Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Was heißt ?

von Koch 5526.11.2010 | 19:11
2993 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Was heißt : 3 bis unter 6 Stunden im letzten Beruf ? Aber über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ? Sehen diese Gutachten alle gleich aus ? Habe schon 5 Leute gehört die das gleich drin stehen hatten. Alles alte Säcke wie ich über 55 Jahre.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Koch55,

die Angaben "3 bis unter 6" und "mind. 6" Stunden ergeben sich aus den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente:

Wer noch mind. 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert. Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden liegt eine teilweise Erwerbsminderung vor und bei unter 3 Stunden eine volle Erwerbsminderung.

Insoweit sehen die Gutachten alle gleich aus, weil in jedem Fall eine Einstufung in diese drei Fallgruppen erfolgen muss.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Koch55,

stimmt, die Einstufung "3 bis unter 6 im letzten Beruf" deutet auf eine eventuelle Berufsunfähigkeit hin, bei welcher eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden könnte.

Haben Sie denn einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt und der ist abgelehnt worden? Sie schreiben vom Entlassungsbericht - möglicherweise hat aber der sozialmedizinische Dienst noch weitere Unterlagen mit einbezogen und ist zu einem anderen Schluss gekommen.

Darüber kann ich in diesem Forum aber nur spekulieren. Wenn Sie mit einer Entscheidung oder Einstufung nicht einverstanden sind, müssten Sie sich mit Ihrem zuständigen RV-Träger in Verbindung setzen, da nur dieser anhand der konkreten Aktenlage etwas dazu sagen kann.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Nixam 27.11.2010 | 10:54
Hallo, lieber Koch55! Wo ist das Problem? Sie waren also "in Kur" und man hat bei Ihnen in den Entlassungsbericht reingeschrieben: 3 bis unter 6 Stunden im letzten Beruf ? Aber über 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Tatsächlich sehen alle Entlassungsbericht gleich aus. Und zwar dahingehend, dass diese Aussagen:"3 bis unter 6 Stunden im letzten Beruf" sogenannte "Ankreuz-Aussagen" sind. Schliesslich wird in allen Entlassungsberichten vom Stationsarzt der Reha-Klinik bei allen Versicherten diese Frage "3 bis 6 Stunden " etc beurteilt. Da kann man das tatsächlich als "Ankreuz-Aussage" in den E-Bericht so eingeben. Wo ist Ihr Problem? Sie sind nach der Reha arbeitsfähig und wollen weiter arbeiten gehen und fühlen sich durch diese Aussage "negativ beurteilt"? Oder Sie sind arbeitsunfähig entlassen wollen und wollen nun aufgrund dieser Aussage hier im Forum Ihre Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Erwerbsminderungsrente ausloten? Wenn Sie sich krank fühlen und EM-Rente beantragen möchten, dann tun Sie das doch einfach. Möglicherweise wird man Sie zu einem neuen Untersuchungstermin einladen und hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit neu beurteilen. Dann hat diese o.g. Aussage im Entlassungsbericht eine verschwindend geringe Aussagekraft. Oder geht es Ihnen hier "nur ums Prinzip", weil Sie arbeitsfähig sind, wieder normal arbeiten gehen werden aber nur (der Korrektheit halber) diese Aussage im Entlassungsbericht möglicherweise nur der Diskussion wegen revidiert sehen wollen. Leider erlebe ich nach der Rehabilitationsleistung bei vielen Versicherten, die sich hinsichtlich gemachter Aussagen im Entlassungsbericht mit der Sachbearbeitung in Diskussion bringen und eine Korrektur der Entlassungsberichte vornehmen wollen. Wofür? Für nichts. Wenn Sie keinen EM-Rentenantrag stellen wollen, kann es Ihnen doch piep-egal sein, was im Entlassungsbericht geschrieben steht. Ansonsten stellen Sie einen EM-Rentenantrag und harren Sie der Dinge, die da kommen. Viele Grüsse und einen schönes Wochenende Nix
Elisabetham 27.11.2010 | 17:03
Hallo Nix! "Dann hat diese o.g. Aussage im Entlassungsbericht eine verschwindend geringe Aussagekraft." Wieso meinst du, dass die Aussagekraft eines Klinikentlassungsbericht gering ist?
Nixam 28.11.2010 | 11:13
Ich habe doch geschrieben, dass die Aussagekraft im Entlassungsbericht solange gering ist, wie kein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft. Und selbst wenn im Anschluss an die Reha ein EM-Rentenantrag gestellt worden ist, kann immer noch einen Antrag auf weitere Begutachtung stellen, um die Aussagekraft des Entlassungsberichts auf ein Minimum zu reduzieren, wenn man meint, dass man "besonders" krank ist. Diese Entlassungsberichte werden sonst nach einer Reha nur abgeheftet, archiviert, mikroverfilmt und kein Hahn kräht anschliessend mehr danach. Deshalb sollte man sich darüber "keinen Kopp" machen. Einen schönen Sonntag wünscht Nix
Elisabetham 28.11.2010 | 21:51
Danke Nix! Jetzt habe ich verstanden, was du meinst. So wie du auf den eingeschränkten engen Wirkungsbereichs eines E-Berichtes einer Klinik siehst, sehe ich einen E-Bericht auch.
Koch 55am 29.11.2010 | 10:59
Wenn im Entlassungsbericht steht: 3bis unter 6 Std im zuletzt ausgeübten Beruf, muß zumindest geprüft werden, ob Anspruch auf eine halbe EM Rente besteht. Ich bin 1954 geboren und somit also vor 1961. Es wurde auch kein Berufsbild bei mir angefordert. Alles das wurde nicht veranlaßt. Erst im Internet habe ich mich schlau gemacht, oder bin auch nur verunsichert worden. Was ist jetzt richtig ?
-_-am 26.11.2010 | 19:41
Zitat von Koch 55 anzeigenausblenden
Das heißt, was Sie lesen. Im bisherigen Beruf nur noch im zeitlichen Umfang eingeschränkt einsetzbar, jedoch in einer anderen (leidensgerechten) Beschäftigung immer noch mehr als 6 Stunden. Nein, sicher nicht. Leider kann man Ihnen als Nachweis nicht die vielen unterschiedlichen Beurteilungen eines Tages bei nur einer Sachbearbeitung vorlegen. "Biertischauskünfte" sind da ebenfalls kein guter Ratgeber. Wenn Sie sich falsch beurteilt fühlen, legen Sie Widerspruch ein. Das kostet Sie nichts und ist der vorgesehene Rechtsweg.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026