Im Zeitraum vom 01.01.2005 bis 31.12.2010 führte der Bezug von Arbeitslosengeld II regelmäßig zu einer Pflichtbeitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Diese kann, abhängig von Ihrem Geburtsdatum, wichtig für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung bestimmter Altersrenten sein (z.B. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit). Der Bezug von Arbeitslosengeld II lässt grundsätzlich keinen Rückschluss zum Tatbestand der Arbeitslosigkeit zu. Dies obliegt einer Einzelfallprüfung. Wenn Sie in Kürze in eine Altersrente gehen, nutzen Sie den kostenlosen Service unserer zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort kann man sicher klären, ob Sie Nachteile befürchten müssen.