Bei einer Stellungnahme/Beurteilung der Leistungsfähigkeit wird der aktuelle Stand bewertet.
Lediglich im Hinblick darauf, ob eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit oder auf Dauer zu gewähren ist, erfolgt insofern ein Ausblick auf die zu erwartende Entwicklung des Leistungsvermögens, jedoch ohne dass dabei ein konkretes, zukünftiges zu erwartendes Leistungsvermögen angegeben wird.