ihrer Rente gezahlt. Sie sind insoweit auch nicht von den Abschlägen betroffen.
Sollten Sie über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten und dabei weiter Beiträge zahlen, werden diese Beiträge jeweils zum 01.07. des Folgejahres (also "Jahr für Jahr") als weitere Zuschläge bei der Rentenzahlung berücksichtigt.