Hallo Ahnungslose,
ich bin mir gar nicht so sicher, ob dies 'ok', dass Ihr Arbeitgeber überhaupt Geld zurück fordert. Noch nicht einmal, wenn Sie im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professio…
Insofern sollten Sie sich zunächst arbeitsrechtlich beraten lassen, insbesondere dann, wenn es sich um eine befristete EM-Rente handelt. Denn in dem Fall wäre zumindest der Urlaubsanspruch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses trotz Krankheit und Erwerbsminderungsrente nicht 'erloschen'.
Erst wenn dieser Grundverhalt geklärt ist, kann man dann über die Erstattungsansprüche, auch die der Sozialversicherungsbeiträge, nachdenken.
Denn 'pauschal' nicht Rentenversicherungspflichtig wegen EM-Rente stimmt nicht (Sie dürften ja zusätzlich zur EM-Rente hinzuverdienen und dieses Einkommen wäre versicherungspflichtig).
Es würde dann als Hinzuverdienst bei der EM-Rente berücksichtigt werden und gemäß der Hinweise im Rentenbescheid evtl. die Rente mindern. Daraus bezahlte RV-Beiträge wirken sich dann allerdings erst bei Ihrer späteren Altersrente (vielleicht) aus.
Also sollten Sie erst einmal klären, aufgrund welcher vertraglichen Vereinbarungen Ihr Arbeitsverhältnis wann 'ordentlich' beendet war/sein wird.
Einen schönen Abend!